13.12.2015 - 19:51 | Alfred S. | NEP
Die folgende Stellungnahme bezieht sich auf den 1. Entwurf NEP 2025
Mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme auf www.netzentwicklungsplan.de bin ich einverstanden.
Im Folgenden formuliere ich meine Argumente gegen den Trassenausbau stichpunktartig:
- Die im Netzentwicklungsplan beschriebenen HGÜ-Trassen sind offenbar in Ihrer Dimensionierung dem Europäischen
Stromhandel geschuldet und konterkarieren die Energiewende in Deutschland. Kohle- und Atomstrom der Nachbarländer sollen ungehindert
eingespeist werden können. Da sollten wir doch gleich unsere KKW wieder ans Netz bringen und die ganzen Ausgaben sparen !
- Dezentrale Energieversorgungskonzepte, die ohne einen großdimensionierten Ausbau der Übertragungsnetze auskommen sind offenbar
nicht ernsthaft in die Planung einbezogen worden.
- Durch die Kosten für den überdimensionierten Netzausbau steigen die Netzentgelte, für vor allem für Bürger, Kommunen, kleine und
mittelständische Unternehmen. Die Großindustrie wird auf Grund ihrer Ausnahmeregelungen die höheren Netzentgelte umgehen, jedoch am
länderübergreifenden europäischen Stromhandel monetär profitieren können.
- Der Netzentwicklungsplan basiert auf einem zentralistischen Netzmodell. Ich halte dies für nicht geeignet. Die Bundesnetzagentur
hat vor einigen Jahren selbst die Marktregeln für die Billanzkreise im Strom(MaBiS) , sicher mit gutem Grund, von top down auf bottom up
Billanzierung umgestellt. Warum geht man bei einer Maßnahme des Netzausbaus, mit diesem Invesitionsvolumen, nicht entsprechend vor ?
- In der Planung der HGÜ-Trassen als Stromtransportwegde konnte ich noch keine Ansätze für Speichertechnologien erkennen.
Die Speicherung der Energie kann aber einen bedeutenden Einfluss auf den Trassenausbau haben.
- Das Zusammenwirken der Netzentwicklungspläne Strom und Gas muss viel mehr Berücksichtigung finden. Vor allem, da das Gasnetz in seiner
*bestehenden Form bereits eine sehr gute Infrastuktur* für die Speicherung von Energie zur Verfügung stellt. Die Power to
Gas-Technologie gibt uns hier neue Möglichkeiten und muss weiter voran getrieben werden. Besser hier investiert, als in HGÜ-Trassen.
- Da die gesetzlichen Änderungen zum Ausbau der Trasse noch nicht durch Bundesrat und Bundestag beschlossen sind, ist das Konsultationsverfahren
zu früh eingeleitet worden.
- Ohne Einbeziehung der neuen gesetzlichen Änderungen zum Vorrang für Erdverkabelung, sind die Planungsunterlagen nicht aktualisiert und somit
bereits während der Konsultation veraltet und nicht aussagekräftig.
- Infrastrukturmaßnahmen wie die Gleichstromtrasse SuedLink können nicht ausreichend geschützt werden, vor allem nicht vor Sabotageakten. Mit
diesen HGÜ-Trassen schafft man einen Flaschenhals, da ein Ausfall dieser Leitungen durch das Verteilnetz nicht aufzufangen ist !
- Durch Verfahrensverkürzungen versucht man offenbar die Bürgerbeteiligung noch weiter einzuschränken, dies ist eine Missachtung
unserer Mitbestimmungsrechte und der demokratischen Grundordnung.
- Die vorgesehenen Mindestabstände von 400 m zur Bebauung sind in Hessen gesetzlich noch nicht verbindlich festgeschrieben. Dies ermöglicht den
Übertragungsnetzbetreibern eine freie Planung von Trassenverläufen ohne gebührende Berücksichtigung der persönlichen Umstände der Betroffenen.
Durch die Zerstörung des Wohnumfeldes wird ein Wertverlust der Immobilien billigend in Kauf genommen. Das ist ein massiver Eingriff in
das Eigentumsrecht, was ich auf das schärfste verurteile.
