12.12.2015 - 18:21 | Peggy S. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2025 Stellung.
Der dargestellte Netzausbaubedarf zeigt weiterhin grobe Mängel in der Transparenz und ist nicht
nachvollziehbar, auch trotz der knapp 40000 eingegangenen Stellungnahmen zum NEP 2024-2 hat sich
hier nur wenig verbessert. Auch ein gänzlich angepasstes Marktmodell eröffnet Kritikpunkte hinsichtlich
einer zentral orientierten Energieplanung für Deutschland. Insgesamt zeigen sich folgende Kritikpunkte
und Änderungsansätze:
• Eine gesamtgesellschaftliche Planung kann nicht von vier privaten Auftragnehmern vorgenommen
werden, die ihren Aufgaben gemäß eigene wirtschaftliche Ziele verfolgen. Die Planungsvergabe muss
von neutraler Stelle erfolgen.
• Der Ausbaubedarf des Leitungsnetzes richtet sich nach dem potentiellen und geplanten
Produktionsausbau für Energiegewinnung und nicht nach dem tatsächlichen Leistungsverbrauch.
Hierin besteht die Gefahr, dass der Netzausbau überdimensioniert wird! Dabei wird
im Rahmen des vermuteten Verbrauchs die tatsächliche Energieeinspeisung durch dezentrale
individuelle Stromeinspeisung nicht mitberücksichtigen.
• Geplant ist hingegen ein gigantischer weiterer Ausbau zentraler Windkraftanlagen im Norden
und Osten der Republik, dem der Leitungsbedarf angepasst wird. Diese sind unnötig für die
Energiewende und vielmehr Menschen-, Natur- und verbraucherschädlich.
• Der Ausbau zentraler Stromerzeugung, wie er der Bedarfsplanung 2025 zugrunde liegt, fördert
und dient in erster Linie dem europäischen und internationalen Stromhandel. Im Rahmen der
Marktsimulation wird die Bedeutung des internationalen Stromhandels und der europäischen
Marktintegration für das deutsche Übertragungsnetz besonders hervorgehoben. Dem
eigentlichen Auftrag, Stromstabilität durch die Grundversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge
sicherzustellen, wird durch diese Planung nicht gedient. Vielmehr führt der erhöhte, gewollte grenzüberschreitende
Ausbau der Transportkapazität einzig zu horrenden Kosten für die Verbraucher.
• Eine neutrale Prüfung sollte Transparenz bringen, um die beantragten Maßnahmen mit
grenzüberschreitendem Nutzen, durch den Ausbau der HGÜ-Technologie, zu begründen, ob
diese lediglich dem Ausgleich europaweiter Lastflüsse dienen.
Zielsetzung des von den Netzbetreibern beantragten DC-Netzausbaus ist demzufolge die
Ertüchtigung des deutschen Stromnetzes für den europäischen Stromhandel und nicht die
Energieversorgung Süddeutschlands mit Windstrom und die deutsche Energiewende. Für dieses
grenzüberschreitende Ziel dürfen die deutschen Verbraucher nicht für die Finanzierung
herangezogen werden.
• Leider wird weiterhin bei der Marktsimulation von Szenarien (besonders Szenario A 2025)
ausgegangen, die den Strom aus den konventionellen Braunkohle-und Steinkohlekraftwerken
stützen. Zwar werden Szenarien zur Einhaltung der CO2-Emissionsziele und der damit verbundenen
Reduzierung von Einspeisungen aus konventionellen Kraftwerken simuliert, doch sehen wir auch im
NEP 2025 die neuen Klimaschutzziele unzureichend gefördert, wenn Steinkohle- und Braunkohle
weiterhin einen festen Bestandteil bilden.
Generell:
Auch mit dem NEP 2015, Zieljahr 2025 kann nicht sichergestellt werden, dass durch den
Netzausbau von HGÜ-Trassen der größte Anteil des Stroms aus regenerativer Stromerzeugung
in Zukunft fließen wird, sondern, gemäß den Zielen und der Struktur, auch unter der
Berücksichtigung der europäischen Energieunion, können große Anteile Strom aus Atom- und
Kohlekraftwerken durch diese HGÜ-Übertragung fließen.
hiermit nehme ich zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2025 Stellung.
