23.02.2017 - 16:51 | Norbert E. | NEP
Betreff: Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2030
Name: Norbert E. Datum22.02.2017
An
Netzentwicklungsplan Strom
Stichwort NEP/Umweltbericht
Postfach 10 05 72
10565 Berlin
oder konsultation@netzentwicklungsplan.de
Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2030
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Netzentwicklungsplan Strom 2030 stellt völlig überzogene Netzausbauplanungen dar. Die Herangehsweise, die im Ergebnis zu diesen überzogenen Ausbauplanungen im NEP 2030 führen, sehe ich als fachlich falsch, unsozial, naturschädlich, klima-schädlich und überteuert und deshalb unwirtschaftlich an. Die Notwendigkeit der benannten Trassen ist nicht zweifelsfrei geklärt und beachtet völlig unzureichend Ziele/Vorgaben des Klima- und Naturschutzes. Des weiteren sehe ich die Planungen als Völkerrechtswiedrig an. Deshalb lehne ich diesen Netzentwicklungsplan ab und nehme hierzu wie folgt Stellung:
Vor weiteren Planungen muss erst die Notwendigkeit neuer Trassen durch unabhängige und neutrale Gutachter zweifelsfrei festgestellt werden.
Mein Einwand richtet sich gegen den Bau von Gleichstromtrassen im All-gemeinen, insbesondere aber auf den Korridor DC 4 (HGÜ-Trasse Wilster – Bergrheinfeld West); die Durchführung des Korridor DC 3 (HGÜ-Trasse Brunsbüttel nach Großgartach) sowie die Planungen zu den Maßnahmen P 43 (Mecklar - Dipperz - Bergrheinfeld West) bzw. 43mod (Mecklar – Dipperz – Urberach) und P 44 (Altenfeld – Schalkau – Grafenrheinfeld) bzw. P44mod (Altenfeld – Schalkau – Würgau – Ludersheim) als 380 KV Stromtrassen.
Da die Leitungen/Stromtrassen nicht dem Allgemeinwohl dienen, sondern dem Profit der Stromkonzerne und Netzbetreiber dienen, lehne ich diese ab (unabhängig davon ob als Erd- oder Freileitung). Die Investoren für neue Leitungen sichern Ihr Kapital aktuell 9,05 % und 6,91 % ab dem Jahr 2019 Rendite ab – was völlig überzogen und unsozial ist.
HGÜ-Trassen/Leitungen sollen dem europäischen Stromhandel dienen und sind deshalb nicht akzeptabel, da diese einer dezentralen Energiewende entgegenstehen (unabhängig davon ob als Erd- oder Freileitung)
Die Auswirkungen auf Gesundheit, sowie auf die Natur und Landwirtschaft bei Netzausbau + Konvertertechnik in Gleichstromtechnik sind nicht ausreichend erforscht und deshalb abzulehnen. (unabhängig davon ob als Erd- oder Frei-leitung)
Der Trassen- und Stromnetzausbau folgt auf irrelevanten Szenariorahmen die von Bundesnetzagentur und auch Netzbetreibern auf Basis rein wirtschafts-orientierten politischen Vorgaben für Konzerne zugrunde gelegt werden. Deshalb sind diese überzogenen Netzausbauplanungen (unabhängig davon ob als Erd- oder Freileitung) abzulehnen.
Die Kosten werden in höchstem Maße unsozial auf alle deutschen Stromkunden umgelegt. (unabhängig davon ob als Erd- oder Freileitung)
Es ist nicht auszuschließen, dass über neue zusätzliche Leitungsvernetzung Atomstrom aus dem Ausland geleitet wird, deshalb sind neue Stromtrassen (unabhängig davon ob als Erd- oder Freileitung) abzulehnen.
Es fehlen Anstrengungen / Berücksichtigung von Technologien die zur Netzausbauminimierung / Einsparung der Netzausbaumaßnahmen sinnvoll und notwendig sind, die auch bereits seit einigen Jahren wiederholt vorgeschlagen werden und echte Alternativen zum Netzausbau darstellen z.B. Power to Gas; Nachfragemangement; Power to Heat; Reserve-/ Gas-kraftwerke; Leiterseilmonitoring
Die Stellungnahme zum Umweltrechtsbehelfsgesetz, die Frau Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen im Auftrag der Aarhus Konvention Initiative erstellt hat, beschreibt die Völkerrechtswidrigkeit der Planungsverfahren – unter anderem zum Netzausbau - und die mangelhafte Umsetzung der UN ECE Aarhus-Konvention (AK) in deutsches Recht.
http://aarhus-konvention-initiative.de/wortpresse/wp-content/uploads/2016/05/PDF_Stgn_UmwRG_Final-1.pdf
Aus diesem Grund behalte ich mir bei Verstoß gegen das Völkerrecht
den Klageweg vor.
eigene Anmerkung !!!
