26.02.2019 - 23:36 | Franziska G. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
In den Betrachtungen der Energienetze wird stets von Ausfallsicherheit gesprochen. Die Energieübertragungsinfrastruktur ist aber nicht nur hinsichtlich Ausfallsicherheit zu konzipieren, sondern auch hinsichtlich einer technischen Angreifbarkeit / Störsicherheit. Dieser im internationalen Gebrauch als „Vulnerability“ bezeichnete Aspekt zeigt, dass auch Themen einer gewollten – gegebenenfalls auch gewaltsamen Störung – berücksichtigt werden müssen. Eine über 450 km lange Stromtrasse ist, wie im Fall der HGÜ-Leitungen, eine leicht angreifbare und verletzliche Infrastruktur, die es zu vermeiden gilt.
Der Bau der HGÜ-Leitungen ist ein extrem teures Mehrgenerationenprojekt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein solches Projekt von der Bedarfsfeststellung, über die Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Konsultationen, bis zum Bau der Trassen den vier Übertragungsnetzbetreibern, die letztlich ein finanzielles Interesse am größtmöglichen Ausbau haben, übertragen wird. Der Energiedialog in Bayern hat deutlich gezeigt, dass der Ausbau der HGÜ-Netze überdimensioniert ist und – gerade der SuedOstLink (Projekt DC5) - hauptsächlich einer gesicherten Einspeisung von Braunkohlestrom dient.
Laut Website netzentwicklungsplan.de wurden bei den bisherigen Konsultationen 46.438 Stellungnahmen abgegeben. Bei den Veröffentlichungen konnte man sehen, dass nahezu hundert Prozent, darunter auch zahlreiche aus der wissenschaftlichen Fachwelt, den überdimensionierten Netzausbau insgesamt, aber speziell auch den des HGÜ-Netzes abgelehnt haben. Eine Reaktion der Übertragungsnetzbetreiber in den jeweils folgenden Plänen ist nicht erkennbar. Dieses Verfahren ist eine Farce und lediglich eine Beruhigungspille für die Öffentlichkeit. Die Beteiligung wird bei den zukünftigen Ausgaben stark abnehmen, was sicher auch zur Strategie gehört.
Von November 2014 bis Anfang Februar 2015 fand der bayerische Energiedialog statt, bei dem unter anderem auch die Notwendigkeit der HGÜ-Trassen geklärt werden sollte. Das Ergebnis, das sicher auch der BNetzA bekannt ist, lautet stark verkürzt 2-x. Es wurde nachgewiesen, dass mindestens auf eine, voraussichtlich aber auch auf zwei der HGÜ-Leitungen verzichtet werden muss. Auf die Ergebnisse des bayerischen Energiedialogs wird bis heute in keiner Weise eingegangen. Das ist Ignoranz pur und wird von der Öffentlichkeit auch so wahrgenommen.
Die Erforderlichkeit der HGÜ-Leitung wird in der Öffentlichkeit unter anderem immer wieder damit begründet, dass der im Norden Deutschlands erzeugte Windstrom in den Süden transportiert werden muss. Diese Aussage ist nachweislich falsch; die Bürger werden hier wissentlich und absichtlich über den wahren Hintergrund des überdimensionierten Leitungsausbaus getäuscht (z. B. S. 19 und weitere Stellen), die weitere Steigerung des grenzüberschreitenden Stromhandels.
Die in der Öffentlichkeit dargestellte Notwendigkeit des Windstromtransports vom Norden in den Süden ist schon aus dem Grund nicht richtig, da sich das eine Ende der Leitung in einem Braunkohlerevier befindet und zumindest bis 2034 damit überwiegend Braunkohlestrom mit der schlechtesten CO2-Bilanz transportieren wird. Wenn der Strom aus erneuerbaren Energien dort verbraucht oder gespeichert werden würde, wo er erzeugt wird, gäbe es keine Netzengpässe. Eine dezentrale Stromerzeugung macht lange Stromtrassen, die vorzugsweise dem innereuropäischen Stromhandel dienen, überflüssig.
Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Die auch von Deutschland unterzeichnete Aarhus-Konvention wir damit klar umgangen.
Mit dem Bau der HGÜ-Trassen kann auf Jahrzehnte hin die Überproduktion an Braunkohlestrom eingespeist werden, Dadurch verfehlt die Bundesregierung nachhaltig die gesetzten CO2-Ziele. Statt den völlig unrealistischen Handel mit CO2-Zertifikatien durch massive Preisgestaltung entgegenzutreten, wird hier die Braunkohleverstromung nachhaltig unterstützt. Der jetzt durch die Kommission vorgeschlagene Ausstiegsplan wird nicht ausreichen, um das Klima zu schützen.
Klar erkennbar in diesem NEP ist der Einfluss der großen Energieerzeuger auf die Netzausbaupläne. Mit diesen Trassen soll die zentrale Erzeugung von fossiler Energie und der überregionale Transport möglichst lange aufrecht erhalten bleiben. Im Einklang mit dem Gesetzgeber (EnWG, EEG, NABEG, etc.) soll die Energiewende, wo immer möglich, verzögert werden. Alte Energie und große Netze sind zu Lasten der Verbraucher äußerst lukrativ für einige wenige.
Keine angemessene Beachtung im NEP finden ebenfalls die vielfach auch schon umgesetzten Pläne vieler Bundesländer zur regionalen Ausschöpfung ihrer Energiepotentiale. Die bisher erfolgten Anstrengungen vieler Regionen zur dezentralen Energiegewinnung werden zunichtegemacht.
Wenn seitens der ÜNB das vorgeschriebene NOVA-Prinzip konsequent angewendet werden würde, könnte die Transportkapazität allein durch Austausch der Leiterseile verdoppelt werden. Neue Beseilungstechniken wie Hochtemperaturleitungen, aber auch Leiterseilmonitoring und Lastflusssteuerung mit Phasenschiebern machen HGÜ-Trassen und die meisten Hochrüstungen im HDÜ-Bereich unnötig.
