11.12.2015 - 19:36 | Lothar S. | NEP

Betreff: Stellungnahme zum NEP Strom 2025

Netzentwicklungsplan Strom
Postfach 10 05 72
10565 Berlin


Stellungnahme und Widerspruch zum Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2025
zu den Projekten DC3+DC4+P43+P43mod


Hiermit widerspreche ich dem Netzentwicklungsplan Strom 2025 zu den Projekten DC3+DC4+P43+P43mod.

Es entsteht der Verdacht, dass die Netzbetreiber aus Renditegründen einen maximal möglichen Netzausbau durchsetzen wollen. Hohe Gesundheitsrisiken für die Anwohner (wie z.B. die Entstehung von Leukämie und andere Krebsarten) werden dafür in Kauf genommen. Effektiven Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern gibt es nicht. Diese Gefahr ist besonders hoch, weil keine ausreichend großen Mindestabstände zur Wohnbebauung eingehalten werden.

Bei Studien über die Auswirkungen des Elektrosmogs in der Nähe von Hochspannungsleitungen wurde ein erhöhtes Krebs- und Leukämierisiko belegt. Auswirkungen einer Erdverkabelung auf die Umwelt müssen noch intensiv erforscht werden, bevor Entscheidungen von derart großer Bedeutung mit weitreichenden Folgen für die Natur und die Bevölkerung getroffen werden.

Bei dem Bau der geplanten Stromleitung in der Nähe unseres Ortes ist außerdem mit einem Wertverlust unseres Wohnhauses zu rechnen. Man muss davon ausgehen, dass unsere Immobilie sogar faktisch unverkäuflich ist, wenn in geringem Abstand zu dem Wohnhaus die Stromleitung errichtet wird. Das bedeutet, dass durch diesen Wertverlust ein gravierender Anteil unserer Alterssicherung vernichtet wird. Wenn im Alter selbständiges Wohnen nicht mehr möglich ist, werden uns Mieteinnahmen oder Verkaufserlöse zur Finanzierung von Betreuungs- und Pflegekosten oder für eine Unterbringung in einem Senioren- oder Pflegeheim fehlen.

Die Folge wäre für uns Betreuung auf Sozialhilfeniveau, für deren Kosten dann der Staat und damit die Allgemeinheit aufkommen müsste. Der Vorteil für die Betreiber der Stromnetze darf nicht höher eingestuft werden als die mit dem geplanten Standort verbundene Vernichtung unseres Eigentums. Es würde uns damit unser Eigentumsrecht genommen, dass durch Art 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt ist.

11.12.2015

Lothar S.


Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme bin ich einverstanden.