22.03.2013 - 08:27 | Dirk M. | NEP
Der geplante Trassenausbau würde in unserem Gemeindegebiet einem Neubau gleichkommen, da die 380 KV Leitung einen anderen Mastenaufbau erfordert. Schon bei dem Bau der bisherigen Trasse wurde bei der Planung keine Schutzgutabwägung getroffen. Hier wurde damals ohne ein vollständiges Genehmigungsverfahren einfach die kürzeste Strecke ausgewählt. Die neue Leitung soll in unserer Gemeinde vollständig durch das Gebiet des Naturparks führen und quert FFH und Naturschutzgebiete. Im Trassenverlauf sind im Bereich der Klädener und Dobbiner Plage, sowie am Westufer des Dobbertiner Sees Schutzgebiete für seltene Greifvögel und Fledermausarten ausgewiesen. Das gesamte Gebiet der Gemeinde Dobbertin ist im Raumentwicklungsplan als Tourismusentwicklungsgebiet mit Tendenz zum Tourismusschwerpunktraum ausgewiesen. Der geplante Trassenausbau ist ein gravierender Eingriff in das Landschaftsbild. Eine jahrhundertealte Kulturlandschaft, welche mit dem Kloster Dobbertin den höchsten Punkt im Landschaftsbild darstellt und aus der Umgebung von allen Seiten zu sehen ist, wäre gefährdet. In dem Bereich der FFH und Naturpark Gebiete wird seitens der Gemeinde Dobbertin eine Verlegung oder ein unterirdischer Trassenverlauf als notwendig angesehen.