Das NOVA-Prinzip wird mit der derzeitigen Festlegung der Renditen durch die BNetzA ad absurdum geführt: Es kann nicht sein, dass beim Neubau von Leitungen eine höhere Rendite garantiert wird als bei der Optimierung oder Verstärkung bestehender Leitungen. Wer würde da nicht möglichst viel Neubau vorziehen?
Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland, durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus.
Beim SuedOstLink (Projekt DC5) handelt es sich um eine Stromautobahn zur Förderung des europäischen Stromhandels auf Kosten des Stromzahlers mit der Begründung, die Trassen werden für die Versorgung Südbayerns benötigt. Nutznießer davon sind die Netzbetreiber und deren Investoren – mit einer garantierten Rendite von über 9 %. Hier wird die Verpflichtung zum Gemeinwohl mit Füßen getreten.
Mit dem Ausbau der dezentralen erzeugten regenerativen Energien, der Beschleunigung des Ausbaus von Speichermöglichkeiten und dem Einsatz der nach der Abschaltung der Atomkraftwerke freiwerdenden Leitungsnetze ist die Versorgungssicherheit jeder Region in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Die konsequente Förderung und Nutzung von dezentral erzeugten Energien, wie Sonnen- und Windenergie, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken, unter Zuschaltung von schnell regulierbaren Gaskraftwerken zur Sicherheit, sowie die grundsätzliche Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale reduzieren den Leitungsbedarf.
Gesundheitliche Auswirkungen für die an der Trasse wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der Betroffenen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte, finden ebenfalls so gut wie keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine bundesweite Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
Die Verteilung der Lasten des unter dem Deckmantel der Energiewende überdimensionierten Leitungsausbaus über das Netzentgelt auf die Schultern der Bürger ist im höchsten Maße sozial ungerecht, stiftet enormen Unfrieden und wird die schon heute sehr hohe Energiearmut weiterwachsen lassen. Mit dem laut ÜNB um vier- bis achtfach höheren Aufwand bei Erdverkabelung werden die Kosten explodieren. Der Einsatz von Gaskraftwerken bei Dunkelflauten wäre wesentlich günstiger als dieser Netzausbau.
Beim Ausbau des Übertragungsnetzes handelt es sich um eine fatale Lenkungsfunktion auf Kosten der Allgemeinheit, da hier kapitalstarke Finanzinvestoren (Banken, Versicherungen u. a.) 'Kasse' machen wollen. Deren Hauptinteresse besteht in einer langfristig abgesicherten Rendite aus einem regulierten, konkurrenzlosem Geschäft. bei Erdverkabelung würde noch mehr 'geparktes' Kapital mit einer 9,05% Renditegarantie „verzinst“ werden. Hier fehlen Compliance und die Kontrollfunktion der Bundesnetzagentur, des Parlaments und des Energieausschusses der Bundesregierung für derartige, vermutlich bereits als sittenwidrig einzustufende Vereinbarungen völlig.
Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden, sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein, die erneuerbaren Energien durch flexible grundlastfähige Energien und Speichermöglichkeiten unterstützt werden. Der in diesem NEP geplante Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern zu erstellen ist.
Die Energiewende ist ein Projekt der gesamten Gesellschaft. Gesellschaftliche Akzeptanz kann nur dann erreicht werden, wenn man die Menschen nicht vor vollendete Tatsachen stellt. Der von Gewinnmaximierung einiger weniger auf Kosten der Bevölkerung und die Festlegung einer zentralistischen geprägten Struktur des überdimensioniert geplanten Netzausbaus wird diese Akzeptanz nicht finden.
Die Wertverluste bei Immobilien und Grundstücken entlang der Trassen und auch teilweise erforderlichen Zwangsenteignungen erhöhen das Risiko der Altersarmut durch Vernichtung der Altersvorsorge für hunderttausende Familien massiv. Dies führt zu weiteren hohen Kosten und Transferleistungen im Sozialsystem. Die Entwicklungschancen für zumindest die nächste Generation werden schlagartig vernichtet: 'Das Recht auf Entwicklung ist ein unveräußerliches Menschenrecht' und vom Grundgesetz geschützt.
Die zentrale Energieerzeugung in fossilen Großkraftwerken und der Transport dieses Stroms über weite Entfernungen ist im Zeichen der Energiewende ein disruptives Geschäft. Die Konzerne wissen das. Mit Investitionen in die Projekte dieses NEPs soll es zu Lasten der Stromkunden noch weitere vierzig Jahre abgesichert werden.
Im Schlussstatement des bayerischen Energiedialogs kritisiert Fr. Ilse Aigner am 02.02.2015 den höheren Zinssatz (9,05%) für den Leitungsneubau im Vergleich zur Optimierung bestehender Anlagen (7,14%). Sinngemäß wiedergegeben: Solange dieses Missverhältnis besteht, sollten keine neuen HGÜ-Leitungen genehmigt werden; es besteht die reelle Gefahr des Missbrauchs durch Finanzinvestoren; rechtliche Klagen haben gute Chancen auf Erfolg!
