28.05.2014 - 15:10 | Gemeinde Böhmfeld | NEP
Stellungnahme der Gemeinde Böhmfeld im Rahmen der Konsultation zum Entwurf des Netzentwicklungsplans
In einer Resolution, die auch der Firma Amprion und der Bundesnetzagentur vorliegt, haben sich der Landrat und die Bürgermeister des Landkreises Eichstätt entschieden gegen die Planung und den Bau der Gleichstrompassage Süd-Ost durch das Gebiet des Landkreises Eichstätt ausgesprochen.
Die Gemeinde Böhmfeld liegt im Landkreis Eichstätt. Da der Landkreis Eichstätt relativ nah am Ausspeisepunkt Meitingen liegt, wird die geplante Stromtrasse zwangsläufig durch den Landkreis Eichstätt und den Naturpark Altmühltal verlaufen. Daher steht der Umstand, dass der NEP lediglich die Anfangs- und Endpunkte der Trasse, nicht aber deren Verlauf darstellt, der Geltendmachung der nachfolgenden Einwendungen nicht entgegen.
Die Stromtrasse gefährdet die Gesundheit der Bürger, beeinträchtigt das Landschaftsbild und ist mit den Zielen des Naturparks Altmühltal nicht vereinbar. Die Stromtrasse wird für die Stromversorgung im Landkreis Eichstätt weder derzeit noch künftig benötigt. Der Landkreis Eichstätt strebt einen Ausbau der Selbstversorgung aller privaten, öffentlichen und gewerblichen Stromverbraucher mit im Landkreis erzeugtem (vorrangig regenerativem) Strom von derzeit 42% auf 100% im Jahr 2031 an.
Aber auch darüber hinaus, also bayern- und deutschlandweit betrachtet, ist die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Trasse derzeit nicht nachgewiesen:
Die Möglichkeit, in Bayern vorhandene und neu zu errichtende Gaskraftwerke zur Grundlastsicherung einzusetzen, wird im Netzentwicklungsplan unter Hinweis auf die derzeit geltenden Marktbedingungen zu Unrecht vernachlässigt. Diese Marktbedingungen sind aufgrund ihrer Abhängigkeit von gesetzlichen bzw. politischen Vorgaben ständig und gerade derzeit im Wandel begriffen. Die politisch durchaus beeinflussbaren Marktbedingungen werden sich etwa dann ändern, wenn CO2-Zertifikate wieder teurer werden, mit der Folge, dass Gaskraftwerke dann wieder wirtschaftlich(er) betrieben werden können. Letzteres gilt auch dann, wenn es künftig bei Gaskraftwerken zu sog. Redispatch-Vereinbarung kommen sollte, so wie im vergangenen Jahr bei den Kraftwerksblöcken Irsching 4 und 5. Diese von der Stilllegung bedrohten Kraftwerksblöcke wurden im April 2013 durch eine Vereinbarung zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT und den Kraftwerksbetreibern in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur durch eine "Redispatch-Maßnahme" bis Anfang 2016 kontrahiert. Damit haben sich die Kraftwerksbetreiber verpflichtet, die beiden Kraftwerksblöcke in den nächsten Jahren nicht stillzulegen. Im Gegenzug erhalten sie Gelder für den Weiterbetrieb. Die aktuelle Vereinbarung basiert auf der Festlegung der Bundesnetzagentur, dass für Kraftwerke, die mehr als zehn Prozent auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers laufen, die Übernahme der Fixkosten zur Abfederung der wirtschaftlichen Nachteile für den Kraftwerksbetreiber möglich sind. Diese Redispatch-Vereinbarung wurde von der Bayerischen Staatsregierung ausdrücklich begrüßt. Diese hat sich zuletzt für den Neubau von Gaskraftwerken ausgesprochen - gerade zu dem Zweck, den Bau der Gleichstrompassage Süd-Ost überflüssig zu machen. All dies lässt der Netzentwicklungsplan zu Unrecht unberücksichtigt.
