25.02.2017 - 21:51 | Freia S. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Durch den am 14.11.2016 verabschiedeten Klimaschutzplan 2050, der in die Szenarien nicht mehr eingearbeitet werden konnte, ist der Szenariorahmen schon hinfällig und somit dieser Netzentwicklungsplan ebenfalls.
Der Bau der HGÜ-Leitungen ist ein groß angelegtes und teures Generationenprojekt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein solches Projekt von der Bedarfsfeststellung über die Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Konsultation bis zum Bau der Trassen den vier Übertragungsnetzbetreibern, die letztlich ein finanzielles Interesse am größtmöglichen Ausbau haben, übertragen wird. Der Energiedialog in Bayern hat deutlich gezeigt, dass der Ausbau der HGÜ-Netze überdimensioniert ist und – gerade die Süd-Ost-Leitung (D5) – hauptsächlich der zukünftigen Einspeisung von Braunkohlestrom dient.




Mit dem Bau der HGÜ-Trassen kann auf Jahrzehnte hin die Überproduktion an Braunkohlestrom eingespeist werden, Dadurch verfehlt die Bundesregierung nachhaltig die gesetzten CO2-Ziele. Statt den völlig unrealistischen Handel mit CO2-Zertifikatien durch massive Preisgestaltung entgegenzutreten, wird hier die Braunkohleverstromung nachhaltig unterstützt.
Keine angemessene Beachtung im NEP2030 finden ebenfalls die – vielfach auch schon umgesetzten – Pläne vieler Bundesländer zur regionalen Ausschöpfung ihrer Energiepotentiale. Die bisher erfolgten Anstrengungen vieler Kommunen zur dezentralen Energiegewinnung werden zunichte gemacht.
Gemäß NEP 2030 wird der Stromexport weiter ausgebaut nämliich auf 87,7 tWh. Dadurch ist es unumgänglich, dass die – für die Versorgungssicherheit ausreichenden – bestehenden Leitungen überlastet werden bzw. ein deutlich geringerer Ausbau ausreichend wäre. Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus.
Bei der HGÜ-Süd-Ost-Trasse DC5 handelt es sich um eine Stromautobahn zur Förderung des europäischen Stromhandels auf Kosten des Stromzahlers mit der Begründung, die Trassen werden für die Versorgung Südbayerns benötigt. Nutznießer davon sind die Netzbetreiber und deren Investoren – mit einer garantierten Rendite von knapp 7 %.



Beim Ausbau des HGÜ-Netzes handelt es sich um eine fatale Lenkungsfunktion auf Kosten der Allgemeinheit, da hier gerade die langfristig orientierten und kapitalstarken Finanzinvestoren (Banken, Versicherungen u. a.) „Kasse“ machen wollen. Deren Hauptinteresse besteht in einer langfristig abgesicherten Rendite aus einem regulierten Geschäft, bei Erdverkabelung würde noch mehr „geparktes“ Kapital verzinst werden. Hier fehlen Compliance und die Kontrollfunktion der Bundesnetzagentur, des Parlaments und des Energieausschusses der Bundesregierung für derartige, vermutlich bereits als sittenwidrig einzustufende Vereinbarungen völlig.
Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden, sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein, die erneuerbaren Energien durch flexible grundlastfähige Energien und Speichermöglichkeiten unterstützt werden. Der im NEP2030 geplante Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern zu erstellen ist.



Mit freundlichem Gruß
Freia S.