Zweiter Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) veröffentlicht
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben heute den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2037/2045 (2023) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben und auf ihrer Website veröffentlicht.
Der NEP-Entwurf beschreibt erstmals ein Stromnetz, das die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht. Strom spielt dabei eine zentrale Rolle, da die Dekarbonisierung der Sektoren Industrie, Verkehr und Gebäude überwiegend durch direkte oder indirekte Elektrifizierung erfolgt.
Die im Rahmen der Konsultation des ersten Entwurfs eingegangenen Stellungnahmen flossen in den zweiten Entwurf ein. Die ÜNB haben viele der Anregungen aus dem Konsultationsverfahren aufgegriffen und – soweit fachlich begründet – entsprechend berücksichtigt.
Im zweiten Entwurf sind darüber hinaus die zwei zusätzlichen Szenarien A 2037 und C 2037 ergänzt worden. Genau wie die schon zuvor veröffentlichten Szenarien bestätigen diese, dass das Klimaneutralitätsnetz bis zum Jahr 2037 fast vollständig umgesetzt sein muss, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen.
Die BNetzA prüft den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans und erstellt einen Umweltbericht, in dem sie die Umweltverträglichkeit der vorgeschlagenen Netzmaßnahmen untersucht. Sie kann Änderungen am NEP verlangen. Anschließend stellt sie die Dokumente zur öffentlichen Konsultation.
Hier finden Sie den gesamten zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans nebst Begleitdokumenten: