21.04.2023 - 21:59 | Monika M. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend möchte ich Ihnen gerne meine Einwände zum aktuellen Netzentwicklungsplan darlegen:
1. Grundsätzlich muss immer eine Ausfallsicherheit in der Energieversorgung gewährleistet werden. Dies insbesondere hinsichtlich einer in den aktuellen Zeiten zunehmend möglichen gewaltsamen Zerstörung. Die geplanten riesigen HGÜ Leitungen sind ein leichter Angriffspunkt, was es vermeiden gilt. Bei Verteilnetzen wären dagegen nur kleinräumige Störungen möglich.
2. Gesundheitliche Auswirkungen für die an der Trasse wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur sowie das Wohnumfeld der Betroffenen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte, finden ebenfalls so gut wie keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das Schutzgut Mensch existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine verbindliche bundesweite Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
1. Die über Generationen hinweg ersparten und erbauten Immobilien und Grundstücke unterliegen einem massiven Wertverlust. Zwangsenteignungen nehmen unseren Bauern die Existenz. Altersarmut und sozialer Abstieg sind die Konsequenz und erfordern hohe Kosten sowie Transferleistungen im Sozialsystem. Das Recht auf Entwicklung ist ein unveräußerliches Menschenrecht und vom Grundgesetz geschützt. Den Aspekt zum Wohle der Allgemeinheit sehe ich hier nicht gegeben. Dies insbesondere durch den Umstand, dass der Großteil der Bevölkerung gegen das Großprojekt ist und lediglich die Konzerne Vorteile daraus ziehen.
2. Deutschland will aus guten Gründen zukünftig auf Atomstrom verzichten, das bedeutet in der Konsequenz aber auch, dass kein Atomstrom importiert werden darf. Vielmehr muss das Konzept der Zukunft der EU auch dahin gehen, die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien zu nutzen. Dezentrale Stromerzeugung aus Wind-, Solar-, Wasserkraft- und Biogasanlagen unterstützt durch schnell regulierbare Gaskraftwerke, den Einsatz von Speichermöglichkeiten und der Aufbau eines intelligenten Netzes mit SmartGrit etc. müssen im Interesse der Umwelt, des Klimas und der Menschen und Tiere zukünftig gefördert werden, nicht ausschließlich die wirtschaftlichen Interessen.
3. Die mangelhafte Transparenz des Informationsprozesses reduziert die Akzeptanz dieses Großprojektes und das Vertrauen in die Regierung massiv. Dies ist in hohem Maße besorgniserregend und entspricht nicht den Regeln der Demokratie. Der Bürger wird hier bewusst getäuscht und belogen.
Ich hoffe meine Einwände finden an der richtigen Stelle Gehör und tragen zum Umdenken in der aktuellen Energiepolitik bei.
Diese Einwände sind zur Veröffentlichung freigegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Monika M.
nachfolgend möchte ich Ihnen gerne meine Einwände zum aktuellen Netzentwicklungsplan darlegen:
1. Grundsätzlich muss immer eine Ausfallsicherheit in der Energieversorgung gewährleistet werden. Dies insbesondere hinsichtlich einer in den aktuellen Zeiten zunehmend möglichen gewaltsamen Zerstörung. Die geplanten riesigen HGÜ Leitungen sind ein leichter Angriffspunkt, was es vermeiden gilt. Bei Verteilnetzen wären dagegen nur kleinräumige Störungen möglich.
2. Gesundheitliche Auswirkungen für die an der Trasse wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur sowie das Wohnumfeld der Betroffenen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte, finden ebenfalls so gut wie keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das Schutzgut Mensch existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine verbindliche bundesweite Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
1. Die über Generationen hinweg ersparten und erbauten Immobilien und Grundstücke unterliegen einem massiven Wertverlust. Zwangsenteignungen nehmen unseren Bauern die Existenz. Altersarmut und sozialer Abstieg sind die Konsequenz und erfordern hohe Kosten sowie Transferleistungen im Sozialsystem. Das Recht auf Entwicklung ist ein unveräußerliches Menschenrecht und vom Grundgesetz geschützt. Den Aspekt zum Wohle der Allgemeinheit sehe ich hier nicht gegeben. Dies insbesondere durch den Umstand, dass der Großteil der Bevölkerung gegen das Großprojekt ist und lediglich die Konzerne Vorteile daraus ziehen.
2. Deutschland will aus guten Gründen zukünftig auf Atomstrom verzichten, das bedeutet in der Konsequenz aber auch, dass kein Atomstrom importiert werden darf. Vielmehr muss das Konzept der Zukunft der EU auch dahin gehen, die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien zu nutzen. Dezentrale Stromerzeugung aus Wind-, Solar-, Wasserkraft- und Biogasanlagen unterstützt durch schnell regulierbare Gaskraftwerke, den Einsatz von Speichermöglichkeiten und der Aufbau eines intelligenten Netzes mit SmartGrit etc. müssen im Interesse der Umwelt, des Klimas und der Menschen und Tiere zukünftig gefördert werden, nicht ausschließlich die wirtschaftlichen Interessen.
3. Die mangelhafte Transparenz des Informationsprozesses reduziert die Akzeptanz dieses Großprojektes und das Vertrauen in die Regierung massiv. Dies ist in hohem Maße besorgniserregend und entspricht nicht den Regeln der Demokratie. Der Bürger wird hier bewusst getäuscht und belogen.
Ich hoffe meine Einwände finden an der richtigen Stelle Gehör und tragen zum Umdenken in der aktuellen Energiepolitik bei.
Diese Einwände sind zur Veröffentlichung freigegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Monika M.