Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023)

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 10. Januar 2022 den Szenario­rahmen­entwurf zum Netz­ent­wick­lungs­plan (NEP) 2037/2045 an die Bundes­netz­agentur (BNetzA) übergeben. Diese hat den Szenario­rahmen­entwurf am 17. Januar ver­öffent­licht und zur öffent­lichen Konsul­tation gestellt. Am 08. Juli 2022 hat die BNetzA den Szenario­rahmen genehmigt. Dieser ist für die Markt- und Netz­berech­nungen der ÜNB im nächs­ten Netz­ent­wick­lungs­plan verbindlich. 

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 24. März 2023 den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2023) veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045, Version 2023, ist seit dem 26. April 2023 beendet. Nach inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben die ÜNB den ersten Entwurf überarbeitet. Der daraus resultierende zweite Entwurf wurde am 12. Juni 2023 veröffentlicht und an die BNetzA übergeben. Am 6. September 2023 haben die Übertragungsnetzbetreiber das Begleitdokument zur Systemstabilität veröffentlicht.

Mit der im Dezember 2023 in Kraft getretenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) entfällt für die ÜNB die Verpflichtung, der BNetzA einen Umsetzungsbericht vorzulegen. 

    Dieser Entwurf enthält drei Szenarien für das Jahr 2037 und gibt erstmals einen Aus­blick auf ein „Klima­neutra­li­täts­netz 2045“, ein Stromübertragungsnetz in einem klimaneutralen Deutschland. Der Ausstieg aus Kohle und Kern­kraft wird ebenso berück­sich­tigt wie die natio­nale Wasser­stoff­strategie, Eck­daten aus dem Koa­li­tions­vertrag und ein stärker zusammen­wachsender euro­päischer Strom­binnen­markt. Bei vielen Ein­gangs­daten haben sich die ÜNB an der Agora-Studie „Klima­neutra­les Deutschland 2045“ orien­tiert und an der Studie „Langfristszenarien für die Trans­formation des Ener­gie­systems in Deutsch­land 3“ von Fraunhofer ISI, Consentec, TU Berlin und ifeu. Die einzelnen Szena­rien des neuen Ent­wurfs bil­den einen unter­schied­lich hohen Grad der Wasser­stoff­nutzung und der Elek­tri­fi­zie­rung ab.

    Erstmals beschreibt der NEP ein Stromnetz, mit dem Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden kann. Strom spielt dabei eine zentrale Rolle, da die Dekarbonisierung der Sektoren Industrie, Verkehr und Gebäude überwiegend durch direkte oder indirekte Elektrifizierung erfolgt.

    Im Vergleich zu früheren NEP sind auch die Annahmen zum Umfang des Einsatzes von Wasserstoff deutlich gestiegen. Der neue NEP geht davon aus, dass Elektrolyseure dort errichtet werden, wo sie netzdienlich sind. Dadurch können Engpässe im Übertragungsnetz minimiert und die Abregelung von erneuerbaren Energien in Zeiten hoher Einspeisung reduziert werden. Insgesamt muss die Infrastruktur von Strom, Gas und Wasserstoff zukünftig immer stärker aufeinander abgestimmt geplant werden.

    Zentral für das Gelingen der Energiewende ist auch eine weitere Beschleunigung des Netzausbaus. Gleichzeitig ist es das politische Ziel, den Stromsektor bis 2035 vollständig zu dekarbonisieren. Die meisten der für 2045 ermittelten Maßnahmen werden daher bereits 2037 benötigt.

    Zur Deckung des sich im Vergleich zu heute auf über 1.000 TWh verdoppelnden Stromverbrauchs rechnet der NEP mit einer Verfünffachung der installierten Leistung aus Erneuerbaren auf bis zu rund 700 GW im Jahr 2045. Sie zu integrieren und einen sicheren Netzbetrieb zu ermöglichen erfordert weiteren Netzausbau.

    NEP kompakt

    In der Kurzbroschüre „NEP kompakt“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zum ersten Entwurf des NEP 2037/2045 (2023).

