24.02.2017 - 11:22 | Bianca R. | NEP
Der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegte Netzentwicklungsplan (NEP) 2030 folgt – wie auch in den vorangegangenen Jahren – dem Prinzip „Trassen statt Energiewende".
Sowohl die Bürger der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg als auch die des Landkreises Coburg sind bereits jetzt durch die bestehende 380 kV-Leitung, die BAB A 73 und die ICE-Trasse über Gebühr belastet. Der Bau einer zweiten Trasse oder noch schlimmer der Abriss der neugebauten Leitung mit dem damit verbundenen Neubau wäre ein Schildbürgerstreich und sind nicht hinnehmbar.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Sowohl die Bürger der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg als auch die des Landkreises Coburg sind bereits jetzt durch die bestehende 380 kV-Leitung, die BAB A 73 und die ICE-Trasse über Gebühr belastet. Der Bau einer zweiten Trasse oder noch schlimmer der Abriss der neugebauten Leitung mit dem damit verbundenen Neubau wäre ein Schildbürgerstreich und sind nicht hinnehmbar.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?