13.12.2015 - 14:48 | Holger H. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
als direkt betroffene des NEP Strom 2025, möchten wir folgende Einwände geltend machen:
Unser Bauernhof mit zwei Wohnhäusern befindet sich in unmittelbarer Nähe (ca. 700m) zu einer bereits bestehenden Hochspannungsleitung. Weitere Masten oder Kabel würden nicht nur das Landschaftsbild (die Rhön, dass Land der offenen Fernen) nachteilig beeinflussen, sondern auch den Wert von Immobilien und Grundstücken mindern. Gesundheitliche Beeinträchtigungen für uns und unsere Familien sind auch zu befürchten. Weiterhin darf man auch von einer Gefahr für die bei uns heimischen Rotmilane und anderen Vogelarten ausgehen. Außerdem steht der NEP im Wiederspruch zum Teilregionalplan Nordhessen und zu §50 BlmSch V. Wir bitten Sie Ihre Pläne noch einmal unter Berücksichtigung all dieser Aspekte zu überarbeiten.
als direkt betroffene des NEP Strom 2025, möchten wir folgende Einwände geltend machen:
Unser Bauernhof mit zwei Wohnhäusern befindet sich in unmittelbarer Nähe (ca. 700m) zu einer bereits bestehenden Hochspannungsleitung. Weitere Masten oder Kabel würden nicht nur das Landschaftsbild (die Rhön, dass Land der offenen Fernen) nachteilig beeinflussen, sondern auch den Wert von Immobilien und Grundstücken mindern. Gesundheitliche Beeinträchtigungen für uns und unsere Familien sind auch zu befürchten. Weiterhin darf man auch von einer Gefahr für die bei uns heimischen Rotmilane und anderen Vogelarten ausgehen. Außerdem steht der NEP im Wiederspruch zum Teilregionalplan Nordhessen und zu §50 BlmSch V. Wir bitten Sie Ihre Pläne noch einmal unter Berücksichtigung all dieser Aspekte zu überarbeiten.