10.12.2015 - 12:06 | Gemeinde Grub am Forst | NEP

Betreff: Stellungnahme zum NEP 2025 - Gemeinde Grub a.Forst

Die folgende Stellungnahme bezieht sich auf den NEP 2025

Mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme auf www.netzentwicklungsplan.de sind wir einverstanden.


Die Gemeinde Grub a.Forst lehnt den Netzentwicklungsplan 2025 - Version 2015 - 1. Entwurf, und dabei insbesondere

- die Trasse des Projekts "P44 mod" durch den östlichen Landkreis Coburg und

- die HGÜ-Trassen (Gleichstromtrassen) DC 5/DC 6 in den Szenarien

- A - DC5 mit 2 GW zwischen Wolmirstedt und Gundremmingen/Gundelfingen

- B 1 - DC5/DC6 mit 2 x 2 GW zwischen Wolmirstedt und Gundremmingen/Gundelfingen

- B 1 - DC5G/DC6G Variante GG mit 2 x 2 GW zwischen Wolmirstedt und Gundremmingen/ Gundelfingen

- B 2 - DC5/DC6 mit 2 x 2 GW zwischen Wolmirstedt und Gundremmingen/Gundelfingen)

- C - DC 5 mit 2 GW zwischen Wolmirstedt und Gundremmingen/Gundelfingen

kategorisch ab.


Gründe:

1. Allgemeine Betroffenheit

Die Gemeinde Grub a.Forst und der Landkreis Coburg sind durch die zahlreichen Verkehrsprojekte (ICE-Neubautrasse, BAB A 73, Umgehung Ebersdorf CO 13, 380-kV-Leitung Altenfeld - Redwitz) bereits jetzt so stark belastet, dass zusätzliche Trassen von den Menschen und auch von der Landwirtschaft nicht zu verkraften sind. Die Gemeinde lehnt es ab, dass vorhandene Verkehrstrassen immer wieder dazu genutzt werden, neue, parallel verlaufende Infrastrukturtrassen zu rechtfertigen, mit der Begründung, dass dadurch die Eingriffe in die Natur minimiert werden. Auf diese Weise musste die Gemeinde schon die BAB A73 und die 380-kV-Leitung Altenfeld-Redwitz in Kauf nehmen, die parallel zur ICE-Neubautrasse gebaut wurden. Die Gemeinde wendet sich entschieden gegen eine "Überbündelung" der bestehenden Infrastrukturtrassen mit neuen Leitungsbauprojekten.

Den Menschen vor Ort werden durch jede dieser neuen Trassen erhebliche zusätzliche Belastungen zugemutet. Grub a.Forst, eine beliebte Wohngemeinde in Stadtrandlage zu Coburg, ist mit der BAB A73, ICE-Neubaustrecke, Bahnlinie Coburg - Sonneberg, Einschleifkurve zur ICE-Neubautrasse, Umgehung Ebersdorf CO 13, Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene, Flugplatz Steinrücken, alles auf engstem Raum, die von Infrastrukturprojekten eine der am meisten belastete Kommune im Landkreis Coburg und wird damit in ihrer Entwicklung und in ihrer Wohnqualität immer weiter eingeschränkt. Nun werden 1 weitere Höchstspannungsleitung 380 kV und bis zu 2 HGÜ-Leitungen mit je 2 GW geplant, die weitere Entwicklungsflächen der Gemeinde in Ihrer Nutzbarkeit beeinträchtigt und die Lebensqualität ihrer Bewohner und deren Erholungsmöglichkeiten weiter einschränken würden.


2. Eingriffe in die Planungshoheit der Gemeinde

Die Gemeinde befürchtet erhebliche Eingriffe in die Planungshoheit und Entwicklungsfähigkeit der Gemeinde Grub a.Forst.

Die Gemeinde wird durch den möglichen Neubau der geplanten Leitungen in ihrer Planungshoheit existenziell eingeschränkt. Die Gemeinde hat mittlerweile so gut wie keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr. Die verbleibenden Flächen (Bebauungsplan "Zeickhorn Süd-Ost II" vom 07.03.2002 - 2. Änderung) sollen nunmehr möglicherweise durch die neuen Leitungsprojekte ein weiteres Mal eingeschränkt werden, so dass die Planungshoheit der Gemeinde auf den verbleibenden Flächen gegen null geht. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Grub a.Forst vom 04.07.2000 sieht auf Teilen der durch die geplanten Freileitungen überspannten Gemarkung Zeickhorn westlich der BAB A73 und auf der ICE-Neubautrasse gewerbliche Bauflächen vor (Bebauungsplan "Am Rennberg" vom 15.02.1996 - 1. Änderung). Durch die Überspannung mit Freileitungen wird die bauliche Nutzbarkeit dieser Flächen hinsichtlich der möglichen Stellung von baulichen Anlagen und deren Höhe eingeschränkt. Sollten die Leitungen als Erdverkabelung ausgeführt werden, wird die bauliche Entwicklung der betroffenen Flächen gänzlich unmöglich gemacht.