Bei einer höheren zugesicherten Eigenkapitalrendite für den Leitungsneubau (9,05%) im Gegensatz zur Optimierung bestehender Anlagen (7,04%) handelt es sich um eine fatale Lenkungsfunktion durch die Bundesnetzagentur auf Kosten der Allgemeinheit. Da gerade die langfristig orientierten und kapitalstarken Finanzinvestoren 'Kasse' machen wollen, besteht deren Hauptinteresse in einer langfristig abgesicherten Rendite aus einem regulierten Geschäft. Bei Erdverkabelung wird dann noch mehr 'geparktes' Kapital mit 9,05% abgesichert werden. Die zugrundeliegende Verwerfung kann nur in der fehlenden Compliance des Gesamtprozesses, der nicht (erkennbar) ausgeübten Kontrollfunktion der Bundesnetzagentur, fehlender Überwachung durch das Parlament, insbesondere durch den Energieausschuss, aber auch der Bundesregierung selbst vermutet werden. Da die seitens der Bundesnetzagentur garantierte Eigenkapitalrendite (9,05%) den am Markt üblicherweise zu erzielenden Zinsatz ein sittenwidrig Vielfaches übersteigt, kann man sich als Bürger die Frage stellen, ob sich die Bundesnetzagentur möglicherweise des Missbrauchs anklagbar macht?
Die HGÜ-Gleichstromtrassen dienen lediglich dem Ausbau des internationalen Stromhandels und der Gewinnmaximierung einiger weniger Unternehmen auf Kosten der Umwelt und der betroffenen Anwohner und letztlich auch auf Kosten einer bisher erfolgreichen Energiewende. Die Stromerzeugung der Zukunft muss dezentral erfolgen. Die HGÜ-Leitungen fördern eine zentralistische Energieerzeugung aus klimaschädlicher Stein- und Braunkohle und vor allem forciert sie die Erzeugung von vermeintlich billigem Atomstrom aus dem Ausland. Deutschland will aus guten Gründen zukünftig auf Atomstrom verzichten, das bedeutet in der Konsequenz aber auch, dass kein Atomstrom importiert werden darf. Vielmehr muss das Konzept der Zukunft der EU auch dahin gehen, aus der Atom- und Stein-/Braunkohlestromerzeugung auszusteigen und die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien zu nutzen. Dezentrale Stromerzeugung aus Wind-, Solar-, Wasserkraft- und Biogasanlagen unterstützt durch schnell regulierbare Gaskraftwerke, den Einsatz von Speichermöglichkeiten und der Aufbau eines intelligenten Netzes mit SmartGrit etc. müssen im Interesse der Umwelt, des Klimas und der Menschen und Tiere zukünftig gefördert werden, nicht ausschließlich die wirtschaftlichen Interessen.
Die erhöhten Gesundheitsrisiken (Krebs, Leukämie, etc.) im Umfeld von Hoch.- und Höchstspannungstrassen sind durch zahlreiche Studien belegt. Die Strahlenschutzkommission hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und fordert schon seit dem Jahr 2013, dass vor dem Bau neuer Leitungen weitere Humanstudien unter gut kontrollierten Bedingungen stattfinden müssen. Bis heute liegen keine belastbaren Ergebnisse vor. Die Anrainer werden zu Versuchsobjekten. Auch die Erdverkabelung birgt großes zerstörerisches Potential, wie riesige Schneisen durch Wälder, Bodenerwärmung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, etc.
Zusätzlich belasten die HGÜ-Leitungen die betroffenen Regionen auf nicht zumutbare Weise, da abgesehen von den nicht geklärten Gesundheitsrisiken auch die Entwicklung der Region nachhaltig zerstört wird. Ein Zuzug junger Familien, der Ausbau des Tourismus, der Erholungswert in der Region, zum Teil auch die landwirtschaftliche Nutzung wird zukünftig in der Nähe der großen Leitungen nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt sein. Damit werden die betroffenen Anwohner in nicht zumutbarer Weise benachteiligt. Der Bau der Gleichstromtrassen, aber auch die geplanten Hochrüstungen von Wechselstromtrassen sind daher insgesamt abzulehnen. Ist es tatsächlich möglich, dass in Deutschland für viele Milliarden Euro Trassen gebaut werden, wenn noch nicht einmal geklärt ist, ob diese gesundheitlich unbedenklich sind? Denn als Forschungsobjekt für Humanstudien sind sie wohl etwas zu groß ausgelegt und auch zu teuer.
Aus dem NEP geht eindeutig hervor, dass der Windstrom im Norden auch dort gebraucht wird. Die Betrachtung nur auf das kleine Bundesland Brandenburg zu reduzieren, grenzt schon an Böswilligkeit. Trotzdem sieht der neue NEP zwei weitere große HGÜ-Verbindungen und Erweiterungen bei den schon bisher geplanten vor. Auch der angebliche Vorteil der geringeren Übertragungsverluste zählt zu den Fakenews. Dazu sind die Leitungen viel zu kurz, da auch die Konverterverluste berücksichtigt werden müssen.
Laut Angaben der Übertragungsnetzbetreiber steigt der Aufwand für den Netzausbau von bisher geplanten 34 Milliarden Euro mit diesem neuen NEP auf 52 Milliarden Euro. Bei der vorgesehenen Laufzeit von vierzig Jahren ergeben sich daraus, unter Berücksichtigung von Garantierendite und Verzinsung, Kosten von über 120 Milliarden Euro. Darin enthalten ist noch kein Planungs- oder späterer Wartungsaufwand. Wie bei den meisten Großprojekten heute üblich, könnten sich diese Kosten durchaus noch verdoppeln. Mit diesem Geld können ausreichend Speicherprojekte in Angriff genommen werden und damit die Energiewende wirklich voranbringen.
Konsequentes und nachhaltiges Verfolgen einer dezentralen Energiewende benötigt keine der geplanten HGÜ-Leitungen. Eine räumliche Verschiebung der Energie, z. B. von Nord nach Süd, hilft bei Dunkelflauten nicht weiter. Für eine zeitliche, bedarfsangepasste Verschiebung steht inzwischen ausgereifte Speichertechnik zur Verfügung. Auch Gaskraftwerke, welche in Zukunft mit erneuerbarem Methan eingesetzt werden können, sind eine wesentlich kostengünstigere Option.
