02.03.2019 - 15:36 | Kurt-Jürgen J. | NEP
Betreff: Netzentwicklungsplan Strom 2030
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Netzentwicklungsplan Strom 2030 (1. Entwurf vom 04.02.2019)
wird das Projekt P53 M-Nr. 54 unter der NOVA Kategorie "Netzverstärkung"
in bestehender Trasse geführt.
Die bestehende Trassenführung unterschreitet die im Landesentwicklungsplan
Bayern geforderten Mindestabstände von 400 Meter für Hochspannungsleitungen
zur Wohnbebauung in folgenden Bereichen erheblich
Raubershof: Hier beträgt der Abstand teilweise unter 100 Meter
Entlang der Trasse gibt es viele weitere Beispiele - wie Ihnen
bekannt sein sollte. Da es sich in den meisten Fällen um reine Wohngebiete
handelt, ist die Einhaltung der Vorgaben zwingend erforderlich.
Der Neubau einer 380 KV Höchstspannungsleitung ist in den genannten
Bereichen auf der bestehenden Trasse wegen der negativen Einflüsse
auf die Gesundheit der Anlieger grundsätzlich abzulehnen. Ich gehe davon
aus, dass die Vorgabe von 400 Metern im Landesentwicklungsplan
sinnvoll zum Wohle der Menschen vereinbart worden ist und sich
alle daran halten müssen!
Ich fordere Sie daher auf, die Trassenführung im Bereich M-Nr. 54 des
Projektes P53 unter Einhaltung der im LEP Bayern geforderten
Mindestabstände neu zu planen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Netzentwicklungsplan Strom 2030 (1. Entwurf vom 04.02.2019)
wird das Projekt P53 M-Nr. 54 unter der NOVA Kategorie "Netzverstärkung"
in bestehender Trasse geführt.
Die bestehende Trassenführung unterschreitet die im Landesentwicklungsplan
Bayern geforderten Mindestabstände von 400 Meter für Hochspannungsleitungen
zur Wohnbebauung in folgenden Bereichen erheblich
Raubershof: Hier beträgt der Abstand teilweise unter 100 Meter
Entlang der Trasse gibt es viele weitere Beispiele - wie Ihnen
bekannt sein sollte. Da es sich in den meisten Fällen um reine Wohngebiete
handelt, ist die Einhaltung der Vorgaben zwingend erforderlich.
Der Neubau einer 380 KV Höchstspannungsleitung ist in den genannten
Bereichen auf der bestehenden Trasse wegen der negativen Einflüsse
auf die Gesundheit der Anlieger grundsätzlich abzulehnen. Ich gehe davon
aus, dass die Vorgabe von 400 Metern im Landesentwicklungsplan
sinnvoll zum Wohle der Menschen vereinbart worden ist und sich
alle daran halten müssen!
Ich fordere Sie daher auf, die Trassenführung im Bereich M-Nr. 54 des
Projektes P53 unter Einhaltung der im LEP Bayern geforderten
Mindestabstände neu zu planen.