03.07.2012 - 20:14 | Dr. Anita S. | NEP
Die Uckermarkleitung wird als Bestandteil des START-Netzes als gesicherter Bestandteil geführt. Sie ist jedoch nicht genehmigungsfähig, da sie gegen Europäisches Naturschutzgesetz verstößt und weil keine Alternativen geprüft wurden. Sollte sie dennoch genehmigt werden, werden mehrere Verbände dagegen klagen.