    Die Einzelkapitel des NEP zum Download

    Zur besseren Handhabung finden Sie nachfolgend die einzelnen Kapitel sowie die Steckbriefe für die geplanten Projekte an Land und auf See:

    Kapitel 2: Szenariorahmen [ PDF | 4.25 MB ]
    Kapitel 3: Marktsimulation [ PDF | 1.98 MB ]
    Kapitel 4: Offshore-Netz [ PDF | 5.96 MB ]
    Kapitel 5: Onshore-Netz [ PDF | 3.68 MB ]
    Kapitel 6: Innovationen [ PDF | 1.11 MB ]
    Kapitel 7: Übersicht Maßnahmen [ PDF | 637.33 KB ]
    Kapitel 8: Konsultation [ PDF | 117.09 KB ]
    Kapitel 9: Zusammenfassung [ PDF | 136.88 KB ]
    Projektsteckbriefe onshore [ PDF | 38.39 MB ]
    Projektsteckbriefe offshore [ PDF | 11.29 MB ]

    Weiterführende Materialien zum NEP

    Alle Grafiken, Tabellen und Texte aus dem ersten Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045, Version 2023 stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0. Der Text der Lizenz ist unter creativecommons.org / licenses / by / 4.0 / legalcode abrufbar.

    Eine richtige Referenz lautet z. B.: Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045 (2023), erster Entwurf | Übertragungsnetzbetreiber CC-BY-4.0
    Bei Bearbeitungen: Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045 (2023), erster Entwurf | Übertragungsnetzbetreiber (M) CC-BY-4.0

    Ausgenommen davon sind Grafiken, Tabellen und Texte, die eine andere oder zusätzliche Quelle aufweisen. Die Übersichtskarten und Einzelkarten können unter der dort angegebenen Quelle und Lizenz genutzt werden.

    Vom 24. März bis zum 25. April 2023 bot die Konsultation zum ersten Entwurf des Netz­entwicklungs­plans 2037/2045 (2023) Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Rahmen der Konsultation wurden 288 Stellungnahmen an die Über­tragungs­netzbetreiber gerichtet. Nach inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben die ÜNB den ersten Entwurf überarbeitet. Der daraus resultierende zweite Entwurf wurde am 12. Juni 2023 veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben.

    Der NEP 2037/2045 (2023) beschreibt erstmalig ein Stromnetz, das die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht. Strom spielt dabei eine zentrale Rolle, da die Dekarbonisierung der Sektoren Industrie, Verkehr und Gebäude überwiegend durch direkte oder indirekte Elektrifizierung erfolgt.

    Der zweite Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) wurde unter Berücksichtigung der in der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Die zentralen Ergebnisse aus der Konsultation sind im Kapitel 8 des zweiten Entwurfs zusammengefasst. Darüber hinaus wurden Anpassungen an den jeweiligen Kapiteln sowie den Steckbriefen im Anhang vorgenommen.

    Die nachfolgenden Aspekte wurden als thematische Schwerpunkte der Stellungnahmen identifiziert:

    Vielen Einsendern ist es wichtig, dass es bei der Bezeichnung „Klimaneutralitätsnetz“ keinen „Etikettenschwindel“ gibt. Das Erreichen des 1,5-Grad-Zieles liegt sehr vielen Menschen am Herzen.

    Außerdem beziehen sich viele Konsultationsbeiträge auf die Eingangsdaten des Szenariorahmens. Beispielsweise wird das den Berechnungen zugrundeliegende Wetterjahr 2012 als veraltet angesehen. In Zukunft sei mit extremeren Wetterlagen zu rechnen, und neben Wärme der Faktor Kühlung stärker zu berücksichtigen. Ebenfalls im Zusammenhang mit den Eingangsdaten wird in vielen Stellungnahmen angemerkt, dass eine breitere Spreizung der Szenarien wünschenswert wäre.

    In dieser Konsultation rückt bei Privatpersonen Versorgungssicherheit  stärker als bisher in den Vordergrund. Das oberste Thema aus den Bereichen Wirtschaft und Politik war die Elektrolyseurverortung. Viele Unternehmen haben ehrgeizige Klimaziele und sind bei ihrer Umsetzung auf die entsprechende Energieinfrastruktur angewiesen. Auch Städte und Gemeinden meldeten ihren Bedarf an.

    In vielen Stellungnahmen wird eine stärkere Verzahnung der Strom- und Gasinfrastruktur gefordert. Die ÜNB bringen sich konstruktiv in die integrierte Systementwicklungsplanung ein.

    Sowohl Landkreise und Kommunen als auch Interessenverbände sind daran interessiert, nach welchen Kriterien die ÜNB bei den HGÜ-Bündelungen vorgegangen sind.

    Auch die Punkte dezentrale Energiewende und volkwirtschaftlichen Effizienz werden in dieser Konsultation thematisiert. Darüber hinaus gibt es auch wieder projektbezogene Konsultationsbeiträge.

    Zudem werden von mehreren Konsultationsteilnehmenden weitere Sensitivitätsanalysen zur Variation einzelner Parameter u.a. Effizienzannahmen, Interkonnektorkapazitäten, unterstelltes Wetterjahr gefordert.

