25.02.2019 - 09:36 | Stadt Haren (Ems) | NEP
Stellungnahme der Stadt Haren (Ems) zum ersten Entwurf des NEP 2030 (2019):
Der Ansatz, in Norddeutschland nicht benötigte und regenerativ erzeugte Energiemengen anderen Verbrauchern zur Verfügung zu stellen, findet grundsätzlich die Zustimmung der Stadt Haren (Ems). Die großen Verbrauchszentren befinden sich aber vor allem im Westen und im Süden Deutschlands. Ein Energietransport über derart große Strecken erfordert einen erheblichen Netzausbau mit entsprechenden Eingriffen in Natur und Landschaft und Belastung der Region durch neue Trassen.
Der Bau zusätzlicher Stromtrassen ist mit erheblichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung, von Natur und Landschaft und des Tourismus verbunden. Dieses gilt unabhängig davon, als dass mittlerweile die Mehrzahl der zusätzlichen Stromtrassen als Erdkabel geplant wird. Bewirtschaftungserschwernisse und Beeinträchtigungen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Jagd wie auch erhebliche Beeinträchtigungen für die gemeindliche Entwicklung (Bauleitplanung) können nicht ausgeschlossen werden.
Die im Westen und Süden gelegenen Bundesländer sind daher zunächst gefordert, ihrerseits durch einen entsprechenden Ausbau der regenerativen Energien auf ihrem Gebiet dafür Sorge zu tragen, dass den Ballungszentren eine angemessene Grundlast zur Verfügung gestellt und der Netzausbau möglicherweise dementsprechend reduziert werden kann.
Die aus Sonne und Wind produzierten Energien unterliegen naturgemäß hohen Schwankungen. Der Ausbau der regenerativen Energien führt zum einen oftmals dazu, dass in lastarmen Zeiten bei starkem Wind und hoher Sonneneinstrahlung die produzierten Energiemengen nicht abgenommen werden können. Zum anderen ist es auch möglich, dass dem Stromnetz in wind- und sonnenschwachen Zeiten über sonstige, möglicherweise noch neu zu bebauende Leitungen konventionell erzeugte Energie zugeführt werden muss. Neben dem Netzausbau sollten daher die Anstrengungen in Erforschung und Ausbau geeigneter Speichermedien intensiviert werden, um die bei starkem Wind und hoher Sonneneinstrahlung erzeugten Energien wirtschaftlich sinnvoll nutzen zu können.
Der Netzentwicklungsplan 2030 Version 2019 (NEP 2030) sieht unter anderem zur Anbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee im Gebiet 3 (Zone 1) den Neubau der HGÜ-Verbindung NOR-3-2 (DolWin4) und im Gebiet 6 (Zone 2) den Neubau der HGÜ-Verbindung NOR-6-3 (BorWin4) zum Netzverknüpfungspunkt Hanekenfähr durch den Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH in neuer Trasse vor.
Konkrete Trassenverläufe können dem NEP 2030 auf Grundlage des derzeitigen Planungsstandes nicht entnommen werden. Erfahrungsgemäß stellt jedoch die Länge einer potentiellen Trasse schon aus Kostengründen ein wichtiges Beurteilungskriterium für die Stromnetzbetreiber dar. Die Luftlinie als kürzeste Verbindung zwischen Emden und Hanekenfähr führt zwangsläufig über das Gebiet der Stadt Haren (Ems). Es ist daher somit zu befürchten, dass das Gebiet der Stadt Haren (Ems) zum wiederholten Male von weiteren Planungen zur Errichtung von Höchstspannungsleitungen betroffen ist.
Weiteren Höchstspannungsleitungen über das Stadtgebiet kann nicht zugestimmt werden, da Haren (Ems) bereits jetzt durch die vorhandene 380-KV-Leitung Diele - Meppen sowie die derzeit im Bau befindliche und überwiegend als Freileitung ausgestaltete 380-kV-Leitung Nr. 314 zwischen dem Umspannwerk Dörpen/West und Niederrhein erheblich mit Höchstspannungsleitungen vorbelastet ist. Des Weiteren ist das Gebiet der Stadt Haren (Ems) von der Gleichstromverbindung A-NORD, durch die in der Nordsee und an Land erzeugter Windstrom in den Westen Deutschlands transportiert werden soll, betroffen.
Vielmehr muss im Rahmen des NEP 2030 auch die vorhandene Belastung durch bereits existierende bzw. im Verfahren befindliche Stromtrassen Berücksichtigung finden. Auch wird eine strikte Trassenbündelung mit bereits bestehenden Höchstspannungsleitungen für zwingend notwendig erachtet.
Die durch etwaige weitere Stromtrassen für die Stadt Haren (Ems) entstehenden Nachteile sind durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.
Neben dem Netzausbau sollten die Anstrengungen in Erforschung und Ausbau geeigneter Speichermedien intensiviert werden, um die in lastarmen Zeiten bei starkem Wind und hoher Sonneneinstrahlung produzierten Energiemengen wirtschaftlich sinnvoll nutzen zu können.