Berücksichtigung finden hingegen die "alpinen Speicher", zu denen der Strom über die Gleichstrompassage Süd-Ost verbracht werden soll. Diese Speicher existieren derzeit aber nicht in dem Maße, als dass sie den Bau der Gleichstrompassage Süd-Ost rechtfertigen könnten. Zudem sind Zweifel angebracht, ob der geplante Bau von Speichern bzw. Speicherkraftwerken in den Alpen tatsächlich in dem notwendigen Umfang - und bis zur beabsichtigten Inbetriebnahme der Gleichstrompassage (2022) - tatsächlich erfolgen wird. Schließlich lässt die oftmalige Bezugnahme des Netzentwicklungsplans auf die alpinen Speicher vermuten, dass in Wirklichkeit die Durchleitung des Stroms ins Ausland, etwa nach Österreich, der Zweck (oder einer der Zwecke) der Gleichstrompassage Süd-Ost ist. Diese Vermutung rührt auch daher, dass der Netzentwicklungsplan auch den "volkswirtschaftlichen Nutzen für Polen und Tschechien" zur Rechtfertigung der Gleichstrompassage Süd-Ost bemüht.
Die Aussage des Netzentwicklungsplans, die Gleichstrompassage diene dem Transport von Strom (nur) aus regenerativen Energiequellen, darf bezweifelt werden. Denn schließlich liegt der Einspeisepunkt der Trasse in einer Region, die in großem Maße von Braunkohletagebauten und Braunkohlekraftwerken geprägt ist. Daher ist davon auszugehen, dass die Trasse nicht (nur) erneuerbaren Strom, sondern in großem Umfang auch Braunkohlestrom transportieren wird.
Zutreffend weist der Netzentwicklungsplan darauf hin, dass der Anschluss- bzw. Ausspeisepunkt Meitingen der benachbarte Netzknoten von Gundelfingen - dem Einspeisepunkt des AKW Grundremmingen - ist. Dies sollte zum Anlass genommen werden, gerade dort, wo die Leitungsinfrastruktur bereits heute vorhanden ist, neue (z.B. Gas-) Kraftwerke zu errichten - mit der Folge, dass es eines Baus der Gleichstrompassage Süd-Ost nicht bedürfte."
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Ostermeier
Erster Bürgermeister
Gemeinde Böhmfeld
Hofstetter Straße 3, 85113 Böhmfeld
Telefon 08458/3997-0
Fax 08458/3997-27
E-Mail alfred.ostermeier@eitensheim.de
In einer Resolution, die auch der Firma Amprion und der Bundesnetzagentur vorliegt, haben sich der Landrat und die Bürgermeister des Landkreises Eichstätt entschieden gegen die Planung und den Bau der Gleichstrompassage Süd-Ost durch das Gebiet des Landkreises Eichstätt ausgesprochen.
Die Gemeinde Böhmfeld liegt im Landkreis Eichstätt. Da der Landkreis Eichstätt relativ nah am Ausspeisepunkt Meitingen liegt, wird die geplante Stromtrasse zwangsläufig durch den Landkreis Eichstätt und den Naturpark Altmühltal verlaufen. Daher steht der Umstand, dass der NEP lediglich die Anfangs- und Endpunkte der Trasse, nicht aber deren Verlauf darstellt, der Geltendmachung der nachfolgenden Einwendungen nicht entgegen.
Die Stromtrasse gefährdet die Gesundheit der Bürger, beeinträchtigt das Landschaftsbild und ist mit den Zielen des Naturparks Altmühltal nicht vereinbar. Die Stromtrasse wird für die Stromversorgung im Landkreis Eichstätt weder derzeit noch künftig benötigt. Der Landkreis Eichstätt strebt einen Ausbau der Selbstversorgung aller privaten, öffentlichen und gewerblichen Stromverbraucher mit im Landkreis erzeugtem (vorrangig regenerativem) Strom von derzeit 42% auf 100% im Jahr 2031 an.