Ich weise die Bundesnetzagentur darauf hin, dass die Bundesnetzagentur als staatliche Einrichtung von den Steuerzahlern finanziert wird! Gleiches gilt für die als sittenwidrig einzustufende Garantie für eine Eigenkapitalrendite von 9,05% zur Finanzierung der HGÜ-Leitungen, die über das Netzentgelt bezahlt wird. Beide Aspekte entsprechen nicht der Gemeinwohlverpflichtung. Sie schaden dem Wohlergehen aller Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Das Verfahren der Netzentwicklung insgesamt ist nicht geeignet, die Öffentlichkeit tatsächlich einzubeziehen. Für diejenigen ohne Internetzugang ist eine Teilnahme nahezu unmöglich. Auch für interessierte Bürger ist eine Online-Teilnahme nur mit erheblichem Aufwand möglich. Die Aufforderungen zur Teilnahme an Konsultationen häufen sich. Diese werden zwar veröffentlicht, bleiben aber ohne jede Konsequenz. Persönliche Antworten sind nicht vorgesehen. Für den Bürger ist es daher nicht mehr nachvollziehbar, wie und ob die Stellungnahmen im Rahmen der Planung berücksichtigt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung und Transparenz sieht anders aus.
Durch die immer noch fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger offensichtlich bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und vor allem undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder der zu verwendenden Ressourcen (u.a. Naturverbrauch, Lebenschancen), außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar vorsätzlich belogen wird.
Die Ergebnisse der Kohlekommission sind kein wirklicher Erfolg im Kampf gegen die Klimaerwärmung. Die Gestehungskosten für Strom aus Braunkohle sind noch viel zu gering, da weiterhin auf Förder- oder Klimaabgaben verzichtet wird. Dadurch wird Braunkohle auch zukünftig indirekt subventioniert und kann als billige Energie anderen Energiequellen vorgezogen werden. Die Gewinne werden privatisiert, die Schäden sozialisiert. Auch wenn 2022 erste Kraftwerke abgeschaltet werden, bleibt die Braunkohleförderung auf einem hohen Stand. Dies widerspricht den Klimaschutzzielen der Bundesregierung.
Erkennbares Ziel des HGÜ-Ausbaus ist die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland. Dafür steht das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen. Das geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus. Dazu kommt, dass die Ermittlung des wirklichen Bedarfs für den Netzausbau immer noch verschleiert wird. Hier stellt sich die Frage, ob die Neutralität der Bundesnetzagentur aufgrund ihrer Kundenbeziehungen zu den Energielobbyisten überhaupt noch gegeben ist?
Die geplante Energiewende ist schädlich für deutsche Unternehmen. Dies kommt in einer Aussage des ehemaligen Mitglieds des Vorstands der Siemens AG, Herrn Dr. Michael Süß zum Ausdruck: 'Das hocheffiziente und saubere Gaskraftwerk Irsching wurde bereits 1969 als Prototyp in Bayern errichtet und ans Netz angeschlossen. Diese Technologie bewährt sich bis heute rund um den Globus, nur nicht hier in Bayern und auch nicht in Deutschland. Das liegt an der deutschen Energiepolitik, die seit einiger Zeit in die falsche Richtung läuft. Wenn wir heute in anderen Ländern für unsere modernen Gasturbinen werben, dann fragt man uns, weshalb wir in Deutschland diese Technologie nicht einsetzen.'
Die Entwicklung von Alternativen (z.B. Smart-Grid) und Speichermedien (Power-to-Gas, LOHC, Redox-Flow Batterien) wird nicht gefördert, sondern blockiert, sowie deren Ausbau behindert. Der aktuelle NEP geht zwar auch auf diese Themen ein, jedoch verweist TenneT in diversen Veranstaltungen darauf, dass diese Techniken erst nach der Umsetzung der Netzpläne zum Tragen kommen. Das ist kontraproduktiv für die Energiewende und das Erreichen der Klimaziele.
Der Bau transeuropäischer Stromleitungen in Verbindung mit dem EU-weit auf Wettbewerb basierendem Marktmodell zielt nach wie vor auf die Errichtung einer europäischen „Kupferplatte“. Damit soll angeblich die Energieversorgung zu jeder Zeit und an jedem Ort sichergestellt werden. Dieses Modell hat sich, wie seinerzeit auch Desertec, als Trugschluss herausgestellt. Die Energiewende findet dezentral und kleinräumig statt. Sie folgt einem zellularen Ansatz, d. h. von Zelle zu Zelle, von Region zu Region und nur noch zu einem geringen Teil über das Übertragungsnetz.
Immer wieder findet man in der Kommunikation der ÜNB den Hinweis, dass bestehende Grenzwerte für elektromagnetische Felder durch die geplanten HGÜ-Leitungen eingehalten werden. So sind die Grenzwerte in Deutschland mit 500µT für die zulässige magnetische Induktion (magnetische (Kraft-)Flussdichte) B im internationalen Vergleich (Vorsorgewert Schweiz: 1µT, USA: 0,2µT) viel zu hoch. Infolgedessen kann eine Trasse wesentlich näher an Wohnbebauungen herangeführt werden, was zu massiven psychischen Belastungen der Anwohner führt, die mit der Ungewissheit über die gesundheitlichen Risiken leben müssen.
Als Entschädigung für überspanntes Gemeindegebiet soll es 40.000,-€ pro Kilometer Leitungstrasse geben. Die Wertverluste von Grundstücken, Immobilien und der Natur sind um mehrere Größenordnungen höher. Fehlende gesundheitliche Langzeitstudien und die damit verbunden reale Gefahr für die Anwohner, die damit zu 'Versuchskaninchen' degradiert werden, lässt deren Grundstücke und Immobilien, die auch der Altersvorsorge dienen, entlang der Trasse stark an Wert verlieren, bzw. unverkäuflich werden. Dies lässt sich bereits heute beobachten. Welche Kompensationszahlungen erhalten die betroffenen Bürger entlang der Trasse?