Der dargestellte Netzausbaubedarf zeigt weiterhin grobe Mängel in der Transparenz und ist nicht
nachvollziehbar, auch trotz der knapp 40000 eingegangenen Stellungnahmen zum NEP 2024-2 hat sich
hier nur wenig verbessert. Auch ein gänzlich angepasstes Marktmodell eröffnet Kritikpunkte hinsichtlich
einer zentral orientierten Energieplanung für Deutschland. Insgesamt zeigen sich folgende Kritikpunkte
und Änderungsansätze:
• Eine gesamtgesellschaftliche Planung kann nicht von vier privaten Auftragnehmern vorgenommen
werden, die ihren Aufgaben gemäß eigene wirtschaftliche Ziele verfolgen. Die Planungsvergabe muss
von neutraler Stelle erfolgen.
• Der Ausbaubedarf des Leitungsnetzes richtet sich nach dem potentiellen und geplanten
Produktionsausbau für Energiegewinnung und nicht nach dem tatsächlichen Leistungsverbrauch.
Hierin besteht die Gefahr, dass der Netzausbau überdimensioniert wird! Dabei wird
im Rahmen des vermuteten Verbrauchs die tatsächliche Energieeinspeisung durch dezentrale
individuelle Stromeinspeisung nicht mitberücksichtigen.
• Geplant ist hingegen ein gigantischer weiterer Ausbau zentraler Windkraftanlagen im Norden
und Osten der Republik, dem der Leitungsbedarf angepasst wird. Diese sind unnötig für die
Energiewende und vielmehr Menschen-, Natur- und verbraucherschädlich.
• Der Ausbau zentraler Stromerzeugung, wie er der Bedarfsplanung 2025 zugrunde liegt, fördert
und dient in erster Linie dem europäischen und internationalen Stromhandel. Im Rahmen der
Marktsimulation wird die Bedeutung des internationalen Stromhandels und der europäischen
Marktintegration für das deutsche Übertragungsnetz besonders hervorgehoben. Dem
eigentlichen Auftrag, Stromstabilität durch die Grundversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge
sicherzustellen, wird durch diese Planung nicht gedient. Vielmehr führt der erhöhte, gewollte grenzüberschreitende
Ausbau der Transportkapazität einzig zu horrenden Kosten für die Verbraucher.
• Eine neutrale Prüfung sollte Transparenz bringen, um die beantragten Maßnahmen mit
grenzüberschreitendem Nutzen, durch den Ausbau der HGÜ-Technologie, zu begründen, ob
diese lediglich dem Ausgleich europaweiter Lastflüsse dienen.
Zielsetzung des von den Netzbetreibern beantragten DC-Netzausbaus ist demzufolge die
Ertüchtigung des deutschen Stromnetzes für den europäischen Stromhandel und nicht die
Energieversorgung Süddeutschlands mit Windstrom und die deutsche Energiewende. Für dieses
grenzüberschreitende Ziel dürfen die deutschen Verbraucher nicht für die Finanzierung
herangezogen werden.
• Leider wird weiterhin bei der Marktsimulation von Szenarien (besonders Szenario A 2025)
ausgegangen, die den Strom aus den konventionellen Braunkohle-und Steinkohlekraftwerken
stützen. Zwar werden Szenarien zur Einhaltung der CO2-Emissionsziele und der damit verbundenen
Reduzierung von Einspeisungen aus konventionellen Kraftwerken simuliert, doch sehen wir auch im
NEP 2025 die neuen Klimaschutzziele unzureichend gefördert, wenn Steinkohle- und Braunkohle
weiterhin einen festen Bestandteil bilden.
Generell:
Auch mit dem NEP 2015, Zieljahr 2025 kann nicht sichergestellt werden, dass durch den
Netzausbau von HGÜ-Trassen der größte Anteil des Stroms aus regenerativer Stromerzeugung
in Zukunft fließen wird, sondern, gemäß den Zielen und der Struktur, auch unter der
Berücksichtigung der europäischen Energieunion, können große Anteile Strom aus Atom- und
Kohlekraftwerken durch diese HGÜ-Übertragung fließen.