13.12.2015 - 21:01 | Inge S. | NEP
Sowohl die Bürger der Gemeinde Grub a.Forst / Niederfüllbach als auch die des Landkreises Coburg sind bereits jetzt durch die bestehende 380 kV-Leitung, die BAB A 73 und die ICE-Trasse über Gebühr belastet. Die Gemeinde Grub a.Forst/Niederfüllbach trägt schon heute mehr als alle anderen Gemeinden die Lasten der Infrastrukturprojekte der deutschen Einheit und der Energiewende.
Dem, bereits seit einiger Zeit laufenden Verfahren, mangelt es an Transparenz.
Der zu erwartende technische Fortschritt hinsichtlich neuer Speichertechnik und eine mögliche Reduzierung des zukünftigen Verbrauchs sind nur unzureichend berücksichtigt.
In den Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neuen Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und den Landkreis Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.
Dem, bereits seit einiger Zeit laufenden Verfahren, mangelt es an Transparenz.
Der zu erwartende technische Fortschritt hinsichtlich neuer Speichertechnik und eine mögliche Reduzierung des zukünftigen Verbrauchs sind nur unzureichend berücksichtigt.
In den Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neuen Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und den Landkreis Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.