22.02.2017 - 17:40 | Maria E. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende
Stellungnahme abgeben:
Ich widerspreche hiermit dem Netzentwicklungsplan 2030 1. Entwurf.
Der wichtigste Grund:
Das Verfahren der Netzplanung entspricht nicht dem für Deutschland
geltenden übergeordneten Recht der UN Aarhus Konvention. Somit sind die von
Ihnen getroffenen Feststellungen im Netzentwicklungsplan unwirksam.
Mit dem Netzentwicklungsplan werden uns Bürgern schon fertige Lösungen
präsentiert, zu denen wir dann noch unverbindlich unsere Meinung darlegen
dürfen. Rechtsverbindliche Beteiligung am Verfahren ist nicht gegeben, eine
gerichtliche Überprüfung eines fehlerhaft durchgeführten Verfahrens wie im
vorliegenden Fall ist nicht möglich. Somit haben die Bürger erst dann einen
Zugang zu Gerichten, wenn alle Optionen geschlossen sind und nicht schon,
wenn alle Optionen noch offen sind, wie es die Aarhus Konvention
garantiert. Werden die gesetzlichen Grundlagen der Trassenplanung nicht
angepasst, so werden die Stromtrassen zu Schwarzbauten. Das gilt auch für
das Projekt "Ostbayernring". Weiter fehlt die Prüfung der Nullvariante, d.
h. ein Konzept ohne neue Trassen. wird nicht erstellt.
Weitere Gründe:
Über den Ostbayernring wird Temelin-Strom transportiert. In
Etzenricht/Oberpfalz wird die aus Tschechien kommende Stromleitung und
damit dieser Atomstrom an den Ostbayernring angebunden.

Der Bau der HGÜ-Leitungen ist ein groß angelegtes und teures
Generationenprojekt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein solches Projekt
von der Bedarfsfeststellung über die Bewertung der Stellungnahmen der
Öffentlichkeit im Rahmen der Konsultation bis zum Bau der Trassen den vier
Übertragungsnetzbetreibern, die letztlich ein finanzielles Interesse am
größtmöglichen Ausbau haben, übertragen wird. Der Energiedialog in Bayern
hat deutlich gezeigt, dass der Ausbau der HGÜ-Netze überdimensioniert ist
und – gerade die Süd-Ost-Leitung (D5) – hauptsächlich der zukünftigen
Einspeisung von Braunkohlestrom dient.



Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die
Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und
deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in
besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom
Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben
soll, getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht
die Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist
verfassungsrechtlich höchst bedenklich.









Die Energiewende ist ein Projekt der gesamten Gesellschaft.
Gesellschaftliche Akzeptanz kann nur dann erreicht werden, wenn man die
Menschen nicht vor vollendete Tatsachen stellt. Der von Gewinnmaximierung
einiger weniger auf Kosten der Steuerzahler und Festlegung einer
zentralistischen Struktur geprägte überdimensionierte geplante Netzausbau
durch tausende kilometerlange HGÜ-Leitungen und die für deren eventuellen
Ausfall notwendige Aufrüstung der 220kV Wechselstromleitungen auf 380 kV
(n-1Sicherheit) wird keine gesellschaftliche Akzeptanz finden.
weiterhin beanstande ich die Vorgehensweise der Einführung der Methodik der
Regionalisierung. Da weder die verwendeten Daten noch der Ursprung dieser
Daten offenvgelegt wurde, entspricht die Einführung der Methodik nicht den
Kriterien einer transparenten Berechnung.

Mit freundlichem Gruß
Maria E.

Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die
Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf
Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die
Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und
weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44
(Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod
(Schalkau-Coburg-Redwitz), P53