02.03.2019 - 12:06 | Hilde L. | NEP
Betreff: Stellungnahme - Konsultation NEP 2030 (2019) - Netzentwicklungsplan 2019-2030 Fristende 04.03.2019
An:
Netzentwicklungsplan Strom
Postfach 10 07 48
10567 Berlin
Bundesnetzagentur
Stichwort: Netzausbau
Postfach 8001
53105 Bonn
*Stellungnahme: *Zur Konsultation NEP 2030 (2019) 1. Entwurf nehme ich
wie folgt Stellung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit dem Netzausbau-Newsletter Bonn, 3. Januar 2019*)erhielt ich die
Kenntnis über die Konsultation zum NEP 2030 (2019). Eine aktive
Information an die betroffene Öffentlichkeit gab es aus meiner Sicht
nicht. Die Strategische Umweltprüfung verletzt Völkerrecht, weil sie für
natürliche Personen nicht rechtsverbindlich ist. Das Verfahren wird
damit widerrechtlich durchgeführt, siehe dazu im Link die „Stellungnahme
zum Umweltrechtsbehelfsgesetz“ von Frau Rechtsanwältin Dr. Roda
Verheyen, beauftragt von der Aarhus Konvention Initiative.
http://aarhus-konvention-initiative.de/aarhus-stellungnahme-umweltrechtsbehelfsgesetz/
Ich bin damit einverstanden, dass diese Stellungnahme online (ohne
Angabe meiner Post- bzw. E-Mail-Adresse) auf www.netzentwicklungsplan.de
veröffentlicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Hilde L.
*)
Netzentwicklungsplan 2019-2030
Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben einen ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans veröffentlicht. Darin werden die wahrscheinlichen Entwicklungen des Stromsektors bis 2030 und 2035 betrachtet. Die Grundlage bildete der sechste bestätigte Szenariorahmen. Die Öffentlichkeit hat nun vier Wochen Zeit, sich bei den Netzbetreibern zu dem Entwurf zu äußern.
www.netzausbau.de/2019-2030-nep-ub
An:
Netzentwicklungsplan Strom
Postfach 10 07 48
10567 Berlin
Bundesnetzagentur
Stichwort: Netzausbau
Postfach 8001
53105 Bonn
*Stellungnahme: *Zur Konsultation NEP 2030 (2019) 1. Entwurf nehme ich
wie folgt Stellung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit dem Netzausbau-Newsletter Bonn, 3. Januar 2019*)erhielt ich die
Kenntnis über die Konsultation zum NEP 2030 (2019). Eine aktive
Information an die betroffene Öffentlichkeit gab es aus meiner Sicht
nicht. Die Strategische Umweltprüfung verletzt Völkerrecht, weil sie für
natürliche Personen nicht rechtsverbindlich ist. Das Verfahren wird
damit widerrechtlich durchgeführt, siehe dazu im Link die „Stellungnahme
zum Umweltrechtsbehelfsgesetz“ von Frau Rechtsanwältin Dr. Roda
Verheyen, beauftragt von der Aarhus Konvention Initiative.
http://aarhus-konvention-initiative.de/aarhus-stellungnahme-umweltrechtsbehelfsgesetz/
Ich bin damit einverstanden, dass diese Stellungnahme online (ohne
Angabe meiner Post- bzw. E-Mail-Adresse) auf www.netzentwicklungsplan.de
veröffentlicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Hilde L.
*)
Netzentwicklungsplan 2019-2030
Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben einen ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans veröffentlicht. Darin werden die wahrscheinlichen Entwicklungen des Stromsektors bis 2030 und 2035 betrachtet. Die Grundlage bildete der sechste bestätigte Szenariorahmen. Die Öffentlichkeit hat nun vier Wochen Zeit, sich bei den Netzbetreibern zu dem Entwurf zu äußern.
www.netzausbau.de/2019-2030-nep-ub