09.07.2012 - 17:35 | Kreisbauernverband Tübingen | NEP
Im NEP 2012 wird an keiner Stelle auf die Frage der Entschädigung für die Eigentümer von in Anspruch genommenen Grundstücken eingegangen. Betroffenen Grundstückseigentümern ist eine sachgerechte Entschädigung für die Einschränkungen bei der Nutzung und Entwicklung ihrer Grundstücke einzuräumen. Angemessen ist zusätzlich zu einer einmaligen Dienstbarkeitsentschädigung eine jährliche Vergütung für die gesamte Zeitdauer der Inanspruchnahme und Belastung der Grundstücke. Die Höhe der Vergütung muss sich an dem Ertrag orientieren, welcher mit der Inanspruchnahme der Grundstücke erzielt wird.