25.04.2023 - 16:19 | Landkreis Lüneburg | NEP
Zu den Planungen des NEP 2037/2045 wird aus Sicht des Landkreises Lüneburg wie folgt Stellung genommen.
Die geplante DC42 Leitung von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg quert in der aktuellen Darstellung den Landkreis Lüneburg. Durch den Landkreis Lüneburg verlaufen mit dem Süd-Ost-Link (Vorhaben Nr. 5A) und der Ostniedersachsenleitung (Vorhaben Nr. 58) bereits zwei im Bundesbedarfsplan festgeschriebene Projekte. Zudem ist vom Land Niedersachsen ein Flächenziel von derzeit 4,7% der Landkreisfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen und ein Flächenziel von mindestens 0,47% der Landesfläche für Photovoltaik angestrebt.
Es ist daher zum einen zu prüfen ob gemäß der NOVA-Kriterien eine Bündelung der Vorhaben möglich ist und, sofern keine Bündelung von AC- und DC-Projekten erfolgen kann, eine Verlegung des Korridors angestrebt werden kann. Zudem ist zu prüfen, ob für die DC42-Leitung alternative Netzverknüpfungspunkte gewählt werden können. Es ist zudem zu bedenken, dass bei Umsetzung aller genannten und auch durch die Änderungen des EEG erforderlichen Projekte die vorhandene Fläche zunehmend begrenzt wird. Eine Überbelastung des Landkreises Lüneburg mit Projekten, die dem Ausbau und Transport erneuerbarer Energien dienen, ist zu befürchten und ist zu vermeiden. Vorhandene schon fortgeschrittene Planungen zur Ausweisung von WKA-Vorrangflächen könnten die Leitungsplanung zudem deutlich erschweren oder unmöglich machen.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass auf den Abbildungen 63 und 64 das DC-Projekt DC20 fehlt. Dieses ist im Teil 2 des Entwurfes genannt, auf den Karten jedoch nicht dargestellt. Auch das Projekt DC5 mit dem eine Bündelung dieser Leitung angestrebt ist, fehlt in der Darstellung. Dadurch entsteht der Eindruck, dass es hier keine zusätzlichen geplanten Leitungen und somit auch keine Belastungen der Bürger gibt
Die geplante DC42 Leitung von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg quert in der aktuellen Darstellung den Landkreis Lüneburg. Durch den Landkreis Lüneburg verlaufen mit dem Süd-Ost-Link (Vorhaben Nr. 5A) und der Ostniedersachsenleitung (Vorhaben Nr. 58) bereits zwei im Bundesbedarfsplan festgeschriebene Projekte. Zudem ist vom Land Niedersachsen ein Flächenziel von derzeit 4,7% der Landkreisfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen und ein Flächenziel von mindestens 0,47% der Landesfläche für Photovoltaik angestrebt.
Es ist daher zum einen zu prüfen ob gemäß der NOVA-Kriterien eine Bündelung der Vorhaben möglich ist und, sofern keine Bündelung von AC- und DC-Projekten erfolgen kann, eine Verlegung des Korridors angestrebt werden kann. Zudem ist zu prüfen, ob für die DC42-Leitung alternative Netzverknüpfungspunkte gewählt werden können. Es ist zudem zu bedenken, dass bei Umsetzung aller genannten und auch durch die Änderungen des EEG erforderlichen Projekte die vorhandene Fläche zunehmend begrenzt wird. Eine Überbelastung des Landkreises Lüneburg mit Projekten, die dem Ausbau und Transport erneuerbarer Energien dienen, ist zu befürchten und ist zu vermeiden. Vorhandene schon fortgeschrittene Planungen zur Ausweisung von WKA-Vorrangflächen könnten die Leitungsplanung zudem deutlich erschweren oder unmöglich machen.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass auf den Abbildungen 63 und 64 das DC-Projekt DC20 fehlt. Dieses ist im Teil 2 des Entwurfes genannt, auf den Karten jedoch nicht dargestellt. Auch das Projekt DC5 mit dem eine Bündelung dieser Leitung angestrebt ist, fehlt in der Darstellung. Dadurch entsteht der Eindruck, dass es hier keine zusätzlichen geplanten Leitungen und somit auch keine Belastungen der Bürger gibt