28.05.2014 - 14:22 | Georg H. | NEP
HGÜ Lauchstätt-Meitingen,
1. Bei Notwendigkeit der Leitung
Die o.g. Leitung ist zur Erhaltung des Landschaftsbildes an, am Rand oder über den vorhandenen Verkehrswegen zu führen. Kritische Bereich im Bereich Hormersdorf-Schnaittach-Lauf sind entlang der Verkehrswege unterirdisch zu führen.
2. Förderung der dezentralen Erzeugungspotentiale durch bessere Steuerung der Regionalnetze mit weniger Stromtransport statt Fernübertragung unter Nutzung der Konzerninteressen. Anpassung der Eigenerzeungsabgabe auf ihr Schädlichkeitspotential. Nachhaltige Enerige ist abgabefrei zu stellen, Kohlenstoffkraftwerke und Atomkraftwerke müssen mit EEG-Vollabgabe belegt werden. Dann sinkt das Übertragungsbedarf sichtlich, da dezentrale Potentiale ausgeschöpft werden.
Unter obiger Annahme kann Netzzubau mit geringeren Kosten realisiert werden.
3. HGÜ-Leitung: Wenn diese errichtet wird ist Sie von den Hauptnutzern überwiegend zu bezahlen. Die Kostenverlagerung auf Geringverdiener und Arbeitnehmer entspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz abhängiger Bürger.
1. Bei Notwendigkeit der Leitung
Die o.g. Leitung ist zur Erhaltung des Landschaftsbildes an, am Rand oder über den vorhandenen Verkehrswegen zu führen. Kritische Bereich im Bereich Hormersdorf-Schnaittach-Lauf sind entlang der Verkehrswege unterirdisch zu führen.
2. Förderung der dezentralen Erzeugungspotentiale durch bessere Steuerung der Regionalnetze mit weniger Stromtransport statt Fernübertragung unter Nutzung der Konzerninteressen. Anpassung der Eigenerzeungsabgabe auf ihr Schädlichkeitspotential. Nachhaltige Enerige ist abgabefrei zu stellen, Kohlenstoffkraftwerke und Atomkraftwerke müssen mit EEG-Vollabgabe belegt werden. Dann sinkt das Übertragungsbedarf sichtlich, da dezentrale Potentiale ausgeschöpft werden.
Unter obiger Annahme kann Netzzubau mit geringeren Kosten realisiert werden.
3. HGÜ-Leitung: Wenn diese errichtet wird ist Sie von den Hauptnutzern überwiegend zu bezahlen. Die Kostenverlagerung auf Geringverdiener und Arbeitnehmer entspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz abhängiger Bürger.