    NEP kompakt

    In der Kurzbroschüre „NEP kompakt“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zum zweiten Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) in kompakter Form.

    Die Einzelkapitel des NEP zum Download

    Zur besseren Handhabung finden Sie nachfolgend die einzelnen Kapitel sowie die Steckbriefe für die geplanten Projekte an Land und auf See:

    Kapitel 2: Szenariorahmen [ PDF | 4.2 MB ]
    Kapitel 3: Marktsimulation [ PDF | 2.72 MB ]
    Kapitel 4: Offshore-Netz [ PDF | 3.8 MB ]
    Kapitel 5: Onshore-Netz [ PDF | 5.3 MB ]
    Kapitel 6: Innovationen [ PDF | 825.11 KB ]
    Kapitel 7: Übersicht Maßnahmen [ PDF | 355.51 KB ]
    Kapitel 8: Konsultation [ PDF | 149.63 KB ]
    Kapitel 9: Zusammenfassung [ PDF | 95.06 KB ]
    Projektsteckbriefe onshore [ PDF | 39.41 MB ]
    Projektsteckbriefe offshore [ PDF | 9.86 MB ]

    Die Daten aus ausgewählten Abbildungen des NEP

    Zur Übersicht finden Sie hier einmal die Daten aus ausgewählten Abbildungen der Kapitel 2 und 3 des NEP als übersichtliche Excel-Dateien:

    Alle Grafiken, Tabellen und Texte aus dem zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045, Version 2023 stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0. Der Text der Lizenz ist unter creativecommons.org / licenses / by / 4.0 / legalcode abrufbar.

    Eine richtige Referenz lautet z. B.: Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045 (2023), zweiter Entwurf | Übertragungsnetzbetreiber CC-BY-4.0
    Bei Bearbeitungen: Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045 (2023), zweiter Entwurf | Übertragungsnetzbetreiber (M) CC-BY-4.0

    Ausgenommen davon sind Grafiken, Tabellen und Texte, die eine andere oder zusätzliche Quelle aufweisen. Die Übersichtskarten und Einzelkarten können unter der dort angegebenen Quelle und Lizenz genutzt werden.

    Die BNetzA hat den zweiten Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) nach intensiver Prüfung und einer ausführlichen Öffentlichkeitsbeteiligung bestätigt.

    Die Bestätigung des NEP 2037/2045 (2023) enthält mehr Maßnahmen als von den ÜNB im zweiten Entwurf vorgesehen waren. Mit der NEP-Bestätigung hat die BNetzA zwei der fünf neuen Gleichstromverbindungen um jeweils zwei Gigawatt Leistung erweitert. Neue Netzverknüpfungspunkte sind für DC42plus Sahms/Nord (Schleswig-Holstein) und Trennfeld (Bayern) und für DC40plus Dörpen (Niedersachsen) und Klostermansfeld (Sachsen-Anhalt). Das erhöht die Übertragungsleistung in Richtung Süden.

    Die BNetzA hat zudem 21 Offshore-Netzanbindungssysteme neu bestätigt. Um On- und Offshore-Projekte optimal zu bündeln, wurde ein Projekt mehr als von den ÜNB im zweiten NEP-Entwurf vorgesehen bestätigt. Darüber hinaus wurde der Bedarf für zahlreiche neue Wechselstromleitungen sowie Um- und Neubauten von Umspannwerken bestätigt.

    Der bestätigte Netzentwicklungsplan dient als Basis für den Bundesbedarfsplan. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) stellt der Gesetzgeber für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf verbindlich fest. Das BBPlG ist der gesetzliche Auftrag an die Übertragungsnetzbetreiber, diese Vorhaben umzusetzen.

    Damit die Bestätigung von Projekten und Maßnahmen – einschließlich derjenigen, die im zweiten Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) ggf. verändert oder noch nicht enthalten waren – transparent nachvollzogen werden kann, stellen die ÜNB den Anhang zum zweiten Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) in einer aktualisierten Fassung (April 2024) zur Verfügung.

    Dieser wurde um Steckbriefe ergänzt, die von den ÜNB im Nachgang zum zweiten Entwurf nachgereicht wurden. Dies schließt auch Änderungen bestehender Steckbriefe mit ein. Darüber hinaus wurden in einer Übersicht die Maßnahmen des Onshore- und Offshore-Zubaunetzes entsprechend der Bestätigung des NEP 2037/2045 (2023) durch die BNetzA gekennzeichnet und teilweise um Erläuterungen ergänzt.

    Weiterführende Links

    Erfahren Sie mehr zur Bestätigung des Netzentwicklungsplans auf der Website der BNetzA.

    Bundesnetzagentur 

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