28.02.2017 - 21:21 | Anita D. | NEP
Betreff: Netzentwicklungsplan
Absender:
Anita D.
, den 28.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030 B möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
*Der aktuelle NEP orientiert sich viel zu gering an den vereinbarten Klimazielen des Pariser Abkommens. Braunkohle-und Steinkohle sind in den nächsten 15 Jahren lt. NEP immer noch zu ca. 1/4 am konventionellen Strommix eingerechnet. Damit wird systematisch Steuergeld verschwendet, das im Gegenzug für die Finanzierung einer Bürgerenergiewende und einem sozialverträglichen Kohleausstieg verwendet werden könnte. Kohle verursacht hohe CO2 Emissionen, verschlingt Milliarden für deren Import, verursacht Zehntausende von Krankheitsfällen und Todesopfer und wird Milliarden von Euro für Klimafolgekosten bedingen. Daher ist ein viel schneller Ausstieg aus der Kohle erforderlich.
*Gleichzeitig muß der Anteil der Erneuerbaren Energien, kombiniert mit Langzeit und Kurzzeitspeicher, in größerem Ausmaß schneller erhöht werden. Dabei sollte vor Allem auf den Zubau von Photovoltaik ein größeres Augenmerk gelegt werden. Lt. dem NEP 2030 ist in allen Szenarien nicht einmal eine Verdoppelung gegenüber Heute vorgesehen. Mit diesen Zahlen kann die Energiewende keinesfalls gelingen. Vor allem in Bayern könnte der PV-Ausbau viel ambitionierter ausgebaut werden. Dies wäre auch wirtschaftlich sinnvoll, aufgrund der extrem niedrigen Kosten für PV.
*Den extrem teuren Ausbau von Wind-Onshore halte ich dagegen für den falschen Weg. Diese Anlagen sind sehr teuer und schwer zugänglich bei Störungen und Wartungen. Ein küstennaher Ausbau, wie er in einigen anderen Ländern bevorzugt wird, wäre wirtschaftlicher, kostengünstiger und könnte dadurch mit Power to Gas Anlagen in unmittelbarer Nähe sinnvoller betrieben werden.
*7913 Menschen forderten in der Petition Nr. 1-18-09-75110-036762, daß es wenigstens ein Szenario geben sollte, das Netzoptimierung ohne den Bau von HGÜ´s beinhaltet. 10000de von Unterschriften wurden gegen den Bau der HGÜ´s eingereicht. Trotz der groß verkündeten angeblichen Bürgerbeteiligung wurde diese Forderung wieder nicht in den neuen NEP 2030 mit aufgenommen. Dies stellt in meinen Augen einen massiven Rechtsverstoß dar.
* Lt. der Aarhus-Konvention, die schon lange geltendes Recht in Deutschland darstellt, ist es mir nicht möglich zu jeder Zeit des Gesamtprozesses Klage gegen den Bau der HGÜ-Leitungen einzureichen. Dies stellt einen groben Verstoß gegen bestehendes UN-Recht dar!
* Ich habe im gesamten NEP 2030 keine konkreten Gesamtkostenaufstellungen gefunden, die den Bau der HGÜ-Trassen mit Erdverkabelung/ Freilandleitungen, Konverterkosten und den dadurch bedingten N-1 Ausbau von Wechselstromleitungen aufzählen. Ich bitte darum diese Gasamtkostenaufstellung in der nächsten Veröffentlichung zu berücksichtigen.
* Es fehlt immer noch die geforderte Bedarfsberechnung, die den Bau der Pilotprojekte HGÜ-Trassen rechtfertigt.
*Wissenschaftler, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen sollten verpflichtend an der Ausarbeitung des NEP beteiligt werden.
Die Aufrüstung der Wechselstromleitungen von 220 kV auf 380 kV wird damit begründet, dass im Fall einer Störung einer großen Gleichstromleitung (HGÜ) für den reibungslosen Ersatztransport des Stroms gesorgt werden muss (n-1-Sicherheit). Die HGÜ-Leitungen sind aber überwiegend für den internationalen Stromtransport vorgesehen und hier dem Transport eines Strommixes, der zum Großteil Kohle- und Atomstrom enthält. Für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland sind diese Höchstspannungsleitungen nicht erforderlich. Einer zusätzlichen Aufrüstung der Wechselstromleitung für den eventuellen Ausfall einer unnötigen HGÜ-Leitung kann ich nicht zustimmen.
Keine angemessene Beachtung im NEP2030 finden ebenfalls die – vielfach auch schon umgesetzten – Pläne vieler Bundesländer zur regionalen Ausschöpfung ihrer Energiepotentiale. Die bisher erfolgten Anstrengungen vieler Kommunen zur dezentralen Energiegewinnung werden zunichte gemacht.
Gemäß NEP 2030 wird der Stromexport weiter ausgebaut nämliich auf 87,7 tWh. Dadurch ist es unumgänglich, dass die – für die Versorgungssicherheit ausreichenden – bestehenden Leitungen überlastet werden bzw. ein deutlich geringerer Ausbau ausreichend wäre. Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus.
Gesundheitliche Auswirkungen für die an den Trassen wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der betroffenen Menschen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte finden ebenfalls überhaupt keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden, sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein, die erneuerbaren Energien durch flexible grundlastfähige Energien und Speichermöglichkeiten unterstützt werden. Der im NEP2030 geplante Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern zu erstellen ist.
Mit freundlichem Gruß
Anita D.
Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44 (Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod (Schalkau-Coburg-Redwitz), P53
Absender:
Anita D.
, den 28.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030 B möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
*Der aktuelle NEP orientiert sich viel zu gering an den vereinbarten Klimazielen des Pariser Abkommens. Braunkohle-und Steinkohle sind in den nächsten 15 Jahren lt. NEP immer noch zu ca. 1/4 am konventionellen Strommix eingerechnet. Damit wird systematisch Steuergeld verschwendet, das im Gegenzug für die Finanzierung einer Bürgerenergiewende und einem sozialverträglichen Kohleausstieg verwendet werden könnte. Kohle verursacht hohe CO2 Emissionen, verschlingt Milliarden für deren Import, verursacht Zehntausende von Krankheitsfällen und Todesopfer und wird Milliarden von Euro für Klimafolgekosten bedingen. Daher ist ein viel schneller Ausstieg aus der Kohle erforderlich.
*Gleichzeitig muß der Anteil der Erneuerbaren Energien, kombiniert mit Langzeit und Kurzzeitspeicher, in größerem Ausmaß schneller erhöht werden. Dabei sollte vor Allem auf den Zubau von Photovoltaik ein größeres Augenmerk gelegt werden. Lt. dem NEP 2030 ist in allen Szenarien nicht einmal eine Verdoppelung gegenüber Heute vorgesehen. Mit diesen Zahlen kann die Energiewende keinesfalls gelingen. Vor allem in Bayern könnte der PV-Ausbau viel ambitionierter ausgebaut werden. Dies wäre auch wirtschaftlich sinnvoll, aufgrund der extrem niedrigen Kosten für PV.
*Den extrem teuren Ausbau von Wind-Onshore halte ich dagegen für den falschen Weg. Diese Anlagen sind sehr teuer und schwer zugänglich bei Störungen und Wartungen. Ein küstennaher Ausbau, wie er in einigen anderen Ländern bevorzugt wird, wäre wirtschaftlicher, kostengünstiger und könnte dadurch mit Power to Gas Anlagen in unmittelbarer Nähe sinnvoller betrieben werden.
*7913 Menschen forderten in der Petition Nr. 1-18-09-75110-036762, daß es wenigstens ein Szenario geben sollte, das Netzoptimierung ohne den Bau von HGÜ´s beinhaltet. 10000de von Unterschriften wurden gegen den Bau der HGÜ´s eingereicht. Trotz der groß verkündeten angeblichen Bürgerbeteiligung wurde diese Forderung wieder nicht in den neuen NEP 2030 mit aufgenommen. Dies stellt in meinen Augen einen massiven Rechtsverstoß dar.
* Lt. der Aarhus-Konvention, die schon lange geltendes Recht in Deutschland darstellt, ist es mir nicht möglich zu jeder Zeit des Gesamtprozesses Klage gegen den Bau der HGÜ-Leitungen einzureichen. Dies stellt einen groben Verstoß gegen bestehendes UN-Recht dar!
* Ich habe im gesamten NEP 2030 keine konkreten Gesamtkostenaufstellungen gefunden, die den Bau der HGÜ-Trassen mit Erdverkabelung/ Freilandleitungen, Konverterkosten und den dadurch bedingten N-1 Ausbau von Wechselstromleitungen aufzählen. Ich bitte darum diese Gasamtkostenaufstellung in der nächsten Veröffentlichung zu berücksichtigen.
* Es fehlt immer noch die geforderte Bedarfsberechnung, die den Bau der Pilotprojekte HGÜ-Trassen rechtfertigt.
*Wissenschaftler, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen sollten verpflichtend an der Ausarbeitung des NEP beteiligt werden.
Die Aufrüstung der Wechselstromleitungen von 220 kV auf 380 kV wird damit begründet, dass im Fall einer Störung einer großen Gleichstromleitung (HGÜ) für den reibungslosen Ersatztransport des Stroms gesorgt werden muss (n-1-Sicherheit). Die HGÜ-Leitungen sind aber überwiegend für den internationalen Stromtransport vorgesehen und hier dem Transport eines Strommixes, der zum Großteil Kohle- und Atomstrom enthält. Für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland sind diese Höchstspannungsleitungen nicht erforderlich. Einer zusätzlichen Aufrüstung der Wechselstromleitung für den eventuellen Ausfall einer unnötigen HGÜ-Leitung kann ich nicht zustimmen.
Keine angemessene Beachtung im NEP2030 finden ebenfalls die – vielfach auch schon umgesetzten – Pläne vieler Bundesländer zur regionalen Ausschöpfung ihrer Energiepotentiale. Die bisher erfolgten Anstrengungen vieler Kommunen zur dezentralen Energiegewinnung werden zunichte gemacht.
Gemäß NEP 2030 wird der Stromexport weiter ausgebaut nämliich auf 87,7 tWh. Dadurch ist es unumgänglich, dass die – für die Versorgungssicherheit ausreichenden – bestehenden Leitungen überlastet werden bzw. ein deutlich geringerer Ausbau ausreichend wäre. Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus.
Gesundheitliche Auswirkungen für die an den Trassen wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der betroffenen Menschen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte finden ebenfalls überhaupt keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden, sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein, die erneuerbaren Energien durch flexible grundlastfähige Energien und Speichermöglichkeiten unterstützt werden. Der im NEP2030 geplante Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern zu erstellen ist.
Mit freundlichem Gruß
Anita D.
Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44 (Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod (Schalkau-Coburg-Redwitz), P53