26.02.2017 - 20:52 | Niklas G. | NEP

Betreff: Netzentwicklungsplan

Absender:
Niklas G.

, den 26.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Der Netzentwicklungsplan wird von den Übertragungsnetzbetreibern als „Wünsch-dir-was“ für ihre Konzerninteressen missbraucht. Der geplante Stromnetzausbau muss deutlich reduziert werden, große Nord-Süd-Verbindungen sind vermeidbar. Sie werden für die Versorgungssicherheit Bayerns nicht benötigt, sondern sind Strom-Export-Trassen mit hohen Anteilen von Kohlestrom. Der Netzentwicklungsplan selbst ist hier Beleg für die Übertragung von zentral erzeugtem Strom aus Kohle. Diese Profitorientierung allein zugunsten der Großkonzerne läuft dem Interesse aller Stromkunden zuwider und dient nicht dem Gemeinwohl.
Laut der seit 2007 für Deutschland gültigen Aarhus-Konvention, die eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungsverfahren regelt, ist der Netzentwicklungsplan nicht rechtskonform. Beim NEP bleibt den Betroffenen nur die Wahl zwischen „Pest und Cholera“, das heißt zwischen Trassen und Trassen. Dies ist ein eklatant unrechtmäßiges und undemokratisches Vorgehen. Das Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse fordert Szenarien, die eine Planung ohne den massiven Zubau von neuen Stromleitungen überprüfen, also die Berechnung einer Null-Variante, die ohne neue oder aufgerüstete Übertragungstrassen auskommt.
Denn mit dem NEP bekommen die Bürgerinnen und Bürger eine fertige Planung vorgelegt. Aarhus aber verlangt in Umweltangelegenheiten eine Öffentlichkeitsbeteiligung und einen Gerichtszugang für Einzelpersonen und Umweltverbände, wenn alle Optionen offen sind.
Die Bundesregierung versäumt ihre Pflicht bei der einschlägigen Gesetzgebung. Die völkerrechtlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention werden bei Infrastrukturmaßnahmen wie Stromtrassen nur unzulänglich umgesetzt. Damit werden die Leitungen im Netzentwicklungsplan zu Schwarzbauten.
Der Bau der HGÜ-Leitungen ist ein groß angelegtes und teures Generationenprojekt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein solches Projekt von der Bedarfsfeststellung über die Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Konsultation bis zum Bau der Trassen den vier Übertragungsnetzbetreibern, die letztlich ein finanzielles Interesse am größtmöglichen Ausbau haben, übertragen wird. Der Energiedialog in Bayern hat deutlich gezeigt, dass der Ausbau der HGÜ-Netze überdimensioniert ist und – gerade die Süd-Ost-Leitung (D5) – hauptsächlich der zukünftigen Einspeisung von Braunkohlestrom dient.
















Mit freundlichem Gruß
Niklas G.

Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44 (Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod (Schalkau-Coburg-Redwitz), P53