31.05.2012 - 07:58 | Reiner S. | NEP
Die Energiewende ist sinnvoll und notwendig. Eine zeitnahe und sachgerechte Ertüchtigung des Stromnetzes scheint hierzu erforderlich zu sein (auch wenn die Zahlen über den erforderlichen Umfang sehr unterschiedlich sind). Mit erscheint in diesem Zusammenhang notwendig, dass die von diesen Infrastrukturmaßnahmen betroffenen Bürgerinnen und Bürger angemessen beteiligt und deren Belange berücksichtigt werden. Ein erster Schritt könnte hierzu sein, dass die unmittelbar von den Trassenführungen oder Trassenerweiterungen Betroffenen (hierzu zähle ich insbesondere die Hausbesitzer über deren Haus oder Grundstück eine Höchstspannungsleitung verläuft bzw. verlaufen soll) z.B. ein Ankaufsangebot der Immobilien gemacht wird. Dies würde die von diesen Maßnahmen am stärksten Betroffenen schnell, unkompliziert und bürgernah berücksichtigen und wäre ein deutliches Zeichen der Kooperationsbereitschaft.
Dieses Vorgehen lässt den Betroffenen dann die Wahl die Beeinträchtigung durch die Trassenführung entweder hinzunehmen oder aber sich ihr durch Umzug auch zu entziehen.
Dieses Vorgehen lässt den Betroffenen dann die Wahl die Beeinträchtigung durch die Trassenführung entweder hinzunehmen oder aber sich ihr durch Umzug auch zu entziehen.