23.02.2017 - 08:44 | Peter B. | NEP
Sowohl die Bürger der Gemeinde Weidhausen b.Coburg als auch die des Landkreises Coburg sind bereits jetzt durch die bestehende 380 kV-Leitung, die BAB A 73 und die ICE-Trasse über Gebühr belastet. Der Bau einer zweiten Trasse oder noch schlimmer der Abriss der bestehenden Leitung mit dem damit verbundenen Neubau wäre ein Schildbürgerstreich.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neuen Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und den Landkreis Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.
Derzeit liegt die tägliche Umwidmung von unbebautem Boden in bebaute oder anderweitig genutzte Flächen in Deutschland bei circa 80 000m² am Tag. Durch diese Bebauung werden Landwirte bei der Ausübung ihres Berufes erheblich eingeschränkt. Nicht nur durch den Wegfall der Flächen aus der Bewirtschaftung, sondern auch durch die erschwerte Bewirtschaftung dieser aufgrund unnötigen Mehraufwandes der mit den Strommasten und sonstigen Einbauten auf den Flächen kommt.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neuen Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und den Landkreis Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.
Derzeit liegt die tägliche Umwidmung von unbebautem Boden in bebaute oder anderweitig genutzte Flächen in Deutschland bei circa 80 000m² am Tag. Durch diese Bebauung werden Landwirte bei der Ausübung ihres Berufes erheblich eingeschränkt. Nicht nur durch den Wegfall der Flächen aus der Bewirtschaftung, sondern auch durch die erschwerte Bewirtschaftung dieser aufgrund unnötigen Mehraufwandes der mit den Strommasten und sonstigen Einbauten auf den Flächen kommt.