13.12.2015 - 19:53 | Dieter S. | NEP
Aus folgendem Grund widerspreche ich dem NEP Strom 2025:
• Fehlende bzw. unzureichende Abstände zu Wohnbebauung
• Fehlender Schutz der Gesundheit im Allgemeinen
• Erhebliche des Landschaftsbildes durch oberirdische Trassen, mit Folgen für Tourismus, etc.
• Trassenfehlplanung des Netzbetreibers, da Oberzentrum Fulda direkt betroffen ist
• Natur- und Artenschutz sind unberücksichtigt (Rotmilan, Schwarzstorch, etc.)
• NEP steht im Widerspruch zum Teilregionalplan Nordhessen
• Fehlender Schutz vor elektromagnetischen Feldern
• multiple Exposition durch elektrische Gleich- und Wechselfelder
• Widerspruch zu §50 BImSchV
• Nicht ungefährliche Funkenentladung möglich
• Gefahr für Implantatträger
• Überbündelung: A7,Einflugschneisse Flughafen Frankfurt und Hochspannungsleitung)
• Das Vergabeprozedere für die Planung, Entwicklung und das Betreiben der Netze verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht.
• Die im Netzentwicklungsplan verankerten HGÜ-Trassen sind vorrangig dem Europäischen Stromhandel geschuldet und konterkarieren die Energiewende in Deutschland. Kohle- und Atomstrom der Nachbarländer sollen ungehindert eingespeist werden können.
• Gefordert werden dezentrale Energieversorgungskonzepte ohne den Bau von gigantischen Übertragungsnetzen, die unsere Region nur übermäßig belasten und die wirtschaftliche Entwicklung unserer Ortschaften gefährden.
• Verteilnetzstudien können den Bedarf an Stromleitungen für die Versorgungs-sicherheit der Regionen besser widerspiegeln und sind vorrangig zu bewerten.
• Durch die Kosten für den überdimensionierten Netzausbau steigen die Strompreise für Bürger und Gemeinden, für kleine und mittelständische Unternehmen, während die Übertragungsnetzbetreiber von einer lukrativen Rendite profitieren.
• Der Netzentwicklungsplan basiert auf einem zentralistischen Netzmodell und verhindert die Entwicklung dezentraler Energieversorgungsmodelle auf Basis der regenerativen Energien.
• Fehlende bzw. unzureichende Abstände zu Wohnbebauung
• Fehlender Schutz der Gesundheit im Allgemeinen
• Erhebliche des Landschaftsbildes durch oberirdische Trassen, mit Folgen für Tourismus, etc.
• Trassenfehlplanung des Netzbetreibers, da Oberzentrum Fulda direkt betroffen ist
• Natur- und Artenschutz sind unberücksichtigt (Rotmilan, Schwarzstorch, etc.)
• NEP steht im Widerspruch zum Teilregionalplan Nordhessen
• Fehlender Schutz vor elektromagnetischen Feldern
• multiple Exposition durch elektrische Gleich- und Wechselfelder
• Widerspruch zu §50 BImSchV
• Nicht ungefährliche Funkenentladung möglich
• Gefahr für Implantatträger
• Überbündelung: A7,Einflugschneisse Flughafen Frankfurt und Hochspannungsleitung)
• Das Vergabeprozedere für die Planung, Entwicklung und das Betreiben der Netze verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht.
• Die im Netzentwicklungsplan verankerten HGÜ-Trassen sind vorrangig dem Europäischen Stromhandel geschuldet und konterkarieren die Energiewende in Deutschland. Kohle- und Atomstrom der Nachbarländer sollen ungehindert eingespeist werden können.
• Gefordert werden dezentrale Energieversorgungskonzepte ohne den Bau von gigantischen Übertragungsnetzen, die unsere Region nur übermäßig belasten und die wirtschaftliche Entwicklung unserer Ortschaften gefährden.
• Verteilnetzstudien können den Bedarf an Stromleitungen für die Versorgungs-sicherheit der Regionen besser widerspiegeln und sind vorrangig zu bewerten.
• Durch die Kosten für den überdimensionierten Netzausbau steigen die Strompreise für Bürger und Gemeinden, für kleine und mittelständische Unternehmen, während die Übertragungsnetzbetreiber von einer lukrativen Rendite profitieren.
• Der Netzentwicklungsplan basiert auf einem zentralistischen Netzmodell und verhindert die Entwicklung dezentraler Energieversorgungsmodelle auf Basis der regenerativen Energien.