Mit freundlichem Gruß
Franziska G.
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
In den Betrachtungen der Energienetze wird stets von Ausfallsicherheit gesprochen. Die Energieübertragungsinfrastruktur ist aber nicht nur hinsichtlich Ausfallsicherheit zu konzipieren, sondern auch hinsichtlich einer technischen Angreifbarkeit / Störsicherheit. Dieser im internationalen Gebrauch als „Vulnerability“ bezeichnete Aspekt zeigt, dass auch Themen einer gewollten – gegebenenfalls auch gewaltsamen Störung – berücksichtigt werden müssen. Eine über 450 km lange Stromtrasse ist, wie im Fall der HGÜ-Leitungen, eine leicht angreifbare und verletzliche Infrastruktur, die es zu vermeiden gilt.
Der Bau der HGÜ-Leitungen ist ein extrem teures Mehrgenerationenprojekt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein solches Projekt von der Bedarfsfeststellung, über die Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Konsultationen, bis zum Bau der Trassen den vier Übertragungsnetzbetreibern, die letztlich ein finanzielles Interesse am größtmöglichen Ausbau haben, übertragen wird. Der Energiedialog in Bayern hat deutlich gezeigt, dass der Ausbau der HGÜ-Netze überdimensioniert ist und – gerade der SuedOstLink (Projekt DC5) - hauptsächlich einer gesicherten Einspeisung von Braunkohlestrom dient.
Laut Website netzentwicklungsplan.de wurden bei den bisherigen Konsultationen 46.438 Stellungnahmen abgegeben. Bei den Veröffentlichungen konnte man sehen, dass nahezu hundert Prozent, darunter auch zahlreiche aus der wissenschaftlichen Fachwelt, den überdimensionierten Netzausbau insgesamt, aber speziell auch den des HGÜ-Netzes abgelehnt haben. Eine Reaktion der Übertragungsnetzbetreiber in den jeweils folgenden Plänen ist nicht erkennbar. Dieses Verfahren ist eine Farce und lediglich eine Beruhigungspille für die Öffentlichkeit. Die Beteiligung wird bei den zukünftigen Ausgaben stark abnehmen, was sicher auch zur Strategie gehört.
Von November 2014 bis Anfang Februar 2015 fand der bayerische Energiedialog statt, bei dem unter anderem auch die Notwendigkeit der HGÜ-Trassen geklärt werden sollte. Das Ergebnis, das sicher auch der BNetzA bekannt ist, lautet stark verkürzt 2-x. Es wurde nachgewiesen, dass mindestens auf eine, voraussichtlich aber auch auf zwei der HGÜ-Leitungen verzichtet werden muss. Auf die Ergebnisse des bayerischen Energiedialogs wird bis heute in keiner Weise eingegangen. Das ist Ignoranz pur und wird von der Öffentlichkeit auch so wahrgenommen.
Die Erforderlichkeit der HGÜ-Leitung wird in der Öffentlichkeit unter anderem immer wieder damit begründet, dass der im Norden Deutschlands erzeugte Windstrom in den Süden transportiert werden muss. Diese Aussage ist nachweislich falsch; die Bürger werden hier wissentlich und absichtlich über den wahren Hintergrund des überdimensionierten Leitungsausbaus getäuscht (z. B. S. 19 und weitere Stellen), die weitere Steigerung des grenzüberschreitenden Stromhandels.
Die in der Öffentlichkeit dargestellte Notwendigkeit des Windstromtransports vom Norden in den Süden ist schon aus dem Grund nicht richtig, da sich das eine Ende der Leitung in einem Braunkohlerevier befindet und zumindest bis 2034 damit überwiegend Braunkohlestrom mit der schlechtesten CO2-Bilanz transportieren wird. Wenn der Strom aus erneuerbaren Energien dort verbraucht oder gespeichert werden würde, wo er erzeugt wird, gäbe es keine Netzengpässe. Eine dezentrale Stromerzeugung macht lange Stromtrassen, die vorzugsweise dem innereuropäischen Stromhandel dienen, überflüssig.
Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Die auch von Deutschland unterzeichnete Aarhus-Konvention wir damit klar umgangen.
Mit dem Bau der HGÜ-Trassen kann auf Jahrzehnte hin die Überproduktion an Braunkohlestrom eingespeist werden, Dadurch verfehlt die Bundesregierung nachhaltig die gesetzten CO2-Ziele. Statt den völlig unrealistischen Handel mit CO2-Zertifikatien durch massive Preisgestaltung entgegenzutreten, wird hier die Braunkohleverstromung nachhaltig unterstützt. Der jetzt durch die Kommission vorgeschlagene Ausstiegsplan wird nicht ausreichen, um das Klima zu schützen.
Klar erkennbar in diesem NEP ist der Einfluss der großen Energieerzeuger auf die Netzausbaupläne. Mit diesen Trassen soll die zentrale Erzeugung von fossiler Energie und der überregionale Transport möglichst lange aufrecht erhalten bleiben. Im Einklang mit dem Gesetzgeber (EnWG, EEG, NABEG, etc.) soll die Energiewende, wo immer möglich, verzögert werden. Alte Energie und große Netze sind zu Lasten der Verbraucher äußerst lukrativ für einige wenige.
Keine angemessene Beachtung im NEP finden ebenfalls die vielfach auch schon umgesetzten Pläne vieler Bundesländer zur regionalen Ausschöpfung ihrer Energiepotentiale. Die bisher erfolgten Anstrengungen vieler Regionen zur dezentralen Energiegewinnung werden zunichtegemacht.
Wenn seitens der ÜNB das vorgeschriebene NOVA-Prinzip konsequent angewendet werden würde, könnte die Transportkapazität allein durch Austausch der Leiterseile verdoppelt werden. Neue Beseilungstechniken wie Hochtemperaturleitungen, aber auch Leiterseilmonitoring und Lastflusssteuerung mit Phasenschiebern machen HGÜ-Trassen und die meisten Hochrüstungen im HDÜ-Bereich unnötig.
