05.03.2021 - 09:00 | Lars W. | NEP
Obwohl die Europäische Kommission bereits gegen Bund und Länder auf Einhaltung der Umweltrichtlinien klagt, werden diese Richtlinien im Rahmen des NEP2035 weiterhin umfänglich ignoriert. Obwohl die Errichtung von Hochspannungstrassen und Umspannwerken in FFH-Gebieten nur unter Ermangelung wirtschaftlich zumutbarer Alternativen genehmigt werden darf, wird seitens der Netzbetreiber jeglicher wirtschaftlicher Mehraufwand gerne als kategorisch unzumutbar dargestellt. Die Interessen der Netzbetreiber und deren Gewinnmaximierung steht augenscheinlich im Vordergrund. Solange die Bedarfsermittlung durch die Netzbetreiber erfolgt, ist nicht davon auszugehen, dass diese ausschließlich den Interessen des Gemeinwohls in Abwägung aller relevanten Faktoren von Energiewende bis zum Schutz von Mensch und Natur folgt. Der Grundsatz Gemeinwohl vor Wirtschaftlichkeit wird konsequent missachtet.