22.04.2023 - 10:30 | Ortsrat Sengwarden | NEP

In allen grafischen Darstellungen der Projektsteckbriefe P 175, P 489, NOR-9-2, NOR-11-2, ist der Standort für das Umspannwerk Wilhelmshaven 2 falsch dargestellt. Das hätte ebenfalls Einfluss auf NOR-12-1, falls in diesem Projekt alternativ Wilhelmshaven 2 als Netzverknüpfungspunkt genutzt werden soll. Es wird gebeten, den bereits bestätigten Standort westlich Bauens, d.h. zwischen der Memershauser Sraße und der Raffineriestraße in den Entwurf des Netzentwicklungsplans zu übernehmen.
Ein Mindestabstand der Stromtrasse für den Netzausbau zwischen Wilhelmshaven 2 und dem Umspannwerk Fedderwarden (P 175 – M 385) von 200 m zu den Wohnhäusern des Sengwarder Altendeichs ist zu berücksichtigen. Bei der Trassenführung südlich der Inhauser Landstraße ist die von Tennet vorgeschlagene östliche Alternative zu übernehmen.
Im gesamten Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, Version 2023, 1. Entwurf wird im Text sowie in den Projektsteckbriefen ständig zwischen einer Stromtragfähigkeit in Ampere je Stromkreis und Übertragungskapazitäten in Megawatt bzw. Gigawatt gewechselt. Da auch die Leistungen zu verbindender Stromerzeugungsanlagen und der künftig zu erwartenden Strombedarfe in Watt angegeben werden, sollten zur Verbesserung der Lesbarkeit und Verständlichkeit des Netzentwicklungsplans auch grundsätzlich Übertragungskapazitäten einheitlich in Watt (bzw. MW, GW) ausgedrückt werden. Die hierfür jeweils erforderliche Stromtragfähigkeit je Stromkreis können die Netzbetreiber im Rahmen ihrer Projektarbeit dann selbst errechnen.
Im 2. Entwurf zum Netzentwicklungsplan sollten zumindest in Form regionaler Anlagen alle anzuschließenden Unternetze und deren Netzanschlusspunkte bzw. Umspannwerke mit dargestellt werden, um späteren Standortkonflikten frühzeitig vorzubeugen.

Beitragsanhang

Ortsrat Sengwarden.pdf [ PDF | 224.59 KB ]