02.03.2019 - 15:06 | Andrea R. und Martin M. | NEP
Betreff: Stellungnahme Netzentwicklungsplan Strom 2030, 1.Entwurf vom 04.02.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
im 1. Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2030, vom 04.02.2019, wird das Projekt P53 M-Nr. 54 unter der NOVA Kategorie "AC-Netzverstärkung: Neubau in bestehender Trasse" geführt.
Fakt ist, dass bereits die bestehende Trassenführung, die nach dem Landesentwicklungsprogramm des Freistaates Bayern geforderten Mindestabstände von 400 Metern zu Wohnbebauung in verschiedenen Bereichen der Stadt Schwabach nicht einhalten.
Insbesondere werden diese Mindestabstände maßgeblich in folgenden Bereichen unterschritten.
Wolkersdorf, im Bereich Siedlung Pfaffensteig (= unser Wohnort): Abstand zwischen 20 und 200 mtr.
Raubershof: Abstand unter 100 mtr.
Oberbaimbach: Abstand unter 100 mtr.
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse würde ein Neubau der Leitung innerhalb der bestehenden Trasse teilweise zu noch deutlichere Unterschreitungen des Abstands zur Wohnbebauung, sowie einer Verstärkung der für uns / die Wohnbevölkerung entstehenden gesundheitlichen Risiken führen.
Nicht außer Acht zu lassen ist auch eine finanzielle Wertminderung der Objekte, die dann noch dichter an der Trasse stehen würden.
Wir befürchten als direkt Betroffene eine zunehmende, gesundheitliche Schädigung und fordern Sie deshalb dazu auf, den Bereich M-Nr. 54 des Projekts P53 in die NOVA Kategorie "Netzbau in n e u e r Trasse" aufzunehmen und eine neue Trassenführung unter Einhaltung der im LEP des Freistaats Bayern geforderten Mindestabstände zu erschließen.
Eine Trassenführung unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabständen erfüllt den Tatbestand der vorsetzlichen Körperverletzung.
Mit der Veröffentlichung der Stellungnahme im Internet sind wir einverstanden.
Andrea R. und Martin M.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im 1. Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2030, vom 04.02.2019, wird das Projekt P53 M-Nr. 54 unter der NOVA Kategorie "AC-Netzverstärkung: Neubau in bestehender Trasse" geführt.
Fakt ist, dass bereits die bestehende Trassenführung, die nach dem Landesentwicklungsprogramm des Freistaates Bayern geforderten Mindestabstände von 400 Metern zu Wohnbebauung in verschiedenen Bereichen der Stadt Schwabach nicht einhalten.
Insbesondere werden diese Mindestabstände maßgeblich in folgenden Bereichen unterschritten.
Wolkersdorf, im Bereich Siedlung Pfaffensteig (= unser Wohnort): Abstand zwischen 20 und 200 mtr.
Raubershof: Abstand unter 100 mtr.
Oberbaimbach: Abstand unter 100 mtr.
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse würde ein Neubau der Leitung innerhalb der bestehenden Trasse teilweise zu noch deutlichere Unterschreitungen des Abstands zur Wohnbebauung, sowie einer Verstärkung der für uns / die Wohnbevölkerung entstehenden gesundheitlichen Risiken führen.
Nicht außer Acht zu lassen ist auch eine finanzielle Wertminderung der Objekte, die dann noch dichter an der Trasse stehen würden.
Wir befürchten als direkt Betroffene eine zunehmende, gesundheitliche Schädigung und fordern Sie deshalb dazu auf, den Bereich M-Nr. 54 des Projekts P53 in die NOVA Kategorie "Netzbau in n e u e r Trasse" aufzunehmen und eine neue Trassenführung unter Einhaltung der im LEP des Freistaats Bayern geforderten Mindestabstände zu erschließen.
Eine Trassenführung unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabständen erfüllt den Tatbestand der vorsetzlichen Körperverletzung.
Mit der Veröffentlichung der Stellungnahme im Internet sind wir einverstanden.
Andrea R. und Martin M.