12.12.2015 - 19:36 | Klara M. | NEP
Ich nehme Stellung zum Netzentwicklungsplan 2025 und erhebe Einwände gegen die Planungen für Leitungsbauprojekte durch den Landkreis Coburg:
1. Mangelnde Information
Alle verfügbaren Unterlagen wurden ins Internet gestellt. Die aktive umfassende Information über das Verfahren und dessen Bedeutung, sowie über die möglichen Auswirkungen ist jedoch nicht erfolgt.
Es wäre notwendig gewesen, die betroffene Öffentlichkeit aktiv über Maßnahmen zu informieren.
2. Fehlende energiewirtschaftliche Notwendigkeit
Bereits heute sind zahlreiche neue Leitungen im Bau, wie auch die 380-kV-Leitung Altenfeld-Redwitz.
Ohne die Fertigstellung dieser Leitung vor Abschaltung des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld soll die Versorgungsicherheit nicht mehr gewährleistet sein. Nun wurde dieses bereits Mitte 2015 vom Netz genommen, während die 380-kV-Leitung Altenfeld-Redwitz noch im Bau ist.
So ist zu erwarten, dass die Versorgungsicherheit auch ohne die im Bau befindliche Leitung gewährleistet ist. Es kann ja wohl nicht sein, dass nun eine zusätzliche Leitung wiederum mit der Versorgungssicherheit begründet werden kann.
3. Ablehnung von Trassen mit Berührung zum Gebiet des Landkreises Coburg
Sowohl durch die neu im NEP beinhaltete Wechselstromleitung P44 mod, als auch durch die Gleichstromleitungen, könnte das Gebiet des Landkreises Coburg betroffen sein. Mit dem Bau der 380-kV-Leitung Altenfeld-Redwitz direkt durch unsere Gemeinde wurden die Schutzgüter Mensch und Natur bereits deutlich über das zulässige Maß hinaus belastet. Im Raumordnungsverfahren, als auch im Planfeststellungsverfahren, wurden Beeinträchtigungen attestiert, die nach meiner Auffassung bereits zu einem negativen Ausgang des Planfeststellungsverfahrens hätten führen müssen.
Jede weitere zusätzliche Beeinträchtigung der Schutzgüter im Landkreis Coburg durch neue Leitungsbauvorhaben ist keinesfalls zulässig und hinnehmbar.
Wir sind nicht bereit, weitere Eingriffe in unsere Heimat hinzunehmen!
1. Mangelnde Information
Alle verfügbaren Unterlagen wurden ins Internet gestellt. Die aktive umfassende Information über das Verfahren und dessen Bedeutung, sowie über die möglichen Auswirkungen ist jedoch nicht erfolgt.
Es wäre notwendig gewesen, die betroffene Öffentlichkeit aktiv über Maßnahmen zu informieren.
2. Fehlende energiewirtschaftliche Notwendigkeit
Bereits heute sind zahlreiche neue Leitungen im Bau, wie auch die 380-kV-Leitung Altenfeld-Redwitz.
Ohne die Fertigstellung dieser Leitung vor Abschaltung des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld soll die Versorgungsicherheit nicht mehr gewährleistet sein. Nun wurde dieses bereits Mitte 2015 vom Netz genommen, während die 380-kV-Leitung Altenfeld-Redwitz noch im Bau ist.
So ist zu erwarten, dass die Versorgungsicherheit auch ohne die im Bau befindliche Leitung gewährleistet ist. Es kann ja wohl nicht sein, dass nun eine zusätzliche Leitung wiederum mit der Versorgungssicherheit begründet werden kann.
3. Ablehnung von Trassen mit Berührung zum Gebiet des Landkreises Coburg
Sowohl durch die neu im NEP beinhaltete Wechselstromleitung P44 mod, als auch durch die Gleichstromleitungen, könnte das Gebiet des Landkreises Coburg betroffen sein. Mit dem Bau der 380-kV-Leitung Altenfeld-Redwitz direkt durch unsere Gemeinde wurden die Schutzgüter Mensch und Natur bereits deutlich über das zulässige Maß hinaus belastet. Im Raumordnungsverfahren, als auch im Planfeststellungsverfahren, wurden Beeinträchtigungen attestiert, die nach meiner Auffassung bereits zu einem negativen Ausgang des Planfeststellungsverfahrens hätten führen müssen.
Jede weitere zusätzliche Beeinträchtigung der Schutzgüter im Landkreis Coburg durch neue Leitungsbauvorhaben ist keinesfalls zulässig und hinnehmbar.
Wir sind nicht bereit, weitere Eingriffe in unsere Heimat hinzunehmen!