3. Eingriffe in gemeindeeigene Grundstücke

Die Gemeinde ist Grundstückseigentümerin auf den möglichen Trassen für die Leitungsprojekte. Außerdem ist die Gemeinde Eigentümerin und Straßenbaulastträgerin der beschränkt-öffentlichen Wege auf den Grundstücken ( s. Anlage Übersichtspläne Gemarkung Zeickhorn und Gemarkung Rohrbach - die Fl.Nr. werden noch nachgereicht) die durch die möglichen Leitungen überspannt würden ....


4. Eingriffe in das Schutzgut Mensch und das Schutzgut Landschaftsbild

Die Gemeinde Grub a.Forst wendet sich gegen die weitere Zerstörung des Landschaftsbildes in der Kulturlandschaft. Die bisherigen Verkehrsprojekte ICE und Autobahn A73 wurden durch Absenkung der Trasse unter das Geländeniveau noch möglichst schonend in das Landschaftsbild eingefügt. Die 380-kV-Leitung mit ihren 65 - 68 m hohen Masten und Leiterseilen beeinträchtigt das Landschaftsbild weithin sichtbar und auch die Erholungsfunktion wird erheblich beeinträchtigt.

Die Gemeinde befürchtet durch die von den Leitungen ausgehende elektromagnetische Strahlung negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Wohnbevölkerung und der Erholungssuchenden, da bei neuen Leitungsprojekten zwangläufig die bisher geltenden Leitungsabstände zu Gewerbebauten (200 m) und zur Wohnbebauung (400 m) zwangsläufig unterschritten werden müssen.


5. Eingriffe in die Natur

In den Gemarkungen Rohrbach und Zeickhorn sind wichtige Lebensräume für seltene Tiere wie z.B. der Wiesenknopfameisenbläuling (wurde bereits bei dem Großprojekt BAB 73 vorgebracht). Weiter befindet sich in diesem Bereich ein hoher Bestand an Streuobstwiesen und Magerrasenflächen. Seit ca. 2 Jahren hat sich eine Biberfamilie angesiedelt. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Coburg weist immer wieder darauf hin, dass der Biberbau nicht zerstört werden darf.

In der Gemarkung Zeickhorn, Fl.Nr. 41, befindet sich ein biotopkartierter naturnaher 13 D Gehölzbestand entlang des Zeickhorner Mühlengrabens im Füllbachtal mit vielen Kopfweiden. Dies ist ein Lebensraum mehrerer Fledermausarten (Großer Abendsegler, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr) und den Kleingrünspecht, den Gelbspötter, den Eisvogel und die Nachtigall sowie zahlreiche weitere Singvogelarten. Auch findet man dort Insektenarten, wie dem Moschusbock und seltene Pflanzenarten.

Die alten Kopfweiden sind wichtige ökologische Elemente, die regelmäßig durch Schneiden gepflegt werden.


6. Fehlender Nachweis der Notwendigkeit der Trassen - allgemeine Folgen für die Energiewende

Insgesamt ist festzustellen, dass die offiziellen Netzplanungen nach Ansicht der Gemeinde auf schweren methodischen Fehlern basieren und deshalb einen weit überdimensionierten Netzausbau mit vielen neuen Leitungen fordern. Die resultierenden unnötigen Kosten müssen von den Stromverbrauchern getragen werden. Zudem würden die Ziele der Energiewende - Reduzierung der CO2-Emissionen durch verminderten Einsatz fossil befeuerter Kraftwerke - konterkariert und damit die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende bedroht.

Die offiziellen Netzplanungen optimieren nicht den Netzausbau, sondern allein den Kraftwerkseinsatz der erneuerbaren und konventionellen Kraftwerke, ohne dabei die Kosten des dafür erforderlichen Netzausbaus gegenzurechnen.

Im Gegensatz zu den energiepolitischen Zielen soll das Stromnetz für eine unbeschränkte Einspeisung fossil erzeugten Stroms auch bei Starkwindeinspeisung ausgebaut werden, und zudem für den ungehinderten internationalen Stromhandel und damit die Gewinnmaximierung der großen Energieversorger, und das alles allein auf Kosten der deutschen Stromkunden.

Heute gegebene technische Alternativen werden nach wie vor unzureichend berücksichtigt, insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der stationären Grenzleistung, zur Verbesserung der Netzstabilität und zur Blindstromerzeugung. Kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Netzstabilität werden nur ungenügend berücksichtigt.

Der geplante völlig überdimensionierte Netzausbau bedroht die Akzeptanz des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien und damit letztlich die Akzeptanz der Energiewende.

Gemeinde Grub a.Forst

1. Bürgermeister
Jürgen Wittmann