Das NOVA-Prinzip wird mit der derzeitigen Festlegung der Renditen durch die BNetzA ad absurdum geführt: Es kann nicht sein, dass beim Neubau von Leitungen eine höhere Rendite garantiert wird als bei der Optimierung oder Verstärkung bestehender Leitungen. Wer würde da nicht möglichst viel Neubau vorziehen?
Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland, durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus.
Beim SuedOstLink (Projekt DC5) handelt es sich um eine Stromautobahn zur Förderung des europäischen Stromhandels auf Kosten des Stromzahlers mit der Begründung, die Trassen werden für die Versorgung Südbayerns benötigt. Nutznießer davon sind die Netzbetreiber und deren Investoren – mit einer garantierten Rendite von über 9 %. Hier wird die Verpflichtung zum Gemeinwohl mit Füßen getreten.
Mit dem Ausbau der dezentralen erzeugten regenerativen Energien, der Beschleunigung des Ausbaus von Speichermöglichkeiten und dem Einsatz der nach der Abschaltung der Atomkraftwerke freiwerdenden Leitungsnetze ist die Versorgungssicherheit jeder Region in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Die konsequente Förderung und Nutzung von dezentral erzeugten Energien, wie Sonnen- und Windenergie, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken, unter Zuschaltung von schnell regulierbaren Gaskraftwerken zur Sicherheit, sowie die grundsätzliche Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale reduzieren den Leitungsbedarf.
Gesundheitliche Auswirkungen für die an der Trasse wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der Betroffenen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte, finden ebenfalls so gut wie keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine bundesweite Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
Die Verteilung der Lasten des unter dem Deckmantel der Energiewende überdimensionierten Leitungsausbaus über das Netzentgelt auf die Schultern der Bürger ist im höchsten Maße sozial ungerecht, stiftet enormen Unfrieden und wird die schon heute sehr hohe Energiearmut weiterwachsen lassen. Mit dem laut ÜNB um vier- bis achtfach höheren Aufwand bei Erdverkabelung werden die Kosten explodieren. Der Einsatz von Gaskraftwerken bei Dunkelflauten wäre wesentlich günstiger als dieser Netzausbau.
Beim Ausbau des Übertragungsnetzes handelt es sich um eine fatale Lenkungsfunktion auf Kosten der Allgemeinheit, da hier kapitalstarke Finanzinvestoren (Banken, Versicherungen u. a.) 'Kasse' machen wollen. Deren Hauptinteresse besteht in einer langfristig abgesicherten Rendite aus einem regulierten, konkurrenzlosem Geschäft. bei Erdverkabelung würde noch mehr 'geparktes' Kapital mit einer 9,05% Renditegarantie „verzinst“ werden. Hier fehlen Compliance und die Kontrollfunktion der Bundesnetzagentur, des Parlaments und des Energieausschusses der Bundesregierung für derartige, vermutlich bereits als sittenwidrig einzustufende Vereinbarungen völlig.
Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden, sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein, die erneuerbaren Energien durch flexible grundlastfähige Energien und Speichermöglichkeiten unterstützt werden. Der in diesem NEP geplante Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern zu erstellen ist.
Die Energiewende ist ein Projekt der gesamten Gesellschaft. Gesellschaftliche Akzeptanz kann nur dann erreicht werden, wenn man die Menschen nicht vor vollendete Tatsachen stellt. Der von Gewinnmaximierung einiger weniger auf Kosten der Bevölkerung und die Festlegung einer zentralistischen geprägten Struktur des überdimensioniert geplanten Netzausbaus wird diese Akzeptanz nicht finden.
Die Wertverluste bei Immobilien und Grundstücken entlang der Trassen und auch teilweise erforderlichen Zwangsenteignungen erhöhen das Risiko der Altersarmut durch Vernichtung der Altersvorsorge für hunderttausende Familien massiv. Dies führt zu weiteren hohen Kosten und Transferleistungen im Sozialsystem. Die Entwicklungschancen für zumindest die nächste Generation werden schlagartig vernichtet: 'Das Recht auf Entwicklung ist ein unveräußerliches Menschenrecht' und vom Grundgesetz geschützt.
Die zentrale Energieerzeugung in fossilen Großkraftwerken und der Transport dieses Stroms über weite Entfernungen ist im Zeichen der Energiewende ein disruptives Geschäft. Die Konzerne wissen das. Mit Investitionen in die Projekte dieses NEPs soll es zu Lasten der Stromkunden noch weitere vierzig Jahre abgesichert werden.
Im Schlussstatement des bayerischen Energiedialogs kritisiert Fr. Ilse Aigner am 02.02.2015 den höheren Zinssatz (9,05%) für den Leitungsneubau im Vergleich zur Optimierung bestehender Anlagen (7,14%). Sinngemäß wiedergegeben: Solange dieses Missverhältnis besteht, sollten keine neuen HGÜ-Leitungen genehmigt werden; es besteht die reelle Gefahr des Missbrauchs durch Finanzinvestoren; rechtliche Klagen haben gute Chancen auf Erfolg!
Bei einer höheren zugesicherten Eigenkapitalrendite für den Leitungsneubau (9,05%) im Gegensatz zur Optimierung bestehender Anlagen (7,04%) handelt es sich um eine fatale Lenkungsfunktion durch die Bundesnetzagentur auf Kosten der Allgemeinheit. Da gerade die langfristig orientierten und kapitalstarken Finanzinvestoren 'Kasse' machen wollen, besteht deren Hauptinteresse in einer langfristig abgesicherten Rendite aus einem regulierten Geschäft. Bei Erdverkabelung wird dann noch mehr 'geparktes' Kapital mit 9,05% abgesichert werden. Die zugrundeliegende Verwerfung kann nur in der fehlenden Compliance des Gesamtprozesses, der nicht (erkennbar) ausgeübten Kontrollfunktion der Bundesnetzagentur, fehlender Überwachung durch das Parlament, insbesondere durch den Energieausschuss, aber auch der Bundesregierung selbst vermutet werden. Da die seitens der Bundesnetzagentur garantierte Eigenkapitalrendite (9,05%) den am Markt üblicherweise zu erzielenden Zinsatz ein sittenwidrig Vielfaches übersteigt, kann man sich als Bürger die Frage stellen, ob sich die Bundesnetzagentur möglicherweise des Missbrauchs anklagbar macht?