Aber auch darüber hinaus, also bayern- und deutschlandweit betrachtet, ist die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Trasse derzeit nicht nachgewiesen:
Die Möglichkeit, in Bayern vorhandene und neu zu errichtende Gaskraftwerke zur Grundlastsicherung einzusetzen, wird im Netzentwicklungsplan unter Hinweis auf die derzeit geltenden Marktbedingungen zu Unrecht vernachlässigt. Diese Marktbedingungen sind aufgrund ihrer Abhängigkeit von gesetzlichen bzw. politischen Vorgaben ständig und gerade derzeit im Wandel begriffen. Die politisch durchaus beeinflussbaren Marktbedingungen werden sich etwa dann ändern, wenn CO2-Zertifikate wieder teurer werden, mit der Folge, dass Gaskraftwerke dann wieder wirtschaftlich(er) betrieben werden können. Letzteres gilt auch dann, wenn es künftig bei Gaskraftwerken zu sog. Redispatch-Vereinbarung kommen sollte, so wie im vergangenen Jahr bei den Kraftwerksblöcken Irsching 4 und 5. Diese von der Stilllegung bedrohten Kraftwerksblöcke wurden im April 2013 durch eine Vereinbarung zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT und den Kraftwerksbetreibern in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur durch eine "Redispatch-Maßnahme" bis Anfang 2016 kontrahiert. Damit haben sich die Kraftwerksbetreiber verpflichtet, die beiden Kraftwerksblöcke in den nächsten Jahren nicht stillzulegen. Im Gegenzug erhalten sie Gelder für den Weiterbetrieb. Die aktuelle Vereinbarung basiert auf der Festlegung der Bundesnetzagentur, dass für Kraftwerke, die mehr als zehn Prozent auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers laufen, die Übernahme der Fixkosten zur Abfederung der wirtschaftlichen Nachteile für den Kraftwerksbetreiber möglich sind. Diese Redispatch-Vereinbarung wurde von der Bayerischen Staatsregierung ausdrücklich begrüßt. Diese hat sich zuletzt für den Neubau von Gaskraftwerken ausgesprochen - gerade zu dem Zweck, den Bau der Gleichstrompassage Süd-Ost überflüssig zu machen. All dies lässt der Netzentwicklungsplan zu Unrecht unberücksichtigt.
Berücksichtigung finden hingegen die "alpinen Speicher", zu denen der Strom über die Gleichstrompassage Süd-Ost verbracht werden soll. Diese Speicher existieren derzeit aber nicht in dem Maße, als dass sie den Bau der Gleichstrompassage Süd-Ost rechtfertigen könnten. Zudem sind Zweifel angebracht, ob der geplante Bau von Speichern bzw. Speicherkraftwerken in den Alpen tatsächlich in dem notwendigen Umfang - und bis zur beabsichtigten Inbetriebnahme der Gleichstrompassage (2022) - tatsächlich erfolgen wird. Schließlich lässt die oftmalige Bezugnahme des Netzentwicklungsplans auf die alpinen Speicher vermuten, dass in Wirklichkeit die Durchleitung des Stroms ins Ausland, etwa nach Österreich, der Zweck (oder einer der Zwecke) der Gleichstrompassage Süd-Ost ist. Diese Vermutung rührt auch daher, dass der Netzentwicklungsplan auch den "volkswirtschaftlichen Nutzen für Polen und Tschechien" zur Rechtfertigung der Gleichstrompassage Süd-Ost bemüht.
Die Aussage des Netzentwicklungsplans, die Gleichstrompassage diene dem Transport von Strom (nur) aus regenerativen Energiequellen, darf bezweifelt werden. Denn schließlich liegt der Einspeisepunkt der Trasse in einer Region, die in großem Maße von Braunkohletagebauten und Braunkohlekraftwerken geprägt ist. Daher ist davon auszugehen, dass die Trasse nicht (nur) erneuerbaren Strom, sondern in großem Umfang auch Braunkohlestrom transportieren wird.
Zutreffend weist der Netzentwicklungsplan darauf hin, dass der Anschluss- bzw. Ausspeisepunkt Meitingen der benachbarte Netzknoten von Gundelfingen - dem Einspeisepunkt des AKW Grundremmingen - ist. Dies sollte zum Anlass genommen werden, gerade dort, wo die Leitungsinfrastruktur bereits heute vorhanden ist, neue (z.B. Gas-) Kraftwerke zu errichten - mit der Folge, dass es eines Baus der Gleichstrompassage Süd-Ost nicht bedürfte."
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Ostermeier
Erster Bürgermeister
Gemeinde Böhmfeld
Hofstetter Straße 3, 85113 Böhmfeld
Telefon 08458/3997-0
Fax 08458/3997-27
E-Mail alfred.ostermeier@eitensheim.de