Gemeinsam mit der Veröffentlichung der ersten Entwürfe vom Netzentwicklungsplan 2030 (NEP) sowie Offshore-Netzentwicklungsplan 2030 (O-NEP) startete am 31. Januar 2017 die Konsultationsphase. Alle Interessensträger hatten bis zum 28. Februar 2017 die Gelegenheit zur Äußerung. Die Stellungnahmen konnten während der Konsultationsphase auf dieser Webseite, per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Parallel hat die Bundesnetzagentur mit der Prüfung der ersten Entwürfe für den NEP und O-NEP begonnen.
Überblick Stellungnahmen
Zusammenfassung
Für eine erfolgreiche Energiewende müssen die Stromübertragungsnetze in Deutschland um- und ausgebaut werden. Dieses gesamtgesellschaftliche Projekt kann nur gelingen, wenn eine breite Öffentlichkeit es akzeptiert und unterstützt. Um die Perspektiven, das Wissen und die Vorschläge aller gesellschaftlichen Gruppen bei der Erstellung der Netzentwicklungspläne mit einzubeziehen, haben die ÜNB die ersten Entwürfe des Netzentwicklungsplans Strom 2030, Version 2017 (NEP) und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2030, Version 2017 (O-NEP) am 31.01.2017 auf www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. Anschließend wurden beide Pläne vom 31.01. bis zum 28.02.2017 zur öffentlichen Konsultation gestellt.
Insgesamt sind 2.133 Stellungnahmen während der Konsultationsphase bei den ÜNB eingegangen, davon 2.116 zum NEP und 17 zum O-NEP. Von den 2.116 Stellungnahmen zum NEP wurden 1.916 von Privatpersonen eingereicht, die damit wie in den vergangenen Konsultationen den überwiegenden Teil der Einwender stellen. 200 Stellungnahmen wurden von Institutionen eingereicht. Zum Vergleich: Zum vorhergehenden NEP 2025 nahmen 287 Institutionen Stellung.
Im Vergleich zum NEP 2025 (15.636 Stellungnahmen) ist die Gesamtzahl an Konsultationsbeiträgen zum NEP 2030 um rund 85 % zurückgegangen. Dabei ist zu beobachten, dass der Umfang an Stellungnahmen von Privatpersonen zu den Projekten DC5 und P44 / P44mod, zu denen in der Konsultation zum NEP 2025 der weitaus größte Anteil an Stellungnahmen eingegangen war, dieses Mal deutlich kleiner ausfiel. Ein Faktor für den deutlichen Rückgang der Konsultationsbeiträge stellt wahrscheinlich der Anfang 2016 in Kraft getretene Erdkabelvorrang für die im Bundesbedarfsplan enthaltenen HGÜ-Vorhaben dar. Auch die ebenfalls Anfang 2016 in Kraft getretene Ausweitung der Pilotprojekte zur Teil-Erdverkabelung im Wechselstromnetz hat einen dämpfenden Effekt gehabt. Trotzdem waren die Projekte P44 / P44mod und DC5 (SuedOstLink) neben P53 (Raitesaich – Ludersheim – Sittling – Altheim) erneut Schwerpunkte der Konsultation. In vielen Stellungnahmen wurden zudem auch die Auswirkungen des Netzausbaus angesprochen; so vor allem gesundheitliche Aspekte, Natur- und Umweltschutzthemen sowie Einschränkungen bei der lokalen und regionalen Entwicklung sowie in den Bereichen Naherholung und Tourismus.
Die ÜNB nehmen die erneut gute Beteiligung am Konsultationsverfahren und die in den Beiträgen geäußerten Bedenken sehr ernst. Aus diesem Grund wurde auch in den zweiten Entwürfen des NEP und des O-NEP 2030 (Version 2017) in den einzelnen Kapiteln zu vielen der genannten Themen in den Stellungnahmen Bezug genommen.
Informationen zu konkreten Projekten und weiteren thematischen Schwerpunkten, die von den Konsultationsteilnehmern angesprochen wurden, wie zum Beispiel Eingangsgrößen oder Stromtransite, finden Sie im Konsultationskapitel des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans Strom.