Die HGÜ-Gleichstromtrassen dienen lediglich dem Ausbau des internationalen Stromhandels und der Gewinnmaximierung einiger weniger Unternehmen auf Kosten der Umwelt und der betroffenen Anwohner und letztlich auch auf Kosten einer bisher erfolgreichen Energiewende. Die Stromerzeugung der Zukunft muss dezentral erfolgen. Die HGÜ-Leitungen fördern eine zentralistische Energieerzeugung aus klimaschädlicher Stein- und Braunkohle und vor allem forciert sie die Erzeugung von vermeintlich billigem Atomstrom aus dem Ausland. Deutschland will aus guten Gründen zukünftig auf Atomstrom verzichten, das bedeutet in der Konsequenz aber auch, dass kein Atomstrom importiert werden darf. Vielmehr muss das Konzept der Zukunft der EU auch dahin gehen, aus der Atom- und Stein-/Braunkohlestromerzeugung auszusteigen und die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien zu nutzen. Dezentrale Stromerzeugung aus Wind-, Solar-, Wasserkraft- und Biogasanlagen unterstützt durch schnell regulierbare Gaskraftwerke, den Einsatz von Speichermöglichkeiten und der Aufbau eines intelligenten Netzes mit SmartGrit etc. müssen im Interesse der Umwelt, des Klimas und der Menschen und Tiere zukünftig gefördert werden, nicht ausschließlich die wirtschaftlichen Interessen.
Die erhöhten Gesundheitsrisiken (Krebs, Leukämie, etc.) im Umfeld von Hoch.- und Höchstspannungstrassen sind durch zahlreiche Studien belegt. Die Strahlenschutzkommission hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und fordert schon seit dem Jahr 2013, dass vor dem Bau neuer Leitungen weitere Humanstudien unter gut kontrollierten Bedingungen stattfinden müssen. Bis heute liegen keine belastbaren Ergebnisse vor. Die Anrainer werden zu Versuchsobjekten. Auch die Erdverkabelung birgt großes zerstörerisches Potential, wie riesige Schneisen durch Wälder, Bodenerwärmung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, etc.
Zusätzlich belasten die HGÜ-Leitungen die betroffenen Regionen auf nicht zumutbare Weise, da abgesehen von den nicht geklärten Gesundheitsrisiken auch die Entwicklung der Region nachhaltig zerstört wird. Ein Zuzug junger Familien, der Ausbau des Tourismus, der Erholungswert in der Region, zum Teil auch die landwirtschaftliche Nutzung wird zukünftig in der Nähe der großen Leitungen nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt sein. Damit werden die betroffenen Anwohner in nicht zumutbarer Weise benachteiligt. Der Bau der Gleichstromtrassen, aber auch die geplanten Hochrüstungen von Wechselstromtrassen sind daher insgesamt abzulehnen. Ist es tatsächlich möglich, dass in Deutschland für viele Milliarden Euro Trassen gebaut werden, wenn noch nicht einmal geklärt ist, ob diese gesundheitlich unbedenklich sind? Denn als Forschungsobjekt für Humanstudien sind sie wohl etwas zu groß ausgelegt und auch zu teuer.
Aus dem NEP geht eindeutig hervor, dass der Windstrom im Norden auch dort gebraucht wird. Die Betrachtung nur auf das kleine Bundesland Brandenburg zu reduzieren, grenzt schon an Böswilligkeit. Trotzdem sieht der neue NEP zwei weitere große HGÜ-Verbindungen und Erweiterungen bei den schon bisher geplanten vor. Auch der angebliche Vorteil der geringeren Übertragungsverluste zählt zu den Fakenews. Dazu sind die Leitungen viel zu kurz, da auch die Konverterverluste berücksichtigt werden müssen.
Laut Angaben der Übertragungsnetzbetreiber steigt der Aufwand für den Netzausbau von bisher geplanten 34 Milliarden Euro mit diesem neuen NEP auf 52 Milliarden Euro. Bei der vorgesehenen Laufzeit von vierzig Jahren ergeben sich daraus, unter Berücksichtigung von Garantierendite und Verzinsung, Kosten von über 120 Milliarden Euro. Darin enthalten ist noch kein Planungs- oder späterer Wartungsaufwand. Wie bei den meisten Großprojekten heute üblich, könnten sich diese Kosten durchaus noch verdoppeln. Mit diesem Geld können ausreichend Speicherprojekte in Angriff genommen werden und damit die Energiewende wirklich voranbringen.
Konsequentes und nachhaltiges Verfolgen einer dezentralen Energiewende benötigt keine der geplanten HGÜ-Leitungen. Eine räumliche Verschiebung der Energie, z. B. von Nord nach Süd, hilft bei Dunkelflauten nicht weiter. Für eine zeitliche, bedarfsangepasste Verschiebung steht inzwischen ausgereifte Speichertechnik zur Verfügung. Auch Gaskraftwerke, welche in Zukunft mit erneuerbarem Methan eingesetzt werden können, sind eine wesentlich kostengünstigere Option.