Ich bitte Sie, die o. g. Anregungen und Hinweise zu berücksichtigen.
Der Ansatz, in Norddeutschland nicht benötigte und regenerativ erzeugte Energiemengen anderen Verbrauchern zur Verfügung zu stellen, findet grundsätzlich die Zustimmung der Stadt Haren (Ems). Die großen Verbrauchszentren befinden sich aber vor allem im Westen und im Süden Deutschlands. Ein Energietransport über derart große Strecken erfordert einen erheblichen Netzausbau mit entsprechenden Eingriffen in Natur und Landschaft und Belastung der Region durch neue Trassen.
Der Bau zusätzlicher Stromtrassen ist mit erheblichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung, von Natur und Landschaft und des Tourismus verbunden. Dieses gilt unabhängig davon, als dass mittlerweile die Mehrzahl der zusätzlichen Stromtrassen als Erdkabel geplant wird. Bewirtschaftungserschwernisse und Beeinträchtigungen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Jagd wie auch erhebliche Beeinträchtigungen für die gemeindliche Entwicklung (Bauleitplanung) können nicht ausgeschlossen werden.
Die im Westen und Süden gelegenen Bundesländer sind daher zunächst gefordert, ihrerseits durch einen entsprechenden Ausbau der regenerativen Energien auf ihrem Gebiet dafür Sorge zu tragen, dass den Ballungszentren eine angemessene Grundlast zur Verfügung gestellt und der Netzausbau möglicherweise dementsprechend reduziert werden kann.
Die aus Sonne und Wind produzierten Energien unterliegen naturgemäß hohen Schwankungen. Der Ausbau der regenerativen Energien führt zum einen oftmals dazu, dass in lastarmen Zeiten bei starkem Wind und hoher Sonneneinstrahlung die produzierten Energiemengen nicht abgenommen werden können. Zum anderen ist es auch möglich, dass dem Stromnetz in wind- und sonnenschwachen Zeiten über sonstige, möglicherweise noch neu zu bebauende Leitungen konventionell erzeugte Energie zugeführt werden muss. Neben dem Netzausbau sollten daher die Anstrengungen in Erforschung und Ausbau geeigneter Speichermedien intensiviert werden, um die bei starkem Wind und hoher Sonneneinstrahlung erzeugten Energien wirtschaftlich sinnvoll nutzen zu können.
Der Netzentwicklungsplan 2030 Version 2019 (NEP 2030) sieht unter anderem zur Anbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee im Gebiet 3 (Zone 1) den Neubau der HGÜ-Verbindung NOR-3-2 (DolWin4) und im Gebiet 6 (Zone 2) den Neubau der HGÜ-Verbindung NOR-6-3 (BorWin4) zum Netzverknüpfungspunkt Hanekenfähr durch den Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH in neuer Trasse vor.
Konkrete Trassenverläufe können dem NEP 2030 auf Grundlage des derzeitigen Planungsstandes nicht entnommen werden. Erfahrungsgemäß stellt jedoch die Länge einer potentiellen Trasse schon aus Kostengründen ein wichtiges Beurteilungskriterium für die Stromnetzbetreiber dar. Die Luftlinie als kürzeste Verbindung zwischen Emden und Hanekenfähr führt zwangsläufig über das Gebiet der Stadt Haren (Ems). Es ist daher somit zu befürchten, dass das Gebiet der Stadt Haren (Ems) zum wiederholten Male von weiteren Planungen zur Errichtung von Höchstspannungsleitungen betroffen ist.
Weiteren Höchstspannungsleitungen über das Stadtgebiet kann nicht zugestimmt werden, da Haren (Ems) bereits jetzt durch die vorhandene 380-KV-Leitung Diele - Meppen sowie die derzeit im Bau befindliche und überwiegend als Freileitung ausgestaltete 380-kV-Leitung Nr. 314 zwischen dem Umspannwerk Dörpen/West und Niederrhein erheblich mit Höchstspannungsleitungen vorbelastet ist. Des Weiteren ist das Gebiet der Stadt Haren (Ems) von der Gleichstromverbindung A-NORD, durch die in der Nordsee und an Land erzeugter Windstrom in den Westen Deutschlands transportiert werden soll, betroffen.
Vielmehr muss im Rahmen des NEP 2030 auch die vorhandene Belastung durch bereits existierende bzw. im Verfahren befindliche Stromtrassen Berücksichtigung finden. Auch wird eine strikte Trassenbündelung mit bereits bestehenden Höchstspannungsleitungen für zwingend notwendig erachtet.
Die durch etwaige weitere Stromtrassen für die Stadt Haren (Ems) entstehenden Nachteile sind durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.
Neben dem Netzausbau sollten die Anstrengungen in Erforschung und Ausbau geeigneter Speichermedien intensiviert werden, um die in lastarmen Zeiten bei starkem Wind und hoher Sonneneinstrahlung produzierten Energiemengen wirtschaftlich sinnvoll nutzen zu können.
Ich bitte Sie, die o. g. Anregungen und Hinweise zu berücksichtigen.