25.05.2014 - 19:42 | Kreisheimatpfleger des Landkreises Neumarkt | NEP
Anfragen zu Windkraftwerken und andere Landschaft verändernde Maßnahmen werden von mir z. B. wie folgt beantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sandten mir ein Konvolut zum obigen Betreff und schreiben mir als Kreisheimatpfleger auf der Seite zwei Ihres Anschreibens:
"... Es wird gebeten, dabei auf die konkreten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sowie textliche Festlegungen Bezug zu nehmen, da allgemein gehaltene Aussagen schwer zuzuordnen und abzuwägen sind. Bei Vorliegen von begründeten Belangen
und Hinweisen werden Änderungen im Zuge weiterer inzelfallprüfungen in rechtssichernder Weise vorzunehmen sein. Sollte bis zum o.g. Termin (20. Oktober 2013)
keine Äußerung eingehen, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen zu vertretenden Belange nicht berührt sind oder Einverständnis besteht. ..."
Ich frage mich ernstlich, warum Sie mir dieses Bündel von Papier schickten und zugleich sagen, dass eine andere Sichtweise nicht erwünscht ist als die von Ihnen geschilderte;
denn diese Sichtweise ist messbar!! Wenn ich als Kreisheimatpfleger dafür eintrete, eine saubere Energie zu ermöglichen, aber nicht dem Mammon mein Heimatbild, meine - unsere heimatliche Landschaft zu opfern, dann ist eine solche Aussage für Sie nicht messbar. Ist diese Sichtweise deswegen falsch? Darf diese Sichtweise deswegen nicht
formuliert werden? Ist die Schonung der Landschaft nicht messbar und deswegen nicht zu berücksichtigen? Sind Meinungen über Heimat und all dem, was mit Herkunft, Geschichte, Verbundenheit, Übereinstimmung mit dem Teil der Welt, die unsere Welt seit der Geburt ist, nichts wert und darum nicht schützenswert?
Ich lehne jedes weitere Windkraftwerk im gesamten Gebiet unseres Landkreises und weiterer Landkreise und Länder in Deutschland strikt ab. Meine Begründung ist eine allgemeine Aussage (Ihre Formulierung), die von immer größeren Teilen unseres Volkes getragen wird.
Hochachtend
Heinz B.
Kreisheimatpfleger
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sandten mir ein Konvolut zum obigen Betreff und schreiben mir als Kreisheimatpfleger auf der Seite zwei Ihres Anschreibens:
"... Es wird gebeten, dabei auf die konkreten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sowie textliche Festlegungen Bezug zu nehmen, da allgemein gehaltene Aussagen schwer zuzuordnen und abzuwägen sind. Bei Vorliegen von begründeten Belangen
und Hinweisen werden Änderungen im Zuge weiterer inzelfallprüfungen in rechtssichernder Weise vorzunehmen sein. Sollte bis zum o.g. Termin (20. Oktober 2013)
keine Äußerung eingehen, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen zu vertretenden Belange nicht berührt sind oder Einverständnis besteht. ..."
Ich frage mich ernstlich, warum Sie mir dieses Bündel von Papier schickten und zugleich sagen, dass eine andere Sichtweise nicht erwünscht ist als die von Ihnen geschilderte;
denn diese Sichtweise ist messbar!! Wenn ich als Kreisheimatpfleger dafür eintrete, eine saubere Energie zu ermöglichen, aber nicht dem Mammon mein Heimatbild, meine - unsere heimatliche Landschaft zu opfern, dann ist eine solche Aussage für Sie nicht messbar. Ist diese Sichtweise deswegen falsch? Darf diese Sichtweise deswegen nicht
formuliert werden? Ist die Schonung der Landschaft nicht messbar und deswegen nicht zu berücksichtigen? Sind Meinungen über Heimat und all dem, was mit Herkunft, Geschichte, Verbundenheit, Übereinstimmung mit dem Teil der Welt, die unsere Welt seit der Geburt ist, nichts wert und darum nicht schützenswert?
Ich lehne jedes weitere Windkraftwerk im gesamten Gebiet unseres Landkreises und weiterer Landkreise und Länder in Deutschland strikt ab. Meine Begründung ist eine allgemeine Aussage (Ihre Formulierung), die von immer größeren Teilen unseres Volkes getragen wird.
Hochachtend
Heinz B.
Kreisheimatpfleger