Ich weise die Bundesnetzagentur darauf hin, dass die Bundesnetzagentur als staatliche Einrichtung von den Steuerzahlern finanziert wird! Gleiches gilt für die als sittenwidrig einzustufende Garantie für eine Eigenkapitalrendite von 9,05% zur Finanzierung der HGÜ-Leitungen, die über das Netzentgelt bezahlt wird. Beide Aspekte entsprechen nicht der Gemeinwohlverpflichtung. Sie schaden dem Wohlergehen aller Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Das Verfahren der Netzentwicklung insgesamt ist nicht geeignet, die Öffentlichkeit tatsächlich einzubeziehen. Für diejenigen ohne Internetzugang ist eine Teilnahme nahezu unmöglich. Auch für interessierte Bürger ist eine Online-Teilnahme nur mit erheblichem Aufwand möglich. Die Aufforderungen zur Teilnahme an Konsultationen häufen sich. Diese werden zwar veröffentlicht, bleiben aber ohne jede Konsequenz. Persönliche Antworten sind nicht vorgesehen. Für den Bürger ist es daher nicht mehr nachvollziehbar, wie und ob die Stellungnahmen im Rahmen der Planung berücksichtigt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung und Transparenz sieht anders aus.
Durch die immer noch fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger offensichtlich bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und vor allem undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder der zu verwendenden Ressourcen (u.a. Naturverbrauch, Lebenschancen), außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar vorsätzlich belogen wird.
Die Ergebnisse der Kohlekommission sind kein wirklicher Erfolg im Kampf gegen die Klimaerwärmung. Die Gestehungskosten für Strom aus Braunkohle sind noch viel zu gering, da weiterhin auf Förder- oder Klimaabgaben verzichtet wird. Dadurch wird Braunkohle auch zukünftig indirekt subventioniert und kann als billige Energie anderen Energiequellen vorgezogen werden. Die Gewinne werden privatisiert, die Schäden sozialisiert. Auch wenn 2022 erste Kraftwerke abgeschaltet werden, bleibt die Braunkohleförderung auf einem hohen Stand. Dies widerspricht den Klimaschutzzielen der Bundesregierung.
Erkennbares Ziel des HGÜ-Ausbaus ist die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland. Dafür steht das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen. Das geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus. Dazu kommt, dass die Ermittlung des wirklichen Bedarfs für den Netzausbau immer noch verschleiert wird. Hier stellt sich die Frage, ob die Neutralität der Bundesnetzagentur aufgrund ihrer Kundenbeziehungen zu den Energielobbyisten überhaupt noch gegeben ist?
Die geplante Energiewende ist schädlich für deutsche Unternehmen. Dies kommt in einer Aussage des ehemaligen Mitglieds des Vorstands der Siemens AG, Herrn Dr. Michael Süß zum Ausdruck: 'Das hocheffiziente und saubere Gaskraftwerk Irsching wurde bereits 1969 als Prototyp in Bayern errichtet und ans Netz angeschlossen. Diese Technologie bewährt sich bis heute rund um den Globus, nur nicht hier in Bayern und auch nicht in Deutschland. Das liegt an der deutschen Energiepolitik, die seit einiger Zeit in die falsche Richtung läuft. Wenn wir heute in anderen Ländern für unsere modernen Gasturbinen werben, dann fragt man uns, weshalb wir in Deutschland diese Technologie nicht einsetzen.'
Die Entwicklung von Alternativen (z.B. Smart-Grid) und Speichermedien (Power-to-Gas, LOHC, Redox-Flow Batterien) wird nicht gefördert, sondern blockiert, sowie deren Ausbau behindert. Der aktuelle NEP geht zwar auch auf diese Themen ein, jedoch verweist TenneT in diversen Veranstaltungen darauf, dass diese Techniken erst nach der Umsetzung der Netzpläne zum Tragen kommen. Das ist kontraproduktiv für die Energiewende und das Erreichen der Klimaziele.
Der Bau transeuropäischer Stromleitungen in Verbindung mit dem EU-weit auf Wettbewerb basierendem Marktmodell zielt nach wie vor auf die Errichtung einer europäischen „Kupferplatte“. Damit soll angeblich die Energieversorgung zu jeder Zeit und an jedem Ort sichergestellt werden. Dieses Modell hat sich, wie seinerzeit auch Desertec, als Trugschluss herausgestellt. Die Energiewende findet dezentral und kleinräumig statt. Sie folgt einem zellularen Ansatz, d. h. von Zelle zu Zelle, von Region zu Region und nur noch zu einem geringen Teil über das Übertragungsnetz.
Immer wieder findet man in der Kommunikation der ÜNB den Hinweis, dass bestehende Grenzwerte für elektromagnetische Felder durch die geplanten HGÜ-Leitungen eingehalten werden. So sind die Grenzwerte in Deutschland mit 500µT für die zulässige magnetische Induktion (magnetische (Kraft-)Flussdichte) B im internationalen Vergleich (Vorsorgewert Schweiz: 1µT, USA: 0,2µT) viel zu hoch. Infolgedessen kann eine Trasse wesentlich näher an Wohnbebauungen herangeführt werden, was zu massiven psychischen Belastungen der Anwohner führt, die mit der Ungewissheit über die gesundheitlichen Risiken leben müssen.
Als Entschädigung für überspanntes Gemeindegebiet soll es 40.000,-€ pro Kilometer Leitungstrasse geben. Die Wertverluste von Grundstücken, Immobilien und der Natur sind um mehrere Größenordnungen höher. Fehlende gesundheitliche Langzeitstudien und die damit verbunden reale Gefahr für die Anwohner, die damit zu 'Versuchskaninchen' degradiert werden, lässt deren Grundstücke und Immobilien, die auch der Altersvorsorge dienen, entlang der Trasse stark an Wert verlieren, bzw. unverkäuflich werden. Dies lässt sich bereits heute beobachten. Welche Kompensationszahlungen erhalten die betroffenen Bürger entlang der Trasse?
Mit freundlichem Gruß
Franziska G.