Mit freundlichen Grüssen
Alfred S.
Mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme auf www.netzentwicklungsplan.de bin ich einverstanden.
Im Folgenden formuliere ich meine Argumente gegen den Trassenausbau stichpunktartig:
- Die im Netzentwicklungsplan beschriebenen HGÜ-Trassen sind offenbar in Ihrer Dimensionierung dem Europäischen
Stromhandel geschuldet und konterkarieren die Energiewende in Deutschland. Kohle- und Atomstrom der Nachbarländer sollen ungehindert
eingespeist werden können. Da sollten wir doch gleich unsere KKW wieder ans Netz bringen und die ganzen Ausgaben sparen !
- Dezentrale Energieversorgungskonzepte, die ohne einen großdimensionierten Ausbau der Übertragungsnetze auskommen sind offenbar
nicht ernsthaft in die Planung einbezogen worden.
- Durch die Kosten für den überdimensionierten Netzausbau steigen die Netzentgelte, für vor allem für Bürger, Kommunen, kleine und
mittelständische Unternehmen. Die Großindustrie wird auf Grund ihrer Ausnahmeregelungen die höheren Netzentgelte umgehen, jedoch am
länderübergreifenden europäischen Stromhandel monetär profitieren können.
- Der Netzentwicklungsplan basiert auf einem zentralistischen Netzmodell. Ich halte dies für nicht geeignet. Die Bundesnetzagentur
hat vor einigen Jahren selbst die Marktregeln für die Billanzkreise im Strom(MaBiS) , sicher mit gutem Grund, von top down auf bottom up
Billanzierung umgestellt. Warum geht man bei einer Maßnahme des Netzausbaus, mit diesem Invesitionsvolumen, nicht entsprechend vor ?
- In der Planung der HGÜ-Trassen als Stromtransportwegde konnte ich noch keine Ansätze für Speichertechnologien erkennen.
Die Speicherung der Energie kann aber einen bedeutenden Einfluss auf den Trassenausbau haben.
- Das Zusammenwirken der Netzentwicklungspläne Strom und Gas muss viel mehr Berücksichtigung finden. Vor allem, da das Gasnetz in seiner
*bestehenden Form bereits eine sehr gute Infrastuktur* für die Speicherung von Energie zur Verfügung stellt. Die Power to
Gas-Technologie gibt uns hier neue Möglichkeiten und muss weiter voran getrieben werden. Besser hier investiert, als in HGÜ-Trassen.
- Da die gesetzlichen Änderungen zum Ausbau der Trasse noch nicht durch Bundesrat und Bundestag beschlossen sind, ist das Konsultationsverfahren
zu früh eingeleitet worden.
- Ohne Einbeziehung der neuen gesetzlichen Änderungen zum Vorrang für Erdverkabelung, sind die Planungsunterlagen nicht aktualisiert und somit
bereits während der Konsultation veraltet und nicht aussagekräftig.
- Infrastrukturmaßnahmen wie die Gleichstromtrasse SuedLink können nicht ausreichend geschützt werden, vor allem nicht vor Sabotageakten. Mit
diesen HGÜ-Trassen schafft man einen Flaschenhals, da ein Ausfall dieser Leitungen durch das Verteilnetz nicht aufzufangen ist !
- Durch Verfahrensverkürzungen versucht man offenbar die Bürgerbeteiligung noch weiter einzuschränken, dies ist eine Missachtung
unserer Mitbestimmungsrechte und der demokratischen Grundordnung.
- Die vorgesehenen Mindestabstände von 400 m zur Bebauung sind in Hessen gesetzlich noch nicht verbindlich festgeschrieben. Dies ermöglicht den
Übertragungsnetzbetreibern eine freie Planung von Trassenverläufen ohne gebührende Berücksichtigung der persönlichen Umstände der Betroffenen.
Durch die Zerstörung des Wohnumfeldes wird ein Wertverlust der Immobilien billigend in Kauf genommen. Das ist ein massiver Eingriff in
das Eigentumsrecht, was ich auf das schärfste verurteile.
Mit freundlichen Grüssen
Alfred S.