25.11.2015 - 17:14 | Gerhard F. | NEP

Als Begründung für Ihre Stellungnahme haben wir bereits einen Text eintragen. Sicherlich können Sie noch weitere Argumente hinzufügen. Beispiele hierfür wären:
- Zerstörung an Gebäuden und Grundstücken
- Einschränkung der Gemeindeentwicklung
- Schädigung der Tier- und Pflanzenwelt
- Notwendigkeit der Stromleitungen wurden nicht nachgewiesen
- Gesundheitliche Risiken und Folgen sind bei solchen Stromleitungen noch nicht geklärt