22.11.2015 - 11:02 | Gerd K. | NEP
Hiermit erhebe ich aus folgenden Gründen Einwände gegen die Projekte P44 mod, P44 und DC5/DC6:
Dem, bereits seit einiger Zeit laufenden Verfahren, mangelt es an Transparenz.
In den für die Planung herangezogenen Szenarien werden meines Erachtens falsche Annahmen zu Grunde gelegt. So könnte die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Gaskraftwerken einen weiteren Netzausbau nicht erforderlich werden lassen.
In den Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Bei einer Bündelung der Leitungen werden die bisher vorgegebenen Mindestabstände nicht mehr eingehalten.
Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neue Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und den Landkreis Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge
Dem, bereits seit einiger Zeit laufenden Verfahren, mangelt es an Transparenz.
In den für die Planung herangezogenen Szenarien werden meines Erachtens falsche Annahmen zu Grunde gelegt. So könnte die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Gaskraftwerken einen weiteren Netzausbau nicht erforderlich werden lassen.
In den Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Bei einer Bündelung der Leitungen werden die bisher vorgegebenen Mindestabstände nicht mehr eingehalten.
Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neue Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und den Landkreis Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge