05.03.2021 - 10:51 | Gemeinde Belm | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Belm ist bereits durch eine Vielzahl von vorhandenen und aktuell in Planungsverfahren befindlichen überregionalen Infrastrukturmaßnahmen betroffen. Neben der bestehenden DB-Strecke Ruhrgebiet - Bremen und den bestehenden Bundes- und Landesstraßen planen aktuell die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen erhebliche Eingriffe im Westen des Gemeindegebiets durch die Errichtung einer Autobahn A33. Ferner ist die Gemeinde Belm bereits im Zuge des Netzausbaus für die Stromübertragung voraussichtlich durch das Vorhaben AMP-010 "Neubau der 380-kV-Freileitung Lüstringen - Wehrendorf in bestehender Trasse (Netzverstärkung)" betroffen, dass sich aktuell im Raumordnungsverfahren befindet. Hierzu hat die Gemeinde Belm bereits im Konsultationsverfahren 2017 zum NEP 2030 eine Stellungnahme abgegeben, die Sie bitte weiterhin berücksichtigen wollen. Insbesondere hat die Gemeinde seinerzeit darauf hingewiesen, dass es unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur (Teil-) Erdverkabelung möglich ist, die Auswirkungen auf die Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft, ect.) soweit zu minimieren, dass eine umweltverträgliche Umsetzung im Bestandskorridor der heutigen 220-kV-Leitung erfolgen kann. Demzufolge wäre eine Alternativprüfung für Trassenvarianten entbehrlich, durch die erstmals in bisher nicht belastete Räume mit bedeutsamer Freiraumfunktion und mit funktionierenden Natur und Naherholungsbereichen eingegriffen würde.
Für die Gemeinde Belm ergibt sich aus den bereits bestehenden Belastungen für die Bürger im Gemeindegebiet und den hieraus resultierenden Einschränkungen der gemeindlichen Planungshoheit die Forderung, den Trassenverlauf der beiden zusätzlichen HGÜ-Erdkabel-Verbindungen DC 21 (Heide/West - Wilhelmshaven 2 - Uentrop) und DC 25 (Wilhelmshaven 2 - Polsum) nicht über das Gebiet der Gemeinde Belm zu führen. Ebenso verhält es sich mit der erstmals seitens der Netzbetreiber im NEP 2035 - 2021 - 1-. Entwurf dargestellten weiteren HGÜ-Verbindung DC 34, welche den Landkreis Osnabrück voraussichtlich von Nord nach Süd durchschneiden wird. Große Lasten der Energiewende verdichten sich
hier einseitig auf die Weser-Ems-Region und den Landkreis Osnabrück im Besonderen. Es dürfte sich ein besonderer Prüfbedarf unter Berücksichtigung der Vorbelastungen der Gemeinde Belm ergeben. Es muss sichergestellt werden, dass die Belastungen für den weiteren Ausbaubedarf nicht einseitig verteilt werden. Darüber hinaus müssen die raum- und umweltverträglichsten Lösungen des Netzausbaus zum Tragen kommen.
Die Gemeinde Belm schließt sich weiterhin inhaltlich der beigefügten Stellungnahme des Landkreises Osnabrück im Konsultationsverfahren zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplan 2035 (2021) an.
Mit einer Veröffentlichung unseres Konsultationsbeitrages sind wir einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Uwe H.
die Gemeinde Belm ist bereits durch eine Vielzahl von vorhandenen und aktuell in Planungsverfahren befindlichen überregionalen Infrastrukturmaßnahmen betroffen. Neben der bestehenden DB-Strecke Ruhrgebiet - Bremen und den bestehenden Bundes- und Landesstraßen planen aktuell die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen erhebliche Eingriffe im Westen des Gemeindegebiets durch die Errichtung einer Autobahn A33. Ferner ist die Gemeinde Belm bereits im Zuge des Netzausbaus für die Stromübertragung voraussichtlich durch das Vorhaben AMP-010 "Neubau der 380-kV-Freileitung Lüstringen - Wehrendorf in bestehender Trasse (Netzverstärkung)" betroffen, dass sich aktuell im Raumordnungsverfahren befindet. Hierzu hat die Gemeinde Belm bereits im Konsultationsverfahren 2017 zum NEP 2030 eine Stellungnahme abgegeben, die Sie bitte weiterhin berücksichtigen wollen. Insbesondere hat die Gemeinde seinerzeit darauf hingewiesen, dass es unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur (Teil-) Erdverkabelung möglich ist, die Auswirkungen auf die Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft, ect.) soweit zu minimieren, dass eine umweltverträgliche Umsetzung im Bestandskorridor der heutigen 220-kV-Leitung erfolgen kann. Demzufolge wäre eine Alternativprüfung für Trassenvarianten entbehrlich, durch die erstmals in bisher nicht belastete Räume mit bedeutsamer Freiraumfunktion und mit funktionierenden Natur und Naherholungsbereichen eingegriffen würde.
Für die Gemeinde Belm ergibt sich aus den bereits bestehenden Belastungen für die Bürger im Gemeindegebiet und den hieraus resultierenden Einschränkungen der gemeindlichen Planungshoheit die Forderung, den Trassenverlauf der beiden zusätzlichen HGÜ-Erdkabel-Verbindungen DC 21 (Heide/West - Wilhelmshaven 2 - Uentrop) und DC 25 (Wilhelmshaven 2 - Polsum) nicht über das Gebiet der Gemeinde Belm zu führen. Ebenso verhält es sich mit der erstmals seitens der Netzbetreiber im NEP 2035 - 2021 - 1-. Entwurf dargestellten weiteren HGÜ-Verbindung DC 34, welche den Landkreis Osnabrück voraussichtlich von Nord nach Süd durchschneiden wird. Große Lasten der Energiewende verdichten sich
hier einseitig auf die Weser-Ems-Region und den Landkreis Osnabrück im Besonderen. Es dürfte sich ein besonderer Prüfbedarf unter Berücksichtigung der Vorbelastungen der Gemeinde Belm ergeben. Es muss sichergestellt werden, dass die Belastungen für den weiteren Ausbaubedarf nicht einseitig verteilt werden. Darüber hinaus müssen die raum- und umweltverträglichsten Lösungen des Netzausbaus zum Tragen kommen.
Die Gemeinde Belm schließt sich weiterhin inhaltlich der beigefügten Stellungnahme des Landkreises Osnabrück im Konsultationsverfahren zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplan 2035 (2021) an.
Mit einer Veröffentlichung unseres Konsultationsbeitrages sind wir einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Uwe H.
Beitragsanhang
gemeinde_belm_lk_os_.pdf
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