Mit freundlichen Grüßen
Norbert E.
Name: Norbert E. Datum22.02.2017
An
Netzentwicklungsplan Strom
Stichwort NEP/Umweltbericht
Postfach 10 05 72
10565 Berlin
oder konsultation@netzentwicklungsplan.de
Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2030
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Netzentwicklungsplan Strom 2030 stellt völlig überzogene Netzausbauplanungen dar. Die Herangehsweise, die im Ergebnis zu diesen überzogenen Ausbauplanungen im NEP 2030 führen, sehe ich als fachlich falsch, unsozial, naturschädlich, klima-schädlich und überteuert und deshalb unwirtschaftlich an. Die Notwendigkeit der benannten Trassen ist nicht zweifelsfrei geklärt und beachtet völlig unzureichend Ziele/Vorgaben des Klima- und Naturschutzes. Des weiteren sehe ich die Planungen als Völkerrechtswiedrig an. Deshalb lehne ich diesen Netzentwicklungsplan ab und nehme hierzu wie folgt Stellung:
Vor weiteren Planungen muss erst die Notwendigkeit neuer Trassen durch unabhängige und neutrale Gutachter zweifelsfrei festgestellt werden.
Mein Einwand richtet sich gegen den Bau von Gleichstromtrassen im All-gemeinen, insbesondere aber auf den Korridor DC 4 (HGÜ-Trasse Wilster – Bergrheinfeld West); die Durchführung des Korridor DC 3 (HGÜ-Trasse Brunsbüttel nach Großgartach) sowie die Planungen zu den Maßnahmen P 43 (Mecklar - Dipperz - Bergrheinfeld West) bzw. 43mod (Mecklar – Dipperz – Urberach) und P 44 (Altenfeld – Schalkau – Grafenrheinfeld) bzw. P44mod (Altenfeld – Schalkau – Würgau – Ludersheim) als 380 KV Stromtrassen.
Da die Leitungen/Stromtrassen nicht dem Allgemeinwohl dienen, sondern dem Profit der Stromkonzerne und Netzbetreiber dienen, lehne ich diese ab (unabhängig davon ob als Erd- oder Freileitung). Die Investoren für neue Leitungen sichern Ihr Kapital aktuell 9,05 % und 6,91 % ab dem Jahr 2019 Rendite ab – was völlig überzogen und unsozial ist.
HGÜ-Trassen/Leitungen sollen dem europäischen Stromhandel dienen und sind deshalb nicht akzeptabel, da diese einer dezentralen Energiewende entgegenstehen (unabhängig davon ob als Erd- oder Freileitung)
Die Auswirkungen auf Gesundheit, sowie auf die Natur und Landwirtschaft bei Netzausbau + Konvertertechnik in Gleichstromtechnik sind nicht ausreichend erforscht und deshalb abzulehnen. (unabhängig davon ob als Erd- oder Frei-leitung)
Der Trassen- und Stromnetzausbau folgt auf irrelevanten Szenariorahmen die von Bundesnetzagentur und auch Netzbetreibern auf Basis rein wirtschafts-orientierten politischen Vorgaben für Konzerne zugrunde gelegt werden. Deshalb sind diese überzogenen Netzausbauplanungen (unabhängig davon ob als Erd- oder Freileitung) abzulehnen.
Die Kosten werden in höchstem Maße unsozial auf alle deutschen Stromkunden umgelegt. (unabhängig davon ob als Erd- oder Freileitung)
Es ist nicht auszuschließen, dass über neue zusätzliche Leitungsvernetzung Atomstrom aus dem Ausland geleitet wird, deshalb sind neue Stromtrassen (unabhängig davon ob als Erd- oder Freileitung) abzulehnen.
Es fehlen Anstrengungen / Berücksichtigung von Technologien die zur Netzausbauminimierung / Einsparung der Netzausbaumaßnahmen sinnvoll und notwendig sind, die auch bereits seit einigen Jahren wiederholt vorgeschlagen werden und echte Alternativen zum Netzausbau darstellen z.B. Power to Gas; Nachfragemangement; Power to Heat; Reserve-/ Gas-kraftwerke; Leiterseilmonitoring
Die Stellungnahme zum Umweltrechtsbehelfsgesetz, die Frau Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen im Auftrag der Aarhus Konvention Initiative erstellt hat, beschreibt die Völkerrechtswidrigkeit der Planungsverfahren – unter anderem zum Netzausbau - und die mangelhafte Umsetzung der UN ECE Aarhus-Konvention (AK) in deutsches Recht.
http://aarhus-konvention-initiative.de/wortpresse/wp-content/uploads/2016/05/PDF_Stgn_UmwRG_Final-1.pdf
Aus diesem Grund behalte ich mir bei Verstoß gegen das Völkerrecht
den Klageweg vor.
eigene Anmerkung !!!
Mit freundlichen Grüßen
Norbert E.