23.11.2015 - 22:11 | Christiane und Hubert A. | NEP

Betreff: Stellungnahme Netzentwicklungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,



wir nehmen Stellung zum Netzentwicklungsplan 2025 und erheben Einwände gegen
die Planung für die Leitungsbauprojekte durch die Landkreise Coburg und
Lichtenfels. Wir leben in der Gemeinde Marktzeuln und sind Betroffene von
der bereits jetzt fertiggestellten 380 kV Leitung.



Unsere Einwände:

1. Mangelnde Information
Alle verfügbaren Unterlagen wurden ins Internet eingestellt. Eine aktive und
umfassende Information über das Verfahren und dessen Bedeutung, sowie die
möglichen Auswirkungen ist jedoch nicht erfolgt. Es wäre notwendig gewesen,
die von den Korridoren betroffene Öffentlichkeit aktiv über die Maßnahme und
die Auswirkungen zu informieren.

2. Fehlende energiewirtschaftliche Notwendigkeit
Bereits heute sind zahlreiche Leitungen im Bau, so auch die 380 kV-Leitung
Altenfeld – Redwitz. Ohne die Fertigstellung dieser Leitung vor Abschaltung
des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld soll die Sicherheit nicht mehr
gewährleistet sein. Nun wurde das Kraftwerk bereits Mitte 2015 vom Netz
genommen, während die 380 kV-Leitung Altenfeld – Redwitz erst Ende 2015 in
Betrieb gehen soll. Nachdem das Netz bis heute nicht zusammengebrochen ist,
erwarten wir, dass die Versorgungssicherheit auch ohne die im Bau
befindliche Leitung gewährleistet ist. Es erschließt sich uns nicht, dass
nun eine zusätzlich Leitung wiederum mit der Versorgungssicherheit begründet
werden kann.

3. Ablehnung von Trassen mit Berührung der Landkreise Coburg und
Lichenfels
Sowohl durch die neu im NEP beinhaltete Wechselstromleitung P44 mod, als
auch die Gleichstromleitungen, könnten die Landkreise Coburg und Lichtenfels
(insbesondere die Gemeinden Rödental, Dörfles, Ebersdorf, Sonnefeld,
Weidhausen, Marktgraitz, Marktzeuln und Redwitz) betroffen sein. Mit dem Bau
der 380 kV-Leitung Altenfeld – Redwitz durch die Gemeinden der beiden
Landkreise werden die Schutzgüter Mensch und Natur bereits heute deutlich
über das zulässige Maß hinaus belastet. Im Raumordnungsverfahren, als auch
im Planfeststellungsverfahren, wurden Beeinträchtigungen attestiert, die
nach unserer Auffassung bereits zu einem negativen Ausgang des
Planfeststellungsverfahrens hätten führen müssen.
Jede weitere zusätzliche Beeinträchtigung der Schutzgüter der genannten
Gemeinden durch das neue Leitungsvorhaben ist keinesfalls zulässig und
hinnehmbar.

Wir sind nicht bereit, weitere Eingriffe in unsere Heimat hinzunehmen!





Christiane und Hubert A.