21.02.2017 - 11:54 | Tanja H. | NEP
Stellungnahme zum NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2030 OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2030 VERSION 2017, 1. ENTWURF
Sehr geehrte Damen und Herren,
im NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2030 OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2030 VERSION 2017, 1. ENTWURFsind u.a. verschiedene Maßnahmen in meiner Region vorgesehen. Dazu fordere ich folgendes:
• P53 Raitersaich - Ludersheim ( M54 -in der Weiterführung über Sittling u. Altheim, Seite 349)
Netzverstärkung- und Netzausbau
• keine Hochrüstung der bestehenden Stromleitung von 220 kV auf 380 kV
• alternativ weiträumige Trassenverlegung außerhalb der Wohnbebauung um die Gemeinde Schwarzenbruck herum (Mindestabstand 400 Meter)
• Begründung: Die Leitung der Netzausbaumaßnahme P53/M54 verläuft am Rande des Schwarzenbrucker Ortsteils Gsteinach (Röthenbacher Straße) direkt neben Wohngebäuden. • Die Bevölkerung in diesem Wohngebiet ist bereits durch ein Umspannwerk, das im gleichen Bereich besteht, durch Elektrosmog gefährdet. • Eine Erhöhung der Leitungsspannung durch die dort auch verlaufenden Trasse M54 verstärkt den Elektrosmog in diesem Wohngebiet deutlich.
- Kein Neubau von HGÜ-Trassen, solange deren Notwendigkeit nicht zweifelsfrei belegt wurde. Alle etwaigen Trassenplanungen müssen der Vorsorgepflicht gegenüber den Bürgern Rechnung tragen und Aufenthaltsorte von Menschen weiträumig umgehen.
- Die Bundesregierung versäumt ihre Pflicht bei der einschlägigen Gesetzgebung. Die völkerrechtlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention werden bei Infrastrukturmaßnahmen wie Stromtrassen (Neubau und Hochrüstung) nur unzulänglich umgesetzt. Damit werden die Leitungen im Netzentwicklungsplan zu Schwarzbauten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2030 OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2030 VERSION 2017, 1. ENTWURFsind u.a. verschiedene Maßnahmen in meiner Region vorgesehen. Dazu fordere ich folgendes:
• P53 Raitersaich - Ludersheim ( M54 -in der Weiterführung über Sittling u. Altheim, Seite 349)
Netzverstärkung- und Netzausbau
• keine Hochrüstung der bestehenden Stromleitung von 220 kV auf 380 kV
• alternativ weiträumige Trassenverlegung außerhalb der Wohnbebauung um die Gemeinde Schwarzenbruck herum (Mindestabstand 400 Meter)
• Begründung: Die Leitung der Netzausbaumaßnahme P53/M54 verläuft am Rande des Schwarzenbrucker Ortsteils Gsteinach (Röthenbacher Straße) direkt neben Wohngebäuden. • Die Bevölkerung in diesem Wohngebiet ist bereits durch ein Umspannwerk, das im gleichen Bereich besteht, durch Elektrosmog gefährdet. • Eine Erhöhung der Leitungsspannung durch die dort auch verlaufenden Trasse M54 verstärkt den Elektrosmog in diesem Wohngebiet deutlich.
- Kein Neubau von HGÜ-Trassen, solange deren Notwendigkeit nicht zweifelsfrei belegt wurde. Alle etwaigen Trassenplanungen müssen der Vorsorgepflicht gegenüber den Bürgern Rechnung tragen und Aufenthaltsorte von Menschen weiträumig umgehen.
- Die Bundesregierung versäumt ihre Pflicht bei der einschlägigen Gesetzgebung. Die völkerrechtlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention werden bei Infrastrukturmaßnahmen wie Stromtrassen (Neubau und Hochrüstung) nur unzulänglich umgesetzt. Damit werden die Leitungen im Netzentwicklungsplan zu Schwarzbauten.