25.02.2017 - 17:37 | Martina G. | NEP
Betreff: Netzentwicklungsplan
Absender:
Martina G.
25.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Die Aufrüstung der Wechselstromleitungen von 220 kV auf 380 kV wird damit begründet, dass im Fall einer Störung einer großen Gleichstromleitung (HGÜ) für den reibungslosen Ersatztransport des Stroms gesorgt werden muss (n-1-Sicherheit). Die HGÜ-Leitungen sind aber überwiegend für den internationalen Stromtransport vorgesehen und hier dem Transport eines Strommixes, der zum Großteil Kohle- und Atomstrom enthält. Für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland sind diese Höchstspannungsleitungen nicht erforderlich. Einer zusätzlichen Aufrüstung der Wechselstromleitung für den eventuellen Ausfall einer unnötigen HGÜ-Leitung kann ich nicht zustimmen.
Mit dem Ausbau der dezentralen regenerativen Energien, der tatsächlichen Schaffung von Speichermöglichkeiten und dem Ausbau bzw. der Modernisierung der nach der Abschaltung der Atomkraftwerke frei werdenden bestehenden Leitungsnetze ist die Versorgungssicherheit jeder Region in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Die konsequente Förderung und Nutzung von dezentral erzeugten Energien wie Sonnen- und Windenergie, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken unter Zuschaltung von schnell regulierbaren Gaskraftwerken (mit dem Gaskraftwerk Irsching steht in Bayern eines der weltweit modernsten Gaskraftwerke) zur Sicherheit, Speicherung von Stromüberschuss durch geeignete Maßnahmen sowie die grundsätzliche Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale reduzieren den Leitungsbedarf.
Mit freundlichem Gruß
Martina G.
Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44 (Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod (Schalkau-Coburg-Redwitz), P53
Absender:
Martina G.
25.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Die Aufrüstung der Wechselstromleitungen von 220 kV auf 380 kV wird damit begründet, dass im Fall einer Störung einer großen Gleichstromleitung (HGÜ) für den reibungslosen Ersatztransport des Stroms gesorgt werden muss (n-1-Sicherheit). Die HGÜ-Leitungen sind aber überwiegend für den internationalen Stromtransport vorgesehen und hier dem Transport eines Strommixes, der zum Großteil Kohle- und Atomstrom enthält. Für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland sind diese Höchstspannungsleitungen nicht erforderlich. Einer zusätzlichen Aufrüstung der Wechselstromleitung für den eventuellen Ausfall einer unnötigen HGÜ-Leitung kann ich nicht zustimmen.
Mit dem Ausbau der dezentralen regenerativen Energien, der tatsächlichen Schaffung von Speichermöglichkeiten und dem Ausbau bzw. der Modernisierung der nach der Abschaltung der Atomkraftwerke frei werdenden bestehenden Leitungsnetze ist die Versorgungssicherheit jeder Region in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Die konsequente Förderung und Nutzung von dezentral erzeugten Energien wie Sonnen- und Windenergie, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken unter Zuschaltung von schnell regulierbaren Gaskraftwerken (mit dem Gaskraftwerk Irsching steht in Bayern eines der weltweit modernsten Gaskraftwerke) zur Sicherheit, Speicherung von Stromüberschuss durch geeignete Maßnahmen sowie die grundsätzliche Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale reduzieren den Leitungsbedarf.
Mit freundlichem Gruß
Martina G.
Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44 (Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod (Schalkau-Coburg-Redwitz), P53